DJ DGAP-HV: Burgenland Holding AG: Einberufung zu der am Freitag, 13. März 2020, um 10:15 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt, stattfindenden 31. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
DGAP-News: Burgenland Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Burgenland Holding AG: Einberufung zu der am Freitag, 13. März 2020, um
10:15 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Marktstraße 3, 7000
Eisenstadt, stattfindenden 31. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft
2020-02-13 / 08:00
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Eisenstadt
FN 126613 x
ISIN: AT0000640552
*Einberufung*
zu der am Freitag, 13. März 2020, um 10:15 Uhr im Technologiezentrum
Eisenstadt, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt, stattfindenden
*31. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft*
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des
Corporate-Governance-Berichts des Vorstands mit dem Bericht des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Vorschlags für die
Verwendung des Bilanzgewinns.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30.
September 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018/19.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018/19.
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2019/20.
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze
für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.
*Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme gemäß § 108 Abs 3 und 4
AktG in Unterlagen (§ 106 Z 4 AktG)*
Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG spätestens ab dem
21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 21. Februar 2020, auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.buho.at [1] abrufbar:
- die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen,
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu
den Tagesordnungspunkten 2 bis 4,
- die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 5
und 6,
- die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft und
- die Vergütungspolitik für Aufsichtsratsmitglieder der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft.
Neben diesen Unterlagen sind weiters der vollständige Text dieser
Einberufung, die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht sowie alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im
Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung abrufbar.
*Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§
106 Z 5 AktG)*
*Ergänzung der Tagesordnung*
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent
des Grundkapitals erreichen, in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit
mindestens drei Monaten vor dem Antrag Inhaber der Aktien sein. Die
Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
untenstehenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Das
Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am *21. Februar 2020*, zugehen. Verlangen
nach § 109 AktG können von Aktionären in Textform an die Gesellschaft
ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:
Per Post oder per Burgenland Holding Aktiengesellschaft
Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per E-Mail: anmeldung.buho@hauptversammlung.at
wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise im Format PDF, dem
E-Mail anzufügen ist
oder per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599,
wobei unbedingt ISIN AT0000640552 im Text
anzugeben ist
*Beschlussvorschläge zu der Tagesordnung*
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen ein Prozent
des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn
es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am *4. März 2020*, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG.
Derartige Anträge können von Aktionären in Textform an die Gesellschaft
ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:
Per Post oder per Burgenland Holding Aktiengesellschaft
Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 90
oder per E-Mail anmeldung.buho@hauptversammlung.at
wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise im Format PDF, dem
E-Mail anzufügen ist
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei
Inhaberaktien durch Vorlage einer Depot-bestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Anteilsbesitz in Höhe von einem Prozent des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
*Auskunftsrecht*
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen
einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die
Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Wir bitten Sie,
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf,
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per
E-Mail an anmeldung.buho@hauptversammlung.at zu richten.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere
gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite
der Gesellschaft www.buho.at [2].
*Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)*
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
*(Nachweisstichtag)*, sohin nach dem Anteilsbesitz am *3. März 2020, 24:00
Uhr (MEZ)*. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und
Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung,
sohin am *10. März 2020*, zugehen muss. Die Depotbestätigung muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 13, 2020 02:00 ET (07:00 GMT)
DJ DGAP-HV: Burgenland Holding AG: Einberufung zu -2-
Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf
sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.
Depotbestätigungen können in Schriftform an die Gesellschaft
ausschließlich auf einem der folgenden Wege zugestellt werden:
Per Post oder per Burgenland Holding Aktiengesellschaft
Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per E-Mail: anmeldung.buho@hauptversammlung.at
wobei die Depotbestätigung als elektronisches
Dokument im Format PDF mit qualifizierter
Signatur gemäß § 4 Abs 1 SVG dem E-Mail
anzufügen ist
oder per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599,
wobei unbedingt ISIN AT0000640552 im Text
anzugeben ist
Gerne können Sie die Depotbestätigungen vorab auch in Textform - per E-Mail
(anmeldung.buho@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als
elektronisches Dokument im Format PDF dem E-Mail anzufügen ist) oder per
Telefax (+43 (0) 1 8900 500 90) - übersenden. Zur Fristwahrung ist die
Übersendung von Depotbestätigungen auf diesem Weg jedoch nicht
ausreichend.
*Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 und 114 AktG
(§ 106 Z 8 AktG)*
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen, und zwar mit Vollmacht, die in Schriftform oder Textform zu
erteilen ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder
des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des
Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht
muss einer bestimmten Person erteilt werden. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es,
wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde (§ 114 Abs 1 Satz 4 AktG).
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.buho.at [1] zur Verfügung gestellte Formular, das auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden.
Vollmachten können in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an
folgende Adressen übermittelt werden:
Per Post oder per Burgenland Holding Aktiengesellschaft
Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 90
oder per E-Mail anmeldung.buho@hauptversammlung.at
wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise im Format PDF, dem
E-Mail anzufügen ist
Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG können auch per SWIFT
(GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN: AT0000640552
im Text angeben) übermittelt werden.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich
persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort zulässig.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
*Unabhängiger Stimmrechtsvertreter*
Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren Wunsch Herr Dr.
Michael Knap, Vizepräsident des Interessenverbands für Anleger (IVA),
AT-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für
die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die
Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite
(www.buho.at) zur Verfügung gestellte, spezielle Formulare abrufbar. Die
Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Gesellschaft getragen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap unter Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.
Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder per Dr. Michael Knap
Boten c/o Interessenverband für Anleger (IVA)
Feldmühlgasse 22, AT-1130 Wien
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 90
oder per E-Mail: anmeldung.buho@hauptversammlung.at
wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise im Format PDF, dem
E-Mail anzufügen ist
Allfällige Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael
Knap zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.
*Datenschutzerklärung für Aktionäre der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft*
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Marktstr. 3, 7000 Eisenstadt, ist
Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
Aktionäre. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verarbeitet
personenbezogene Daten der Aktionäre, insbesondere jene gemäß § 10a
Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten, auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt,
um den Aktionärinnen und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die personenbezogenen Daten erhält die
Burgenland Holding Aktiengesellschaft von den Aktionären oder vom jeweiligen
depotführenden Institut.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären bzw. deren
Vertretern ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO. Die
Burgenland Holding Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen, wie etwa
Notaren, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Burgenland Holding
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Burgenland
Holding Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein Aktionär bzw.
dessen Vertreter an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und
dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Burgenland Holding
Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des
notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre bzw. deren Vertreter werden gelöscht bzw.
anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw.
verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere
Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-,
Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus
Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die
Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die
Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär bzw. jeder Vertreter hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreter gegenüber der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse des
Ansprechpartners für Datenschutz datenschutz@buho.at oder über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
Ansprechpartner für Datenschutz
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 13, 2020 02:00 ET (07:00 GMT)
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu.
*Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§ 106 Z 9 AktG)*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft 21.810.000,00 Euro und ist in 3.000.000 Stück auf den
Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 09:15 Uhr.
Weitergehende Informationen über den Ablauf der Hauptversammlung etc. finden
Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.buho.at [1].
Eisenstadt, im Februar 2020
Der Vorstand
2020-02-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Burgenland Holding AG
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Österreich
Telefon: +43 2236 200 24186
Fax: +43 2236 200 84703
E-Mail: info@buho.at
Internet: www.buho.at
ISIN: AT0000640552
WKN: 879095
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher
Handel)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
973635 2020-02-13
1: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9cf1ef3a9daf2ac7f7a6691172433463&application_id=973635&site_id=vwd&application_name=news
2: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=86aac71d09f85f1ecacd8e92480cd5c4&application_id=973635&site_id=vwd&application_name=news
(END) Dow Jones Newswires
February 13, 2020 02:00 ET (07:00 GMT)
© 2020 Dow Jones News