DGAP-News: Deutsche Konsum REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche Konsum REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-01-28 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Deutsche Konsum REIT-AG Broderstorf ISIN DE000A14KRD3 / WKN A14KRD Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 5. März 2020 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 5. März 2020, um 11:00 Uhr (MEZ), im Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Straße 41, 10789 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG (nachfolgend auch '*Gesellschaft*') ein. *TAGESORDNUNG* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das am 30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)* Diese Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam, und im Internet unter https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR 11.399.940,70 wie folgt zu verwenden: Bilanzgewinn zum EUR 30.09.2019 11.399.980,70 davon Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 0,35 11.185.980,40 je dividendenberechtigter Stückaktie davon Vortrag auf neue EUR 214.000,30 Rechnung Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Einberufung nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018/2019 dividendenberechtigten Stückaktien. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 10. März 2020, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 1. Oktober 2018 begonnene und am 30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands abstimmen zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 1. Oktober 2018 begonnene und am 30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberat ungsgesellschaft, Lentzeallee 107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 1. Oktober 2019 begonnene und am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr zu wählen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberat ungsgesellschaft, Lentzeallee 107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das am 1. Oktober 2019 begonnene und am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr sowie für das am 1. Oktober 2020 beginnende Geschäftsjahr bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Stellvertretung des Aufsichtsratsvorsitzenden und Satzungsanpassung* § 10 der Satzung regelt den Vorsitz des Aufsichtsrats und dabei insbesondere die Stellvertretung des Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Flexibilität des Aufsichtsrats bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben soll erhöht werden. Dementsprechend soll die Möglichkeit, für den Vorsitzenden auch mehr als nur einen Stellvertreter zu wählen, sicherstellen, dass der Aufsichtsrat in Notfällen mit einem handlungsfähigen Vorsitz agiert. Dabei soll die Satzungsregelung auch dem in § 107 Abs. 1 S. 1 AktG vorgesehenen Wahlrecht der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung tragen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb folgenden Beschluss vor: a) § 10 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '1. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Wahl erfolgt für die in § 9 Abs. 2 dieser Satzung bestimmte Amtszeit oder für einen kürzeren vom Aufsichtsrat bestimmten Zeitraum. Stellvertreter haben die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, wenn dieser verhindert ist. Unter mehreren Stellvertretern gilt die bei ihrer Wahl bestimmte Reihenfolge. _2. Scheidet der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen.'_ b) Der Vorstand wird ermächtigt, die vorstehend unter lit. a) benannte Änderung der Satzung unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. 7. *Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und Satzungsanpassung* § 9 Abs. 1 der Satzung legt die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats fest. Bisher besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll erweitert werden und künftig aus sechs Mitgliedern bestehen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb folgenden Beschluss vor: a) § 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: _'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.'_ b) Der Vorstand wird ermächtigt, die vorstehend unter lit. a) benannte Änderung der Satzung unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. 8. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit der fünf Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 1. Oktober 2018 begonnene und am 30. September 2019 beendete Geschäftsjahr beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder a) Herrn Achim Betz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Nürtingen, Deutschland b) Herrn Johannes C. G. (Hank) Boot, Fondsmanager, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich c) Herrn Nicholas Cournoyer, Anlageberater, wohnhaft in Monaco, Monaco d) Herrn Kristian Schmidt-Garve, Rechtsanwalt, LL.M, wohnhaft in München, Deutschland e) Herrn Hans-Ulrich Sutter, Diplom-Kaufmann, ehemaliger Finanzvorstand der TAG Immobilien AG, wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland sowie, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschlusses der zu Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister, zusätzlich f) Frau Cathy Bell-Walker, Rechtsanwältin (Solicitor, zugelassen in England und Wales), wohnhaft in Guildford, Vereinigtes Königreich für eine Amtsperiode bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 8 lit. a) bis f) einzeln abstimmen zu lassen. Dem Votum des Aufsichtsrats folgend ist vorgesehen, dass Herr Hans-Ulrich Sutter im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung im Rahmen der Konstituierung des neuen Aufsichtsrats als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz kandidiert. Über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere Herr Achim Betz. Sämtliche vorgeschlagenen
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January 28, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)