Eine Einkommenssteuererklärung schieben viele Privatpersonen gerne vor sich her. Diese Tätigkeit gilt nicht nur als langatmig, sondern auch als fehleranfällig. Schnell hat sich ein Versehen eingeschlichen und Nachforderungen flattern ins Haus. Doch was ist, wenn dem Finanzamt ein Versehen unterlaufen ...Den vollständigen Artikel lesen ...