Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.Firmenwerbung auf KennzeichenhalternIm konkreten Fall schloss das klagende Unternehmen mit einer Vielzahl ...Den vollständigen Artikel lesen ...