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DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.03.2020 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 24.03.2020 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-02-11 / 16:35 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Carl Zeiss Meditec AG Jena - ISIN: DE 0005313704 - 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 24. 
März 2020, um 10:00 Uhr, 
im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 
99423 Weimar, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. 
   September 2019 sowie der Lageberichte für die 
   Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 1. Oktober 2018 bis 30. 
   September 2019, jeweils mit dem erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags 
   des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
   eingesehen werden. Ferner werden sie in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 
   entfällt damit. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2018/2019 sollen EUR 0,65 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
   ausgeschüttet werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 in 
   Höhe von EUR 319.767.498,89 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,65 je 
   Stückaktie für 89.440.570 Stückaktien: EUR 
   58.136.370,50. 
 
   2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf neue 
   Rechnung: EUR 261.631.128,39. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, somit am 27. März 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018/19* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/19* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/20* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
   der Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, 
   die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019/20 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung vom 24. März 
   2020 endet die Amtszeit des als Vertreterin 
   der Anteilseigner gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieds Frau Tania von der 
   Goltz. 
 
   Der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG 
   setzt sich bisher nach den §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 
   11 Abs. 1 der Satzung aus vier von den 
   Anteilseignern und zwei von den Arbeitnehmern 
   zu wählenden Mitgliedern zusammen. In der 
   Hauptversammlung am 19. März 2019 wurde 
   beschlossen, die Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf neun zu 
   erhöhen. Der Vorstand wurde angewiesen, die 
   entsprechende Satzungsänderung so zur 
   Eintragung zum Handelsregister anzumelden, 
   dass eine Eintragung im Handelsregister in den 
   ersten beiden Wochen des Monats März 2020 
   erreicht werden kann. Nach Eintragung dieser 
   Satzungsänderung wird sich der Aufsichtsrat 
   der Carl Zeiss Meditec AG nach den §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG 
   sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus sechs von 
   den Anteilseignern und drei von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammensetzen. 
 
   Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung 
   des Gesetzes für die gleichberechtigte 
   Teilhabe von Frauen und Männern an 
   Führungspositionen sowie die Empfehlungen des 
   Corporate Governance Kodex und hat daher eine 
   Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von 
   mindestens 30% beschlossen (entspricht zwei 
   von sechs Sitzen), die bereits zum Ablauf des 
   Geschäftsjahres 2014/15 erfüllt war und in 
   diesem Beschlussvorschlag berücksichtigt ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
   des Vorschlags des Nominierungsausschusses und 
   unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am 
   17. September 2015 für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele - vor, 
 
   Frau Tania von der Goltz, Senior Vice 
   President Global Financial Strategy bei 
   Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Bad 
   Homburg, wohnhaft in Bad Homburg. 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   vom 24. März 2020 bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. 
   September 2024 beschließt, als 
   Vertreterin der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Frau von der Goltz ist kein Mitglied in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   verfügt auch nicht über ein Mandat in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Ansicht des Aufsichtsrats steht Frau von 
   der Goltz in keinen persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zur Carl Zeiss 
   Meditec AG oder deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Carl Zeiss Meditec AG oder einem 
   wesentlich an der Carl Zeiss Meditec AG 
   beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 
   des Corporate Governance Kodex offenzulegen 
   wären. Zudem hat sich der Aufsichtsrat 
   vergewissert, dass Frau von der Goltz den für 
   die Wahrnehmung der 
   Aufsichtsratsmitgliedschaft zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
7. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   In der Hauptversammlung vom 19. März 2019 
   wurde beschlossen, die Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf neun zu 
   erhöhen. Der Vorstand wurde angewiesen, die 
   entsprechende Satzungsänderung so zur 
   Eintragung zum Handelsregister anzumelden, 
   dass eine Eintragung im Handelsregister in den 
   ersten beiden Wochen des Monats März 2020 
   erreicht werden kann. Nach Eintragung dieser 
   Satzungsänderung wird sich der Aufsichtsrat 
   der Carl Zeiss Meditec AG nach den §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG 
   sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus sechs von 
   den Anteilseignern und drei von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammensetzen. Entsprechend sind zwei weitere 
   Aufsichtsratsmitglieder von den Anteilseignern 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung 
   des Gesetzes für die gleichberechtigte 
   Teilhabe von Frauen und Männern an 
   Führungspositionen sowie die Empfehlungen des 
   Corporate Governance Kodex und hat daher eine 
   Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von 
   mindestens 30% beschlossen (entspricht zwei 
   von sechs Sitzen), die bereits zum Ablauf des 
   Geschäftsjahres 2014/15 erfüllt war und nach 
   Eintragung der vorgenannten Satzungsänderung 
   von drei von neun Sitzen, die in diesem 
   Beschlussvorschlag berücksichtigt ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
   des Vorschlags des Nominierungsausschusses und 
   unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am 
   17. September 2015 für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele - vor, 
 
