Das Verletztengeld orientiert sich an den Entgeltabrechnungszeiträumen vor dem Unfall, der zur Verletzung geführt hat. Doch was ist, wenn die vorliegenden Verdienstabrechnungen eine andere Wochenarbeitszeit aufweisen als jene, die tatsächlich geleistet wurde? Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt ...Den vollständigen Artikel lesen ...