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DGAP-HV: Mühl Product & Service Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.03.2020 in Hohenfelden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: Mühl Product & Service Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.03.2020 in Hohenfelden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Mühl Product & Service Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 12.03.2020 in Hohenfelden mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-02-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft Kranichfeld WKN 
A25 420 / ISIN DE000A254203 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Donnerstag*, 
*dem 12. März 2020, um 10:00 Uhr (MEZ)*, im 'Hans am See', 
Am Stausee 4, 99448 Hohenfelden, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 
Dezember 2018, des Lageberichts des Vorstands für die Mühl 
Product & Service Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 
2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2018* 
 
Der Aufsichtsrat der Mühl Product & Service 
Aktiengesellschaft hat am 17. April 2019 den Jahresabschluss 
zum 31. Dezember 2018 gebilligt und damit nach § 172 AktG 
festgestellt. Später wurden der Jahresabschluss und der 
Anhang noch einmal geändert und eine Nachtragsprüfung durch 
den Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Den geänderten 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 hat der Aufsichtsrat 
am 6. August 2019 gebilligt und damit nach § 172 AktG 
festgestellt. 
 
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht 
vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 
bereits gebilligt hat und dieser damit festgestellt ist. Für 
die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 
genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die 
Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur 
Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die 
Hauptversammlung vor. 
 
Tagesordnungspunkt 2 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 3 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2018* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
2018 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung zu 
erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 4 
 
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2019* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW PARTNER Bauer Schätz 
Hasenclever Partnerschaft mbB 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer 
des Jahresabschlusses und gegebenenfalls Konzernabschlusses 
für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung 
 
*1. Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung EUR 989.025,00. Es ist 
eingeteilt in 989.025 Stückaktien mit einem rechnerischen 
Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, von denen 989.025 
teilnahme- und stimmberechtigt sind. Die Gesamtzahl der 
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt somit 989.025. 
 
*2. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der 
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. 
Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines durch das 
depotführende Institut erstellten Nachweises des 
Anteilsbesitzes. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. 
auf den Beginn des 20. Februar 2020 (0.00 Uhr MEZ) (der 
'*Nachweisstichtag*'), zu beziehen. Die Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis 
spätestens Donnerstag, 5. März 2020 (24:00 Uhr MEZ), in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
unter folgender Adresse zugehen: 
 
 Mühl Product & Service Aktiengesellschaft 
 c/o FAE Management GmbH 
 Oskar-Then-Straße 7 
 63773 Goldbach 
 Telefax: +49 (0) 6021 589735 
 E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als 
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht 
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die 
Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien 
nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
Nach Eingang der Nachweisbescheinigung bei der Gesellschaft 
werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
frühzeitig für die Übersendung der 
Nachweisbescheinigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*3. Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, 
eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ihrer 
Wahl, ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren 
Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
an. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind die oben 
dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu 
beachten. 
 
Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung von 
Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern 
und anderen der in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten 
Personen gilt § 135 AktG, wonach insbesondere die Vollmacht 
vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist sowie ihre 
Erklärung vollständig sein muss und nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten darf. 
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und 
andere der in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen 
können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende 
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Wir bitten 
daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis 
der Bevollmächtigung bis spätestens 10. März 2020 an 
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. 
als eingescannte pdf-Datei) übermittelt werden: 
 
 Mühl Product & Service Aktiengesellschaft 
 c/o FAE Management GmbH 
 Oskar-Then-Straße 7 
 63773 Goldbach 
 Telefax: +49 (0) 6021 589735 
 E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte und steht auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
https://muehl.ag/investor-relations/hauptversammlung/2020-2/ 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft 
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
(Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen. 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden 
kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte 
und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
https://muehl.ag/investor-relations/hauptversammlung/2020-2/ 
zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den Weisungen muss 
spätestens mit Ablauf des 10. März 2020 bei der oben 
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. 
als eingescannte pdf-Datei) eingegangen sein. Die Vollmacht 
und ihr Widerruf bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
 
Darüber hinaus bieten wir teilnahmeberechtigten und in der 
Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der 
Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des 
Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne 
Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter nicht an der 
Abstimmung teilnehmen. Ferner nehmen die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- und 
Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
*4. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 
2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals (das sind EUR 49.451,25) oder den anteiligen 
Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht 
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor 
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
und sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über 
den Antrag im Sinne der vorstehend genannten Bestimmungen 
halten. 
 
Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den 
Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, 
also bis spätestens zum 10. Februar 2020, 24:00 Uhr (MEZ), 
zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an 
folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 Mühl Product & Service Aktiengesellschaft 
 Vorstand 
 c/o FAE Management GmbH 
 Oskar-Then-Straße 7 
 63773 Goldbach 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://muehl.ag/investor-relations/hauptversammlung/2020-2/ 
 
zugänglich gemacht und den Aktionären nach Maßgabe von 
§ 125 AktG mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Absatz 1 und 127 
AktG)* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder 
des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit 
einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge müssen nicht 
begründet werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären sind ausschließlich an die nachstehende 
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten. 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
 Mühl Product & Service Aktiengesellschaft 
 c/o FAE Management GmbH 
 Oskar-Then-Straße 7 
 63773 Goldbach 
 Telefax: +49 (0) 6021 589735 
 E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de 
 
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Gegenanträge 
und Wahlvorschläge, die bis zum 26. Februar 2020, 24:00 Uhr 
(MEZ), bei der Gesellschaft eingehen, werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://muehl.ag/investor-relations/hauptversammlung/2020-2/ 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden ebenfalls unter der genannten Internetseite 
veröffentlicht. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden 
sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, 
wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt 
werden. 
 
*Auskunftsrecht (§ 131 Absatz 1 AktG)* 
 
Jedem Aktionär und Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in 
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes 
der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Auskunftsverlangen sind 
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
Aussprache zu stellen. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab der Einberufung der 
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://muehl.ag/investor-relations/hauptversammlung/2020-2/ 
 
abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt 
gegeben. 
 
*5. Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für 
Aktionäre* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären 
die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung 
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die 
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung 
ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c 
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zum Zwecke der 
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft 
verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der 
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für 
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich 
sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der 
gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
zur Verfügung gestellt, namentlich über das 
Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im 
Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und 
anschließend gelöscht. 
 
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach 
Kapitel III DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts-, 
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und 
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf 
Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der 
Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
 
 investor.relations@muehl.de 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
 Mühl Product & Service Aktiengesellschaft 
 Bahnhofstr. 15, 99448 Kranichfeld 
 Deutschland 
 Tel.-Nr.: +49 (0)36450 33215 
 Telefax: +49 (0)36450 33218. 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.77 DSGVO zu. 
 
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie 
unter: 
 
 investor.relations@muehl.de. 
 
Kranichfeld, im Februar 2020 
 
*Mühl Product & Service Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-02-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Mühl Product & Service Aktiengesellschaft 
             Bahnhofstraße 15 
             99448 Kranichfeld 
             Deutschland 
E-Mail:      sandy.moeser@muehl.de 
Internet:    https://muehl.ag/ 
ISIN:        DE000A254203 
WKN:         A25420 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
967507 2020-02-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 04, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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