DJ DGAP-HV: Mühl Product & Service Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.03.2020 in Hohenfelden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Mühl Product & Service Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 12.03.2020 in Hohenfelden mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-02-04 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft Kranichfeld WKN
A25 420 / ISIN DE000A254203 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2020
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Donnerstag*,
*dem 12. März 2020, um 10:00 Uhr (MEZ)*, im 'Hans am See',
Am Stausee 4, 99448 Hohenfelden, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des Lageberichts des Vorstands für die Mühl
Product & Service Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat der Mühl Product & Service
Aktiengesellschaft hat am 17. April 2019 den Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2018 gebilligt und damit nach § 172 AktG
festgestellt. Später wurden der Jahresabschluss und der
Anhang noch einmal geändert und eine Nachtragsprüfung durch
den Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Den geänderten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 hat der Aufsichtsrat
am 6. August 2019 gebilligt und damit nach § 172 AktG
festgestellt.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht
vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss
bereits gebilligt hat und dieser damit festgestellt ist. Für
die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt
genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die
Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur
Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor.
Tagesordnungspunkt 2
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 3
*Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2018 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung zu
erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW PARTNER Bauer Schätz
Hasenclever Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer
des Jahresabschlusses und gegebenenfalls Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung
*1. Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung EUR 989.025,00. Es ist
eingeteilt in 989.025 Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, von denen 989.025
teilnahme- und stimmberechtigt sind. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 989.025.
*2. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines durch das
depotführende Institut erstellten Nachweises des
Anteilsbesitzes. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h.
auf den Beginn des 20. Februar 2020 (0.00 Uhr MEZ) (der
'*Nachweisstichtag*'), zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis
spätestens Donnerstag, 5. März 2020 (24:00 Uhr MEZ), in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
unter folgender Adresse zugehen:
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
c/o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach
Telefax: +49 (0) 6021 589735
E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die
Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien
nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Nachweisbescheinigung bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der
Nachweisbescheinigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
*3. Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ihrer
Wahl, ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren
Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
an. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind die oben
dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu
beachten.
Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung von
Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
und anderen der in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten
Personen gilt § 135 AktG, wonach insbesondere die Vollmacht
vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist sowie ihre
Erklärung vollständig sein muss und nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten darf.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und
andere der in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen
können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Wir bitten
daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis
der Bevollmächtigung bis spätestens 10. März 2020 an
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B.
als eingescannte pdf-Datei) übermittelt werden:
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
c/o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach
Telefax: +49 (0) 6021 589735
E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte und steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://muehl.ag/investor-relations/hauptversammlung/2020-2/
zum Download zur Verfügung.
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
(Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden
kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte
und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://muehl.ag/investor-relations/hauptversammlung/2020-2/
zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den Weisungen muss
spätestens mit Ablauf des 10. März 2020 bei der oben
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B.
als eingescannte pdf-Datei) eingegangen sein. Die Vollmacht
und ihr Widerruf bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Darüber hinaus bieten wir teilnahmeberechtigten und in der
Hauptversammlung erschienenen Aktionären,
Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der
Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne
Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter nicht an der
Abstimmung teilnehmen. Ferner nehmen die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- und
Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
*4. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz
2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG*
*Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (das sind EUR 49.451,25) oder den anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über
den Antrag im Sinne der vorstehend genannten Bestimmungen
halten.
Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also bis spätestens zum 10. Februar 2020, 24:00 Uhr (MEZ),
zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt.
Etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an
folgende Adresse zu übermitteln:
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
Vorstand
c/o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://muehl.ag/investor-relations/hauptversammlung/2020-2/
zugänglich gemacht und den Aktionären nach Maßgabe von
§ 125 AktG mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Absatz 1 und 127
AktG)*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie
Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder
des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit
einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge müssen nicht
begründet werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären sind ausschließlich an die nachstehende
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
c/o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach
Telefax: +49 (0) 6021 589735
E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Gegenanträge
und Wahlvorschläge, die bis zum 26. Februar 2020, 24:00 Uhr
(MEZ), bei der Gesellschaft eingehen, werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://muehl.ag/investor-relations/hauptversammlung/2020-2/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter der genannten Internetseite
veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge,
die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden
sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden,
wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt
werden.
*Auskunftsrecht (§ 131 Absatz 1 AktG)*
Jedem Aktionär und Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und
weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung sind ab der Einberufung der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://muehl.ag/investor-relations/hauptversammlung/2020-2/
abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt
gegeben.
*5. Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für
Aktionäre*
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären
die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft
verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt, namentlich über das
Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im
Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und
anschließend gelöscht.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach
Kapitel III DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der
Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
investor.relations@muehl.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
Bahnhofstr. 15, 99448 Kranichfeld
Deutschland
Tel.-Nr.: +49 (0)36450 33215
Telefax: +49 (0)36450 33218.
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.77 DSGVO zu.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie
unter:
investor.relations@muehl.de.
Kranichfeld, im Februar 2020
*Mühl Product & Service Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2020-02-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
Bahnhofstraße 15
99448 Kranichfeld
Deutschland
E-Mail: sandy.moeser@muehl.de
Internet: https://muehl.ag/
ISIN: DE000A254203
WKN: A25420
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
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967507 2020-02-04
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February 04, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
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