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DGAP-HV: Deutsche Konsum REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche Konsum REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Konsum REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
05.03.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-01-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Konsum REIT-AG Broderstorf ISIN DE000A14KRD3 / WKN A14KRD Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung am 5. März 2020 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 5. 
März 2020, um 11:00 Uhr (MEZ), im Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger 
Straße 41, 10789 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
der Deutsche Konsum REIT-AG (nachfolgend auch '*Gesellschaft*') ein. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes 
   für das am 30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem 
   Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
    Diese Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen der 
    Gesellschaft, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam, und im 
    Internet unter 
 
    https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung 
    eingesehen werden. Die genannten Unterlagen werden auch in der 
    Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des 
   Geschäftsjahres 2018/2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 in Höhe von EUR 11.399.940,70 wie 
    folgt zu verwenden: 
 
    Bilanzgewinn zum         EUR 
    30.09.2019               11.399.980,70 
    davon Ausschüttung einer EUR 
    Dividende von EUR 0,35   11.185.980,40 
    je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    davon Vortrag auf neue   EUR 214.000,30 
    Rechnung 
    Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf 
    den am Tag der Einberufung nach Kenntnis 
    der Gesellschaft für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr 2018/2019 
    dividendenberechtigten Stückaktien. 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
    (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende 
    am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag, das heißt am 10. März 
    2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das am 30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Vorstands für das am 1. 
    Oktober 2018 begonnene und am 30. September 
    2019 abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung 
    zu erteilen. 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
    im Wege der Einzelabstimmung über die 
    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
    abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das am 30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 1. 
    Oktober 2018 begonnene und am 30. September 
    2019 abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung 
    zu erteilen. 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
    im Wege der Einzelabstimmung über die 
    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    abstimmen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 und für die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOMUS AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberat 
    ungsgesellschaft, Lentzeallee 107, 14195 
    Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 1. 
    Oktober 2019 begonnene und am 30. September 
    2020 endende Geschäftsjahr zu wählen. 
    Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, 
    die DOMUS AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberat 
    ungsgesellschaft, Lentzeallee 107, 14195 
    Berlin, zum Abschlussprüfer für eine 
    etwaige prüferische Durchsicht 
    unterjähriger Finanzberichte für das am 1. 
    Oktober 2019 begonnene und am 30. September 
    2020 endende Geschäftsjahr sowie für das am 
    1. Oktober 2020 beginnende Geschäftsjahr 
    bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Stellvertretung des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden und Satzungsanpassung* 
 
    § 10 der Satzung regelt den Vorsitz des 
    Aufsichtsrats und dabei insbesondere die 
    Stellvertretung des 
    Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Flexibilität 
    des Aufsichtsrats bei der Wahrnehmung 
    seiner Aufgaben soll erhöht werden. 
    Dementsprechend soll die Möglichkeit, für 
    den Vorsitzenden auch mehr als nur einen 
    Stellvertreter zu wählen, sicherstellen, 
    dass der Aufsichtsrat in Notfällen mit 
    einem handlungsfähigen Vorsitz agiert. 
    Dabei soll die Satzungsregelung auch dem in 
    § 107 Abs. 1 S. 1 AktG vorgesehenen 
    Wahlrecht der Aufsichtsratsmitglieder 
    Rechnung tragen. 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
    folgenden Beschluss vor: 
 
    a) § 10 der Satzung wird wie folgt neu 
       gefasst: 
 
       '1. Der Aufsichtsrat wählt in der 
       ersten Sitzung nach seiner Wahl aus 
       seiner Mitte einen Vorsitzenden und 
       einen oder mehrere Stellvertreter. 
       Die Wahl erfolgt für die in § 9 Abs. 
       2 dieser Satzung bestimmte Amtszeit 
       oder für einen kürzeren vom 
       Aufsichtsrat bestimmten Zeitraum. 
       Stellvertreter haben die Rechte und 
       Pflichten des Vorsitzenden des 
       Aufsichtsrates, wenn dieser 
       verhindert ist. Unter mehreren 
       Stellvertretern gilt die bei ihrer 
       Wahl bestimmte Reihenfolge. 
 
       _2. Scheidet der Vorsitzende oder 
       einer seiner Stellvertreter vor 
       Ablauf der Amtszeit aus dem Amt aus, 
       so hat der Aufsichtsrat unverzüglich 
       eine Neuwahl für die restliche 
       Amtszeit des Ausgeschiedenen 
       vorzunehmen.'_ 
    b) Der Vorstand wird ermächtigt, die 
       vorstehend unter lit. a) benannte 
       Änderung der Satzung unabhängig 
       von den übrigen Beschlüssen der 
       Hauptversammlung zur Eintragung im 
       Handelsregister anzumelden. 
7. *Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats und Satzungsanpassung* 
 
    § 9 Abs. 1 der Satzung legt die Anzahl der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats fest. Bisher 
    besteht der Aufsichtsrat aus fünf 
    Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll 
    erweitert werden und künftig aus sechs 
    Mitgliedern bestehen. 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
    folgenden Beschluss vor: 
 
    a) § 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
       neu gefasst: 
 
       _'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs 
       Mitgliedern.'_ 
    b) Der Vorstand wird ermächtigt, die 
       vorstehend unter lit. a) benannte 
       Änderung der Satzung unabhängig 
       von den übrigen Beschlüssen der 
       Hauptversammlung zur Eintragung im 
       Handelsregister anzumelden. 
8. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Die Amtszeit der fünf Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit 
    Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 
    1. Oktober 2018 begonnene und am 30. September 2019 beendete 
    Geschäftsjahr beschließt. 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu 
    wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder 
 
    a) Herrn Achim Betz, Wirtschaftsprüfer 
       und Steuerberater, wohnhaft in 
       Nürtingen, Deutschland 
    b) Herrn Johannes C. G. (Hank) Boot, 
       Fondsmanager, wohnhaft in London, 
       Vereinigtes Königreich 
    c) Herrn Nicholas Cournoyer, 
       Anlageberater, wohnhaft in Monaco, 
       Monaco 
    d) Herrn Kristian Schmidt-Garve, 
       Rechtsanwalt, LL.M, wohnhaft in 
       München, Deutschland 
    e) Herrn Hans-Ulrich Sutter, 
       Diplom-Kaufmann, ehemaliger 
       Finanzvorstand der TAG Immobilien AG, 
       wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland 
    sowie, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des 
    Beschlusses der zu Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen 
    Satzungsänderung in das Handelsregister, zusätzlich 
 
    f) Frau Cathy Bell-Walker, 
       Rechtsanwältin (Solicitor, zugelassen 
       in England und Wales), wohnhaft in 
       Guildford, Vereinigtes Königreich 
    für eine Amtsperiode bis zur Beendigung der ordentlichen 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste 
    Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, in den 
    Aufsichtsrat zu wählen, wobei gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung 
    das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
    mitzurechnen ist. 
    Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist 
    beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 8 lit. a) bis f) einzeln 
    abstimmen zu lassen. 
    Dem Votum des Aufsichtsrats folgend ist vorgesehen, dass Herr 
    Hans-Ulrich Sutter im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung 
    im Rahmen der Konstituierung des neuen Aufsichtsrats als Kandidat 
    für den Aufsichtsratsvorsitz kandidiert. 
    Über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und 
    Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt 
    insbesondere Herr Achim Betz. Sämtliche vorgeschlagenen 

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January 28, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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