BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Brexit wird Deutschland mutmaßliche deutsche Straftäter nicht mehr nach Großbritannien ausliefern. Artikel 16 des Grundgesetzes schließe dies aus, erklärte ein Sprecher des Justizministerium am Montag. Demnach dürfen deutsche Staatsangehörige nur an Mitgliedstaaten der EU ausgeliefert werden. Allerdings könnten Taten, die im Ausland durch Deutsche begangen wurden, vor deutschen Gerichten verfolgt werden. Andere Regelungen über den Europäischen Haftbefehl gelten weiter. Mutmaßliche Straftäter, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können daher weiterhin von Deutschland nach Großbritannien ausgeliefert werden./tam/DP/eas
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