   Herrn Dr. Karl Lamprecht, Mitglied des 
   Vorstands der Carl Zeiss AG, Oberkochen, 
   wohnhaft in Aalen 
 
   und 
 
   Frau Isabel De Paoli, Executive Vice President 
   - Chief Strategy Officer der Merck KgaA, 
   Darmstadt, wohnhaft in Kelkheim (Taunus) 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   vom 24. März 2020 - jedoch frühestens mit 
   Wirkung ab Eintragung der oben genannten 
   Satzungsänderung - bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. 
   September 2024 beschließt, als Vertreter 
   und Vertreterin der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Ergänzungswahlen zum 
   Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem 
   Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege 
   der Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG zu 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften 
   in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Herr Dr. Karl Lamprecht 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 11, 2020 10:35 ET (15:35 GMT)

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   Kontrollgremien in Unternehmen der Carl Zeiss 
   Gruppe: 
 
   * Vorsitzender des Aufsichtsrates der Carl 
     Zeiss Jena GmbH, Jena, Deutschland 
   * Vorsitzender des Aufsichtsrates der Carl 
     Zeiss SMT GmbH, Oberkochen, Deutschland 
   * Vorsitzender des Board of Directors der 
     tooz technologies, Inc., Aalen, 
     Deutschland 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen jeweils außerhalb 
   der Carl Zeiss Gruppe: 
 
   * Vorsitzender des Hochschulrates der 
     Hochschule Aalen, Aalen, Deutschland 
 
   Frau Isabel De Paoli ist kein Mitglied in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   verfügt auch nicht über ein Mandat in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen sowohl 
   Herr Dr. Karl Lamprecht als auch Frau Isabel 
   De Paoli in keinen persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zur Carl Zeiss 
   Meditec AG oder deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Carl Zeiss Meditec AG oder einem 
   wesentlich an der Carl Zeiss Meditec AG 
   beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 
   des Corporate Governance Kodex offenzulegen 
   wären. Zudem hat sich der Aufsichtsrat 
   vergewissert, dass sowohl Herr Dr. Karl 
   Lamprecht als auch Frau Isabel De Paoli den 
   für die Aufsichtsratsmitgliedschaft zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   *Weitere Angaben und Hinweise: Angaben zu den 
   unter den Tagesordnungspunkten 6 und 7 zur 
   Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
   Frau Tania von der Goltz 
 
   Senior Vice President Global Financial 
   Strategy, Fresenius Medical Care AG & Co. 
   KGaA, Bad Homburg 
 
   Tania von der Goltz begann ihre berufliche 
   Laufbahn 1995 bei der Fresenius AG, Bad 
   Homburg, als Manager Group Consolidation. Zwei 
   Jahre später wurde sie kurz nach der Gründung 
   der Fresenius Medical Care AG zum Senior 
   Manager Corporate Finance und im Jahr 2000 zum 
   Director Corporate Finance & Tax ernannt, wo 
   sie in den globalen M&A und 
   Finanztransaktionen eingebunden war. 2001 
   übernahm Frau von der Goltz als Vice President 
   Finance & Controlling für drei Jahre die 
   kaufmännische Leitung der Region 
   Lateinamerika. Im Anschluss wurde ihr 2004 die 
   Verantwortung des Konzernbereichs Financial & 
   Tax Strategy übertragen und sie wirkte bei der 
   Umwandlung des Fresenius Medical Care Konzerns 
   von einer 'AG' in eine 'AG & Co. KGaA' sowie 
   zahlreichen Maßnahmen der 
   Eigenkapitalfinanzierung mit. 
 
