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(2)

DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke -2-

DJ DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.03.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 13.03.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-02-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Andernach 
ISIN DE0005658009 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft mit dem Sitz 
in Andernach. Die Hauptversammlung findet statt am 
Freitag, dem 13. März 2020, 11:00 Uhr, im Hotel Pullman 
Cologne, Helenenstr. 14, 50667 Köln. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2018/2019, des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 
   172 AktG am 14. November 2019 gebilligt und 
   den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Jahresabschluss und 
   Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit den 
   Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben 
   sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der 
   Hauptversammlung, ohne dass es nach 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
   zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2018/2019 soll eine Dividende von 0,40 Euro je 
   Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende 
   soll entsprechend § 58 Abs. 4, Satz 2 AktG am 
   18. März 2020 ausgezahlt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 
   in Höhe von 7.117.976,26 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer       7.040.000,00 Euro 
   Dividende von 0,40 Euro je 
   Stückaktie: 
   * Vortrag auf neue         77.976,26 Euro 
   Rechnung: 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
   diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung von 
   Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die entweder 
   zusätzliche Organfunktionen bei Unternehmen 
   des thyssenkrupp Konzerns innehaben oder aber 
   leitende Angestellte des thyssenkrupp Konzerns 
   sind, erhalten keine Vergütung für ihre 
   Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft. 
   Der nachfolgende Vergütungsvorschlag von 
   Vorstand und Aufsichtsrat betrifft daher nur 
   konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der Gesellschaft. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 eine Vergütung für 
   konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats 
   von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den 
   konzernexternen Vorsitzenden und 
   stellvertretenden Vorsitzenden vor. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs. 1 der 
   Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern. Frau Ulrike Höffken hat 
   ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf 
   des 31. März 2019 und Herr Andreas J. Goss mit 
   Wirkung zum Ablauf des 15. Juni 2019 
   niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Eisen- und Hüttenwerke AG 
   ist entsprechend den Empfehlungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 07.02.2017 auf Antrag des 
   Vorstandes der Eisen- und Hüttenwerke AG vom 
   18.07.2019 zunächst bis zur Beendigung der am 
   13.03.2020 stattfindenden Hauptversammlung um 
   Frau Louise Öfverström, Düsseldorf, 
   Leiterin Controlling, Accounting Risk bei der 
   thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg und 
   Herrn Bernhard Osburg, Duisburg, Mitglied des 
   Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG, 
   Duisburg, durch Beschluss des zuständigen 
   Amtsgerichts in Koblenz ergänzt worden. Frau 
   Öfverström hat ihr Amt im Zuge ihres 
   Ausscheidens aus den Diensten des thyssenkrupp 
   Konzerns zum Ablauf des 31.12.2019 
   niedergelegt. 
 
   Nach § 7 Abs. 2 der Satzung ist für die 
   verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds ein neues Mitglied in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des 
   Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2020 und bis zum 
   Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2021/2022 beschließt, zu 
   wählen: 
 
   a) Herrn Bernhard Osburg, Duisburg, 
      Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp 
      Steel Europe AG, Duisburg 
   b) Frau Clarissa Müller, Düsseldorf, 
      Leiterin Erze, Reduktionsmittel, Logistik 
      bei der thyssenkrupp Steel Europe AG, 
      Duisburg. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge 
   gebunden. 
 
   Unter Ziffer II. dieser Tagesordnung sind die 
   Lebensläufe sowie weitere Informationen der 
   zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten beigefügt. 
7. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftprüfungsgesellschaft, 
   Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer 
   und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. 
 
*II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6* 
 
*Lebensläufe* 
 
*Bernhard Osburg* 
 
Duisburg 
*1968 
Nationalität: Deutsch 
Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG 
 
*Ausbildung* 
 
* Studium an den Universitäten Duisburg und 
  Düsseldorf Maschinenbau 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
1996 - 1998  Johnson Controls Interior GmbH 
1998 - 2000  ROI Management Consulting AG Munich 
             - Unternehmensberater 
2000 - 2009  thyssenkrupp Steel AG - 
             verschiedene Positionen in Vertrieb 
             und Technik 
2009 - 2011  thyssenkrupp Umformtechnik GmbH - 
             Geschäftsführer Vertrieb und 
             Technik 
2011 - 2014  Gestamp Automocion - Leiter der 
             Business Unit BIW, Mitglied des 
             Vorstands der Gestamp Automocion 
2014 - 2017  thyssenkrupp Steel Europe AG - 
             Geschäftsführer der Sales 
             Automotive 
2017 - 2019  thyssenkrupp Steel Europe AG - 
             Leiter Vertriebssteuerung 
seit 06/2019 thyssenkrupp Steel Europe AG - 
             Mitglied des Vorstands 
 
*Aktuelle Mandate* 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten: 
thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
thyssenkrupp Steel North America, Inc. 
 
*Unabhängigkeit (Ziffer 5.4.1 Absatz 6 - 8 DCGK)* 
 
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder 
Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft 
vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich 
beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Herr Osburg 
ist Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel 
Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine 
wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke 
Aktiengesellschaft im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 8 
DCGK. 
 
