DGAP-News: Klepper Faltbootwerft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Klepper Faltbootwerft AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.03.2020 in Rosenheim mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-02-12 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KLEPPER Faltbootwerft AG Rosenheim AG Traunstein, HRB
12915 ISIN: DE 0006051949, ISIN: DE 0005939615
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am *Dienstag, den 24. März 2020* um 15 Uhr in den
Räumen des KLEPPER-Museums, Klepperpark,
Klepperstraße 18 D, 83026 Rosenheim,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
*Tagesordnung:*
1. *Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 11 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
§ 11 ORT UND EINBERUFUNG
3. Die Einberufung muss mindestens 30 Tage
vor dem Tag der Versammlung erfolgen. Der Tag
der Versammlung und der Tag der Einberufung
sind nicht mitzuzählen. Die Mindestfrist
verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist
nach § 11 Abs. 4 Satz 3 der Satzung.
Die Einladung kann per eingeschriebenem Brief
erfolgen, sofern der Gesellschaft sämtliche
Aktionäre bekannt sind. Ist von den
Aktionären eine E-Mail-Adresse bekannt, kann
die Einberufung auch per E-Mail erfolgen.
Ansonsten erfolgt die Einberufung durch
Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die
Einladung kann formlos und fristlos erfolgen,
wenn sämtliche Aktionäre an der
Hauptversammlung teilnehmen bzw. vertreten
sind und kein Aktionär dem Verfahren
widerspricht.
2. *Zustimmung zum Vertrag über den Verkauf von
Vermögensgegenständen*
Die KLEPPER Faltbootwerft AG beabsichtigt,
ihre wesentlichen Vermögensgegenstände mit
Ausnahme des Geschäftsbereichs 'BACKYAK' im
Rahmen eines Asset Deals (Vertrag über den
Verkauf von Vermögensgegenständen) an die
Klepper Lifestyle GmbH i.G. mit Sitz in
Hamburg, gegründet mit notarieller Urkunde
vom 29.01.2020, UR.-Nr. 135/2020 der Notarin
Dr. Nina Wagner mit dem Amtssitz in Hamburg,
zu verkaufen.
Der Entwurf des Vertrages über den Verkauf
von Vermögensgegenständen kann in den
Geschäftsräumen am Sitz der KLEPPER
Faltbootwerft AG, Klepperstraße 18 E,
83026 Rosenheim, während der üblichen
Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf
Verlangen werden Abschriften erteilt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Hauptversammlung erteilt die Zustimmung
zum Abschluss des Vertrages über den Verkauf
von Vermögensgegenständen.
*Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 8.289.260,00
Euro und ist eingeteilt in 8.289.260 Stückaktien, davon
5.364.260 Stammaktien und 2.925.000 stimmrechtslose
Vorzugsaktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen im Aktienregister
eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden
Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellte und in
deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung beziehen.
Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung müssen die Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft
jeweils mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten
Adresse zugegangen sein. Der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft daher bis spätestens *17. März
2020*, 24.00 Uhr, schriftlich oder in Textform unter
der nachstehenden Adresse zugegangen sein:
KLEPPER Faltbootwerft AG
Klepperstraße 18 E, D - 83026 Rosenheim
Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail:
ir-team@klepper.de
*Stimmrechtsvertretung*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch die depotführende Bank oder eine Person
seiner Wahl, auch durch eine Vereinigung von
Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen grundsätzlich der Textform, allerdings können
sich für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen
Besonderheiten ergeben; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Für die Stimmrechtsvertretung gelten die folgenden
Kontaktdaten der Gesellschaft:
KLEPPER Faltbootwerft AG
Klepperstraße 18 E, D - 83026 Rosenheim
Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail:
ir-team@klepper.de
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären*
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der
Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß § 127 AktG sind
ausschließlich zu richten an:
KLEPPER Faltbootwerft AG
Klepperstraße 18 E, D - 83026 Rosenheim
Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail:
ir-team@klepper.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis
*9. März 2020*, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse
eingegangen sind und die Voraussetzungen der §§ 126,
127 AktG erfüllen, und eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet
unter
www.klepper.de
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge
werden nicht berücksichtigt.
*Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt werden sollen. Jedem neuen Gegenstand der
Tagesordnung muss eine Begründung oder ein
Beschlussvorschlag beigefügt werden. Das Verlangen samt
Begründung oder Beschlussvorlage der Gesellschaft ist
bis zum *22. Februar 2020*, 24.00 Uhr,
ausschließlich zu richten an:
KLEPPER Faltbootwerft AG
Klepperstraße 18 E, D - 83026 Rosenheim
Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail:
ir-team@klepper.de
Alle eingegangenen Anträge werden den anderen
Aktionären nach den gesetzlichen Bestimmungen
unverzüglich im Internet unter
www.klepper.de
zugänglich gemacht.Anderweitig adressierte oder später
zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.
*Anforderungen von Unterlagen*
Unterlagen sind bitte unter folgender Adresse
anzufordern:
KLEPPER Faltbootwerft AG
Klepperstraße 18 E, D - 83026 Rosenheim
Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail:
ir-team@klepper.de
*Internetseite*
Informationen nach § 124a AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.klepper.de
zugänglich.
Rosenheim, 10. Februar 2020
*KLEPPER Faltbootwerft AG*
_Der Vorstand_
2020-02-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Klepper Faltbootwerft AG
Klepperstr. 18e
83026 Rosenheim
Deutschland
Fax: +49 8031 216777
E-Mail: ir-team@klepper.de
Internet: http://www.klepper.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
973819 2020-02-12
(END) Dow Jones Newswires
February 12, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
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