   2009 übernahm Frau von der Goltz den 
   Konzernbereich Global Financial Strategy, den 
   sie heutzutage als Senior Vice President 
   verantwortet. Die Leitung des globalen 
   Akquisitions- und Investitionskomitees ist ihr 
   unterstellt. 2018 wurde ihr zusätzlich als 
   Vice Chairwoman die Mitverantwortung des 
   globalen Effizienzprogramms (GEP II) des 
   Fresenius Medical Care Konzerns übertragen. 
 
   Tania von der Goltz wurde 1968 in Bad Homburg 
   geboren. Sie absolvierte eine Ausbildung zur 
   Bankkauffrau an der Bayrischen Vereinsbank in 
   Frankfurt und studierte im Anschluss 
   Betriebswirtschaftslehre an der J.W. 
   Goethe-Universität in Frankfurt. 
 
   Herr Dr. Karl Lamprecht 
 
   Dr. Karl Lamprecht ist seit 2018 Mitglied des 
   Vorstands der ZEISS Gruppe. Er betreut die 
   Bereiche Human Resources, Patente, Digital 
   Innovation, die Shared Production Unit und das 
   Venture Board. Nach einstimmigem Beschluss des 
   Aufsichtsrats wird Karl Lamprecht zum 01. 
   April 2020 neuer Vorstandsvorsitzender der 
   ZEISS Gruppe. Karl Lamprecht wurde am 19. 
   November 1964 in Zell am See geboren. Er 
   studierte Physik an der Universität Innsbruck 
   und schloss sein Studium 1990 als Mag. rer. 
   nat. ab. 1993 promovierte er an der Fakultät 
   für Physik der Universität Innsbruck zum Dr. 
   rer. nat. Sein MBA Studium an der Graduate 
   School of Business der University of Chicago 
   schloss er 1995 ab. 
 
   Stationen seiner beruflichen Laufbahn: 
 
   * 2018 Berufung in den Vorstand der ZEISS 
     Gruppe 
   * 2017 Leiter der Business Group 
     Semiconductor Manufacturing Technology und 
     Vorsitzender der Geschäftsführung der Carl 
     Zeiss Semiconductor Manufacturing 
     Technology GmbH 
   * 2015 Mitglied der Leitung der Business 
     Group Semiconductor Manufacturing 
     Technology sowie Leiter der Strategischen 
     Geschäftseinheit Semiconductor 
     Manufacturing Optics 
   * 2008 Leiter der Strategischen 
     Geschäftseinheit Laser Optics und 
     Geschäftsführer der Carl Zeiss Laser 
     Optics GmbH 
   * 2005 Eintritt bei ZEISS als Leiter 
     Strategic Business Development bei der 
     Carl Zeiss Semiconductor Manufacturing 
     Technology AG 
   * 2002 Investment Director bei AdAstra 
     Venture Consult GmbH, München 
   * 1995 Berater bei McKinsey & Company, Inc., 
     München 
 
   Frau Isabel De Paoli 
 
   Isabel De Paoli ist seit 2006 für die Merck 
   KGaA, Darmstadt, tätig. Seit 2016 ist sie 
   Executive Vice President - Chief Strategy 
   Officer der Merck KGaA, Darmstadt. In dieser 
   Funktion ist Frau De Paoli für die Entwicklung 
   und Durchführung aller Themen im Bereich 
   Konzernstrategie, mit besonderem Schwerpunkt 
   auf langfristiger Portfolio- und 
   Geschäftsstrategie, zuständig. Die Leitung 
   langfristiger Technologie- und 
   Innovationsvorhaben mit Schwerpunkt auf 
   digitaler Transformation, Ventures und 
   Geschäftsaufbau, derzeit mit einem 
   Investitionsvolumen von über 300 Millionen 
   Euro in Corporate Ventures und Aufbau mehrerer 
   digitaler und wissenschaftlicher Unternehmen 
   mit hohem Umsatzpotenzial hat sie ebenfalls 
   inne. 
 
