DJ DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.03.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 13.03.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-02-03 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Andernach
ISIN DE0005658009 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft mit dem Sitz
in Andernach. Die Hauptversammlung findet statt am
Freitag, dem 13. März 2020, 11:00 Uhr, im Hotel Pullman
Cologne, Helenenstr. 14, 50667 Köln.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2018/2019, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss entsprechend §
172 AktG am 14. November 2019 gebilligt und
den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Jahresabschluss und
Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit den
Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben
sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der
Hauptversammlung, ohne dass es nach
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf,
zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2018/2019 soll eine Dividende von 0,40 Euro je
Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende
soll entsprechend § 58 Abs. 4, Satz 2 AktG am
18. März 2020 ausgezahlt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019
in Höhe von 7.117.976,26 Euro wie folgt zu
verwenden:
* Ausschüttung einer 7.040.000,00 Euro
Dividende von 0,40 Euro je
Stückaktie:
* Vortrag auf neue 77.976,26 Euro
Rechnung:
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung von
Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr
2018/2019*
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die entweder
zusätzliche Organfunktionen bei Unternehmen
des thyssenkrupp Konzerns innehaben oder aber
leitende Angestellte des thyssenkrupp Konzerns
sind, erhalten keine Vergütung für ihre
Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft.
Der nachfolgende Vergütungsvorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat betrifft daher nur
konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats
der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das
Geschäftsjahr 2018/2019 eine Vergütung für
konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats
von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den
konzernexternen Vorsitzenden und
stellvertretenden Vorsitzenden vor.
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs. 1 der
Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern. Frau Ulrike Höffken hat
ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf
des 31. März 2019 und Herr Andreas J. Goss mit
Wirkung zum Ablauf des 15. Juni 2019
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Eisen- und Hüttenwerke AG
ist entsprechend den Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 07.02.2017 auf Antrag des
Vorstandes der Eisen- und Hüttenwerke AG vom
18.07.2019 zunächst bis zur Beendigung der am
13.03.2020 stattfindenden Hauptversammlung um
Frau Louise Öfverström, Düsseldorf,
Leiterin Controlling, Accounting Risk bei der
thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg und
Herrn Bernhard Osburg, Duisburg, Mitglied des
Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG,
Duisburg, durch Beschluss des zuständigen
Amtsgerichts in Koblenz ergänzt worden. Frau
Öfverström hat ihr Amt im Zuge ihres
Ausscheidens aus den Diensten des thyssenkrupp
Konzerns zum Ablauf des 31.12.2019
niedergelegt.
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung ist für die
verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds ein neues Mitglied in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung 2020 und bis zum
Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021/2022 beschließt, zu
wählen:
a) Herrn Bernhard Osburg, Duisburg,
Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp
Steel Europe AG, Duisburg
b) Frau Clarissa Müller, Düsseldorf,
Leiterin Erze, Reduktionsmittel, Logistik
bei der thyssenkrupp Steel Europe AG,
Duisburg.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Unter Ziffer II. dieser Tagesordnung sind die
Lebensläufe sowie weitere Informationen der
zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten beigefügt.
7. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftprüfungsgesellschaft,
Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer
und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.
*II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6*
*Lebensläufe*
*Bernhard Osburg*
Duisburg
*1968
Nationalität: Deutsch
Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG
*Ausbildung*
* Studium an den Universitäten Duisburg und
Düsseldorf Maschinenbau
*Beruflicher Werdegang*
1996 - 1998 Johnson Controls Interior GmbH
1998 - 2000 ROI Management Consulting AG Munich
- Unternehmensberater
2000 - 2009 thyssenkrupp Steel AG -
verschiedene Positionen in Vertrieb
und Technik
2009 - 2011 thyssenkrupp Umformtechnik GmbH -
Geschäftsführer Vertrieb und
Technik
2011 - 2014 Gestamp Automocion - Leiter der
Business Unit BIW, Mitglied des
Vorstands der Gestamp Automocion
2014 - 2017 thyssenkrupp Steel Europe AG -
Geschäftsführer der Sales
Automotive
2017 - 2019 thyssenkrupp Steel Europe AG -
Leiter Vertriebssteuerung
seit 06/2019 thyssenkrupp Steel Europe AG -
Mitglied des Vorstands
*Aktuelle Mandate*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten:
thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
thyssenkrupp Steel North America, Inc.
*Unabhängigkeit (Ziffer 5.4.1 Absatz 6 - 8 DCGK)*
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder
Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich
beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Herr Osburg
ist Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel
Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine
wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke
Aktiengesellschaft im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 8
DCGK.
