Frankfurt (www.fondscheck.de) - Die Briten haben sich für den Austritt entschieden und am 31. Januar 2020 die EU verlassen, berichten die Experten vom BVI.Das Vereinigte Königreich sei nun aus Sicht der EU Drittstaat. Anleger von britischen Fonds würden sich fragen, ob sich für sie mit einem Brexit rechtlich etwas ändere. Mit dem Austritt habe eine Übergangszeit begonnen, die sich bis zum 31. Dezember 2020 erstrecke. Bis dahin gelte das EU-Recht im Vereinigten Königreich. Es gebe aber zusätzlich die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung der Übergangsfrist um bis zu zwei Jahre. Darüber müsse die Regierung in London aber vor dem 1. Juli 2020 entscheiden. Für deutsche Anleger, die bereits in Fonds investiert seien, die in Großbritannien aufgelegt worden seien, würden sich keine Änderungen abzeichnen. Darauf weise die Aktion "Finanzwissen für alle" der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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