   Isabel De Paoli wurde im September 1974 
   geboren. Sie studierte Verfahrenstechnik an 
   der Universidade Estadual de Campinas, 
   Campinas Sao Paulo, Brasilien, mit dem 
   Spezialgebiet biologische Verfahrenstechnik. 
   Beginnend im Jahr 2000 bis 2002 studierte 
   Isabel De Paoli an der Technischen Universität 
   Hamburg-Harburg im Spezialgebiet biologische 
   Verfahrenstechnik und Biotechnologie und 
   schloss mit dem Master of Science in Process 
   Engineering ab. Parallel dazu absolvierte Frau 
   De Paoli ein Management Programm im Bereich 
   Betriebswirtschaft am NIT Northern Institute 
   of Technology Management, Hamburg. 
 
   Isabel De Paoli besitzt die brasilianische und 
   die italienische Staatsbürgerschaft und 
   spricht Portugiesisch als Muttersprache und 
   hervorragend Englisch und Deutsch. 
 
   Stationen ihrer beruflichen Laufbahn: 
 
   * 2016 Executive Vice President - Chief 
     Strategy Officer Merck KGaA, Darmstadt 
   * 2016 Senior Vice President - Head of Group 
     Communications Merck KGaA, Darmstadt 
   * 2012 Senior Director - Head of Group 
     Strategy Merck KGaA, Darmstadt 
   * 2009 Director - Head of Global Strategic 
     Planning Oncology Merck KGaA, Darmstadt 
   * 2006 Eintritt bei Merck als Senior Manager 
     Business Development Chemicals, Merck 
     KGaA, Darmstadt 
   * 2004 Private Equity Investment Manager bei 
     Permira Beteiligungsberatung GmbH, 
     Frankfurt 
   * 2002 Management Consultant bei The Boston 
     Consulting Group, München 
8. *Beschlussfassung über die Ermächtigung der 
   Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu 
   deren Verwendung auch unter Ausschluss des 
   gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie 
   Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener 
   Aktien und Kapitalherabsetzung* 
 
   Die durch die Hauptversammlung vom 18. März 
   2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb 
   eigener Aktien ist zum 17. März 2020 
   befristet. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, 
   gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 23. 
   März 2025 eigene Aktien der Gesellschaft zu 
   jedem zulässigen Zweck im Rahmen der 
   gesetzlichen Beschränkungen und nach 
   Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu 
   erwerben. 
 
   b) Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von 
   Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
   8.940.000,00 beschränkt, das sind weniger als 
   10 % des bestehenden Grundkapitals. Die 
   Ermächtigung kann unmittelbar durch die 
   Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft 
   beauftragte Dritte ganz oder in mehreren 
   Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten 
   Beschränkung ausgeübt werden. Auf die 
   erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen 
   eigenen Aktien, die sich im Besitz der 
   Gesellschaft befinden und ihr nach den §§ 71 a 
   ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 
   mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. 
 
   c) Der Erwerb erfolgt über die Börse. Der von 
   der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie 
   (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Schlusskurs 
   im Xetra-Handelssystem (bzw. einem das 
   Xetra-System ersetzenden vergleichbaren 
   Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse am vorangegangenen Börsentag 
   um nicht mehr als 10 % über- bzw. 
   unterschreiten. 
 
   d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der 
   Gesellschaft, die aufgrund vorstehender 
   Ermächtigung erworben werden, Arbeitnehmern 
   der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft 
   im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen 
   Unternehmen zum Erwerb anzubieten. 
 
   e) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 

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February 11, 2020 10:35 ET (15:35 GMT)

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