*Clarissa Müller* 
Düsseldorf 
*1979 
Nationalität: Deutsch 
Leiterin Erze, Reduktionsmittel, Logistik bei der 
thyssenkrupp Steel Europe AG 
 
*Ausbildung* 
 
* Ausbildung zur Industriekauffrau, Esser 
  Security Systems GmbH, Neuss 
* Studium der Betriebswirtschaftslehre an der 
  Otto-von-Guericke Universität Magdeburg 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
2007 - 2008 Trainee Rohstoffeinkauf bei der 
            thyssenkrupp Steel AG 
2008 - 2010 Senior Expert Einkauf Erze / 
            Frachten bei der thyssenkrupp Steel 
            AG 
2010 - 2018 Head of Iron Ore bei der 
            thyssenkrupp Steel Europe AG 
seit 2018   Head of Iron Ore, Carbon Products, 
            Logistics bei der thyssenkrupp Steel 
            Europe AG 
 
*Aktuelle Mandate* 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten: 
- keine - 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
- keine - 
 
*Unabhängigkeit (Ziffer 5.4.1 Absatz 6 - 8 DCGK)* 
 
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder 
Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft 
vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich 
beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Frau Müller 
ist Head of Iron Ore, Carbon Products, Logistics bei 
der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp 
Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne 
von Ziffer 5.4.1 Abs. 8 DCGK. 
 
*III. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. 
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- 
und stimmberechtigten Aktien 17.600.000 Stück beträgt. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, 
die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
d. h. am 21. Februar 2020, 00:00 Uhr 
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und 
sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss 
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag 
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis 
zum Ablauf des 06. März 2020 bei der nachstehend 
genannten Stelle eingehen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis 
genügt die Textform. 
 
 Anmeldestelle: 
 Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft 
 c/o Commerzbank AG 
 GS-BM General Meetings 
 Telefax: 069 136 26351 
 E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com 
 
Üblicherweise übernehmen die depotführenden 
Institute die erforderliche Anmeldung und die 
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, 
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges 
depotführendes Institut zu wenden und dabei 
gleichzeitig eine Eintrittskarte für die 
Hauptversammlung zu bestellen. 
 
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung 
befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder 
einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien 
ausgestellt werden. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder 
eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir 
personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren 
Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die 
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Die Eisen- und Hüttenwerke AG verarbeitet 
Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der 
Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 
sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. 
Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen 
Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO stehen 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.ehw.ag 
 
oder 
 
www.eisenhuetten.de 
 
über den Link 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe und 
Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter oder durch sonstige 
Dritte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn 
weder ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß § 135 
Absatz 10 AktG i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG 
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 135 Absatz 
8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des 
Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der 
Vollmacht kann das zusammen mit der Eintrittskarte 
versandte Formular verwandt werden. Die Vollmacht kann 
auch elektronisch per E-Mail - ehw@ehw.ag - oder per 
Fax - Nr. 02632 3097 15 2385 - unter Angabe der 
Eintrittskartennummer der Gesellschaft übermittelt 
werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von 
ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 125 
Absatz 5 AktG gleichgestellten Instituten oder 
Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 
135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. 
Vollmacht und Weisungen können vor und auch noch 
während der Hauptversammlung erteilt werden, müssen der 
Gesellschaft jedoch spätestens bis zum Beginn der 
Abstimmung vorliegen. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag 
von 500.000 EUR  am Grundkapital erreichen, das 
entspricht 195.313 Stückaktien, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 11. 
Februar 2020, 24:00 Uhr, schriftlich unter folgender 
Adresse zugehen: 
 
Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG 
Koblenzer Straße 141 
56626 Andernach 
 
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass die Aktien 
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
halten. Auf § 70 AktG wird hingewiesen. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
den §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG* 
 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung 
zugänglich gemacht werden sollen, sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
 Eisen- und Hüttenwerke AG 
 Herrn Torsten Ratschat 
 Koblenzer Straße 141 
 56626 Andernach 
 Telefax: 02632-309526 
 E-Mail: ehw@ehw.ag 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 27. Februar 2020 bei 
vorstehender Adresse mit Nachweis der 
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen 
Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter 
 
www.ehw.ag 
 
oder 
 
www.eisenhuetten.de 
 
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen 
der Verwaltung werden ebenfalls unter den genannten 
Internetadressen veröffentlicht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern ohne 
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der 
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur 
dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während 
der Hauptversammlung gestellt werden. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite / Ergänzende 
Informationen* 
 
Diese Einladung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie 
weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.ehw.ag 
 
oder 
 
www.eisenhuetten.de 
 
über den Link 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Dort 
werden nach der Hauptversammlung auch die 
festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
Die Einberufung ist am 03. Februar 2020 im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. 
 
Andernach, im Februar 2020 
 
*Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft* 
 
_DER VORSTAND_ 
 
2020-02-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft 
             Koblenzer Str. 141 
             56626 Andernach 
             Deutschland 
Telefon:     +49 2632 309525 
Fax:         +49 2632 309526 
E-Mail:      ehw@ehw.ag 
Internet:    http://www.ehw.ag 
ISIN:        DE0005658009 
WKN:         565800 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, 
             Stuttgart, Xetra 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
966465 2020-02-03 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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