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DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.03.2020 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 24.03.2020 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-02-11 / 16:35 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Carl Zeiss Meditec AG Jena - ISIN: DE 0005313704 - 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 24. 
März 2020, um 10:00 Uhr, 
im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 
99423 Weimar, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. 
   September 2019 sowie der Lageberichte für die 
   Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 1. Oktober 2018 bis 30. 
   September 2019, jeweils mit dem erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags 
   des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
   eingesehen werden. Ferner werden sie in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 
   entfällt damit. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2018/2019 sollen EUR 0,65 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
   ausgeschüttet werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 in 
   Höhe von EUR 319.767.498,89 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,65 je 
   Stückaktie für 89.440.570 Stückaktien: EUR 
   58.136.370,50. 
 
   2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf neue 
   Rechnung: EUR 261.631.128,39. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, somit am 27. März 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018/19* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/19* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/20* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
   der Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, 
   die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019/20 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung vom 24. März 
   2020 endet die Amtszeit des als Vertreterin 
   der Anteilseigner gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieds Frau Tania von der 
   Goltz. 
 
   Der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG 
   setzt sich bisher nach den §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 
   11 Abs. 1 der Satzung aus vier von den 
   Anteilseignern und zwei von den Arbeitnehmern 
   zu wählenden Mitgliedern zusammen. In der 
   Hauptversammlung am 19. März 2019 wurde 
   beschlossen, die Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf neun zu 
   erhöhen. Der Vorstand wurde angewiesen, die 
   entsprechende Satzungsänderung so zur 
   Eintragung zum Handelsregister anzumelden, 
   dass eine Eintragung im Handelsregister in den 
   ersten beiden Wochen des Monats März 2020 
   erreicht werden kann. Nach Eintragung dieser 
   Satzungsänderung wird sich der Aufsichtsrat 
   der Carl Zeiss Meditec AG nach den §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG 
   sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus sechs von 
   den Anteilseignern und drei von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammensetzen. 
 
   Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung 
   des Gesetzes für die gleichberechtigte 
   Teilhabe von Frauen und Männern an 
   Führungspositionen sowie die Empfehlungen des 
   Corporate Governance Kodex und hat daher eine 
   Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von 
   mindestens 30% beschlossen (entspricht zwei 
   von sechs Sitzen), die bereits zum Ablauf des 
   Geschäftsjahres 2014/15 erfüllt war und in 
   diesem Beschlussvorschlag berücksichtigt ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
   des Vorschlags des Nominierungsausschusses und 
   unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am 
   17. September 2015 für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele - vor, 
 
   Frau Tania von der Goltz, Senior Vice 
   President Global Financial Strategy bei 
   Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Bad 
   Homburg, wohnhaft in Bad Homburg. 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   vom 24. März 2020 bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. 
   September 2024 beschließt, als 
   Vertreterin der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Frau von der Goltz ist kein Mitglied in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   verfügt auch nicht über ein Mandat in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Ansicht des Aufsichtsrats steht Frau von 
   der Goltz in keinen persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zur Carl Zeiss 
   Meditec AG oder deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Carl Zeiss Meditec AG oder einem 
   wesentlich an der Carl Zeiss Meditec AG 
   beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 
   des Corporate Governance Kodex offenzulegen 
   wären. Zudem hat sich der Aufsichtsrat 
   vergewissert, dass Frau von der Goltz den für 
   die Wahrnehmung der 
   Aufsichtsratsmitgliedschaft zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
7. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   In der Hauptversammlung vom 19. März 2019 
   wurde beschlossen, die Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf neun zu 
   erhöhen. Der Vorstand wurde angewiesen, die 
   entsprechende Satzungsänderung so zur 
   Eintragung zum Handelsregister anzumelden, 
   dass eine Eintragung im Handelsregister in den 
   ersten beiden Wochen des Monats März 2020 
   erreicht werden kann. Nach Eintragung dieser 
   Satzungsänderung wird sich der Aufsichtsrat 
   der Carl Zeiss Meditec AG nach den §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG 
   sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus sechs von 
   den Anteilseignern und drei von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammensetzen. Entsprechend sind zwei weitere 
   Aufsichtsratsmitglieder von den Anteilseignern 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung 
   des Gesetzes für die gleichberechtigte 
   Teilhabe von Frauen und Männern an 
   Führungspositionen sowie die Empfehlungen des 
   Corporate Governance Kodex und hat daher eine 
   Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von 
   mindestens 30% beschlossen (entspricht zwei 
   von sechs Sitzen), die bereits zum Ablauf des 
   Geschäftsjahres 2014/15 erfüllt war und nach 
   Eintragung der vorgenannten Satzungsänderung 
   von drei von neun Sitzen, die in diesem 
   Beschlussvorschlag berücksichtigt ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
   des Vorschlags des Nominierungsausschusses und 
   unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am 
   17. September 2015 für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele - vor, 
 
   Herrn Dr. Karl Lamprecht, Mitglied des 
   Vorstands der Carl Zeiss AG, Oberkochen, 
   wohnhaft in Aalen 
 
   und 
 
   Frau Isabel De Paoli, Executive Vice President 
   - Chief Strategy Officer der Merck KgaA, 
   Darmstadt, wohnhaft in Kelkheim (Taunus) 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   vom 24. März 2020 - jedoch frühestens mit 
   Wirkung ab Eintragung der oben genannten 
   Satzungsänderung - bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. 
   September 2024 beschließt, als Vertreter 
   und Vertreterin der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Ergänzungswahlen zum 
   Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem 
   Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege 
   der Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG zu 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften 
   in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Herr Dr. Karl Lamprecht 
 

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