BERLIN (Dow Jones)--Im überarbeiteten Entwurf für das Kohleausstiegsgesetz bleibt der konkrete Pfad zur Minderung von Verschmutzungsrechten offen. Das Gesetz enthalte eine Regelung, "die es ermöglicht, freiwerdende Zertifikate zu löschen", heißt es in einer Zusammenfassung des Gesetzes, die das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstagabend verbreitete. Der Umfang der Löschung könne aber nicht konkretisiert werden, da die Menge der freiwerdenden CO2-Zertifikate "im Vorhinein nicht jahresscharf beziffert werden" könne. Das Kohleausstiegsgesetz, das den Stilllegungspfad von Braun- und Steinkohle-Kraftwerken bis 2038 regelt, soll nach monatelangem Streit am morgigen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
"Daher wird möglichst im nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Stilllegung einzelner Kraftwerke über die Löschung von Zertifikaten entschieden werden", heißt es in dem Papier. Die Bundesregierung verweist dabei auch auf die EU, die im Rahmen des europäischen Emissionshandels ebenfalls überschüssige Zertifikate aus dem Markt nehmen will.
Der deutsche Kohleausstieg könnte Experten zufolge die Folge haben, dass durch stillgelegte Kraftwerke freiwerdende CO2-Zertifikate von anderen Kohleanlagenbetreibern in Europa aufgekauft werden. Dieser auch Wasserbett-Effekt genannte Zusammenhang könnte dazu führen, dass die gesamten CO2-Emissionen in der EU trotz des deutschen Kohleausstieges gleich bleiben oder sogar steigen. Deshalb fordern Wissenschaftler und Verbände, die Zertifikate zeitnah und vollständig zu löschen. Wie viel das den Staat kostet, ist offen.
Mit dem Kohleausstiegsgesetz geht nun auch das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 des Energieversorgers Uniper SE ans Netz. Die Kohlekommission hatte das nicht empfohlen, doch das Wirtschaftsministerium sei zur Überzeugung gelangt, "dass eine solche Lösung nicht zielführend wäre. Denn es erscheint sinnvoller, zunächst ältere, ineffiziente Steinkohlekraftwerke außer Betrieb zu nehmen", so das Papier. Es sei durch den Start von Datteln 4 nicht mit Mehremissionen zu rechnen.
Frühere Mitglieder der Kohlekommission hatten gegen den zwischen Bund und Ländern gefundenen Kompromiss protestiert, weil er von dem Abschlussbericht des Gremiums abweicht. Den Kritikern geht insbesondere die Minderung von Kohlekapazitäten nicht schnell genug.
Die Bundesregierung will in den Jahren 2026, 2029 und 2032 prüfen, ob der Kohleausstieg um drei Jahre vorgezogen werden könne. Für Beschäftigte der Stein- und Braunkohle ist ein Anpassungsgeld vorgesehen, für das der Staat bis zu 4,81 Milliarden Euro bereitstellt. Mit einem Kohle-Ersatz-Bonus von 180 Euro je Kilowatt sollen Betreiber einen Anreiz erhalten, ihre alten Meiler auf moderne Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung auf Gas-Basis umzurüsten.
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January 28, 2020 13:30 ET (18:30 GMT)
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