*Clarissa Müller*
Düsseldorf
*1979
Nationalität: Deutsch
Leiterin Erze, Reduktionsmittel, Logistik bei der
thyssenkrupp Steel Europe AG
*Ausbildung*
* Ausbildung zur Industriekauffrau, Esser
Security Systems GmbH, Neuss
* Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Otto-von-Guericke Universität Magdeburg
*Beruflicher Werdegang*
2007 - 2008 Trainee Rohstoffeinkauf bei der
thyssenkrupp Steel AG
2008 - 2010 Senior Expert Einkauf Erze /
Frachten bei der thyssenkrupp Steel
AG
2010 - 2018 Head of Iron Ore bei der
thyssenkrupp Steel Europe AG
seit 2018 Head of Iron Ore, Carbon Products,
Logistics bei der thyssenkrupp Steel
Europe AG
*Aktuelle Mandate*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten:
- keine -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- keine -
*Unabhängigkeit (Ziffer 5.4.1 Absatz 6 - 8 DCGK)*
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder
Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich
beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Frau Müller
ist Head of Iron Ore, Carbon Products, Logistics bei
der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp
Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne
von Ziffer 5.4.1 Abs. 8 DCGK.
*III. Weitere Angaben zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist
das Grundkapital eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien 17.600.000 Stück beträgt.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt,
die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
d. h. am 21. Februar 2020, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und
sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis
zum Ablauf des 06. März 2020 bei der nachstehend
genannten Stelle eingehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis
genügt die Textform.
Anmeldestelle:
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
c/o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
Telefax: 069 136 26351
E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com
Üblicherweise übernehmen die depotführenden
Institute die erforderliche Anmeldung und die
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes
für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden und dabei
gleichzeitig eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung zu bestellen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung
befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder
einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien
ausgestellt werden.
*Hinweise zum Datenschutz*
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder
eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir
personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren
Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Die Eisen- und Hüttenwerke AG verarbeitet
Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der
Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen
Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO stehen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ehw.ag
oder
www.eisenhuetten.de
über den Link 'Hauptversammlung' zur Verfügung.
*Verfahren für die Stimmabgabe und
Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch
Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter oder durch sonstige
Dritte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn
weder ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß § 135
Absatz 10 AktG i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 135 Absatz
8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des
Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der
Vollmacht kann das zusammen mit der Eintrittskarte
versandte Formular verwandt werden. Die Vollmacht kann
auch elektronisch per E-Mail - ehw@ehw.ag - oder per
Fax - Nr. 02632 3097 15 2385 - unter Angabe der
Eintrittskartennummer der Gesellschaft übermittelt
werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von
ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 125
Absatz 5 AktG gleichgestellten Instituten oder
Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach §
135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Vollmacht und Weisungen können vor und auch noch
während der Hauptversammlung erteilt werden, müssen der
Gesellschaft jedoch spätestens bis zum Beginn der
Abstimmung vorliegen.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag
von 500.000 EUR am Grundkapital erreichen, das
entspricht 195.313 Stückaktien, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 11.
Februar 2020, 24:00 Uhr, schriftlich unter folgender
Adresse zugehen:
Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG
Koblenzer Straße 141
56626 Andernach
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Auf § 70 AktG wird hingewiesen.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
den §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG*
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung
zugänglich gemacht werden sollen, sind
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Eisen- und Hüttenwerke AG
Herrn Torsten Ratschat
Koblenzer Straße 141
56626 Andernach
Telefax: 02632-309526
E-Mail: ehw@ehw.ag
Bis spätestens zum Ablauf des 27. Februar 2020 bei
vorstehender Adresse mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen
Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter
www.ehw.ag
oder
www.eisenhuetten.de
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter den genannten
Internetadressen veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur
dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während
der Hauptversammlung gestellt werden.
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1
AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite / Ergänzende
Informationen*
Diese Einladung der Hauptversammlung, die zugänglich zu
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie
weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.ehw.ag
oder
www.eisenhuetten.de
über den Link 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Dort
werden nach der Hauptversammlung auch die
festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Die Einberufung ist am 03. Februar 2020 im
Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Andernach, im Februar 2020
*Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft*
_DER VORSTAND_
2020-02-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Koblenzer Str. 141
56626 Andernach
Deutschland
Telefon: +49 2632 309525
Fax: +49 2632 309526
E-Mail: ehw@ehw.ag
Internet: http://www.ehw.ag
ISIN: DE0005658009
WKN: 565800
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg,
Stuttgart, Xetra
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
966465 2020-02-03
(END) Dow Jones Newswires
February 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
© 2020 Dow Jones News
