DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Volkswagen hat gegen ein kleines Modellbau-Unternehmen vor Gericht den Kürzeren gezogen. Volkswagen wollte dem Modellbauer verbieten lassen, Modelle des legendären VW Bulli (T1) zu vertreiben. Doch das Landgericht Düsseldorf machte am Mittwoch deutlich, dass die Klage aus mehreren Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat. Daraufhin zogen die Anwälte von VW sie zurück (Az: 12 O 172/16).
Richterin Jutta von Gregory hatte zunächst erklärt, dass Düsseldorf nicht zuständig sei, weil dort keine nachweisbare Verletzungshandlung stattgefunden habe. Außerdem sei die Klage zu unbestimmt und auch inhaltlich sehe das Gericht keinen Wettbewerbsverstoß.
VW hatte argumentiert, mit den nicht lizenzierten Modellen werde der gute Ruf des Autobauers ausgebeutet. Doch das Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010: Der habe in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass Opel keine Ansprüche hat. Verbraucher könnten durchaus unterscheiden zwischen dem Original-Fahrzeug und einem Miniatur-Auto.
VW hatte gegen die fränkische Modellbaufirma Premium Classixxs geklagt, die inzwischen BB Services heißt. Die hatte den legendären Bulli maßstabs- und originalgetreu im Miniaturformat nachgebaut. Der erste Bulli (T1) wurde von 1950 bis 1967 gebaut.
Das beklagte Unternehmen hatte hochpreisige Modellautos für 40 bis 250 Euro produziert und verkauft. VW hatte argumentiert, dass die Design-Ikone VW Bulli das gestalterische Erbe des Konzerns sei. Die Franken täuschten die Bevölkerung über die Herkunft der Modellautos.
Seit Jahren streiten sich Autohersteller und Modellbauer vor Gerichten immer wieder über die Frage, ob und wie viel Lizenzgebühren zu zahlen sind./hom/DP/jha
Richterin Jutta von Gregory hatte zunächst erklärt, dass Düsseldorf nicht zuständig sei, weil dort keine nachweisbare Verletzungshandlung stattgefunden habe. Außerdem sei die Klage zu unbestimmt und auch inhaltlich sehe das Gericht keinen Wettbewerbsverstoß.
VW hatte argumentiert, mit den nicht lizenzierten Modellen werde der gute Ruf des Autobauers ausgebeutet. Doch das Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010: Der habe in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass Opel keine Ansprüche hat. Verbraucher könnten durchaus unterscheiden zwischen dem Original-Fahrzeug und einem Miniatur-Auto.
VW hatte gegen die fränkische Modellbaufirma Premium Classixxs geklagt, die inzwischen BB Services heißt. Die hatte den legendären Bulli maßstabs- und originalgetreu im Miniaturformat nachgebaut. Der erste Bulli (T1) wurde von 1950 bis 1967 gebaut.
Das beklagte Unternehmen hatte hochpreisige Modellautos für 40 bis 250 Euro produziert und verkauft. VW hatte argumentiert, dass die Design-Ikone VW Bulli das gestalterische Erbe des Konzerns sei. Die Franken täuschten die Bevölkerung über die Herkunft der Modellautos.
Seit Jahren streiten sich Autohersteller und Modellbauer vor Gerichten immer wieder über die Frage, ob und wie viel Lizenzgebühren zu zahlen sind./hom/DP/jha