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FPSB Deutschland: Zum Valentinstag - Darum sollte Geld in der Partnerschaft eine wichtige Rolle spielen

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Frankfurt am Main (pts008/14.02.2020/10:00) - Zum Valentinstag werden sicher 
wieder jede Menge Geschenke an die Liebste oder den Liebsten verteilt. Ob Blumen, 
 Schokolade, Konzertkarten oder vielleicht sogar eine kleine Reise - solche 
Präsente in der Partnerschaft kommen gut an. "Leider vernachlässigen es Frau und 
Mann in der festen Partnerschaft häufig aber, über Geld zu sprechen - vielleicht, 
 weil es zugegebenermaßen total unromantisch ist", sagt Professor Dr. Rolf 
Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland 
e.V. (FPSB Deutschland). 
 
Doch die frühzeitige Klärung aller wichtigen Finanzfragen kann im Falle von 
Streitigkeiten oder sogar einer Trennung Schlimmeres verhindern. Prof. Tilmes 
empfiehlt deshalb, dass Paare - ob mit oder ohne Trauschein - am besten schon zu 
Beginn des Zusammenlebens klären sollten, wie sie ihre Finanzen organisieren 
wollen. Am besten mit professioneller Unterstützung von qualifizierten 
Finanzplanern, wie den bestens ausgebildeten CERTIFIED FINANCIAL 
PLANNER®-Professionals. 
 
"Gerade Geld zählt zu den häufigsten Streitpunkten in einer Partnerschaft. 
Deshalb sollte man sich durchaus im Vorfeld darüber verständigen", empfiehlt 
Prof. Tilmes. Kommt es später gar zur Trennung, bringt dies stets erhebliche 
finanzielle Einschnitte mit sich und zwar meistens für beide Partner. Anstelle 
eines gemeinsamen Haushaltes gibt es schließlich dann wieder zwei Haushalte, 
 die unabhängig voneinander finanziert werden müssen. Zudem müssen unter 
Umständen gemeinsame Kinder versorgt oder eine Immobilie abbezahlt werden. So 
unwichtig - und unpassend - es vielleicht zu diesem Zeitpunkt noch erscheint, es 
ist dringend anzuraten, sich über die Finanzen rechtzeitig Gedanken zu machen. 
 
Dazu gehört zunächst die Frage, ob man eine gemeinsame Kasse haben möchte oder 
ob sich jeder ein gewisses Maß an Selbständigkeit bewahrt. Eine Möglichkeit 
ist es folglich, einen großen Topf zu haben, also ein Konto, wo alles Geld 
hinfließt - egal, wer wieviel verdient. Und daraus wird dann alles bezahlt. 
Doch Vorsicht: Bei großen einseitigen Zuflüssen auf ein Gemeinschaftskonto 
besteht die Gefahr der Schenkungssteuerpflicht. 
 
Eine Alternative dazu sind komplett getrennte Konten. Dann aber stellt sich die 
Frage, wer für was aufkommt. Wer zahlt die Miete, wer kommt für das Auto auf? 
"Vielleicht erscheint aber auch eine Kombination aus beiden Wegen die beste 
Lösung - also jeder hat ein eigenes Konto und zahlt von diesem einen gewissen 
Betrag auf ein gemeinsames Konto ein, von dem alle laufenden Ausgaben bestritten 
werden", erläutert der FPSB-Vorstand. Auf jeden Fall muss dann geklärt werden, 
wer wie viel beisteuert. 
 
Dazu gilt es organisatorische Fragen zu klären, wie die nach der Steuererklärung, 
 ob sich einer der Partner um alles kümmert oder ob man dies einem Steuerberater 
überlässt, oder wie es mit dem Versicherungsschutz oder der Altersvorsorge 
aussieht und vieles mehr. Richtig knifflig kann es werden, wenn man sich 
tatsächlich einmal mit dem Thema einer möglichen Trennung auseinandersetzt. 
Auszuschließen ist dies nicht, schließlich geht rein statistisch 
gesehen hierzulande mehr als jede dritte Ehe in die Brüche. 
 
Viele rechtliche Varianten möglich 
 
Die Ehe ist grundsätzlich eine so genannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, 
dass das Vermögen der beiden Partner, das sie vor der Hochzeit hatten, auch 
danach getrennt bleibt. Keiner haftet für die Schulden des anderen. Im Fall 
einer Scheidung - wie auch im Todesfall - gibt es einen Zugewinnausgleich, das 
heißt, dass der eine Partner vom anderen die Hälfte des während der Ehe 
erwirtschafteten Vermögens verlangen kann. 
 
Kommt ein Paar aber zu der Überzeugung, dass es nicht in einer 
Zugewinngemeinschaft leben möchte, dann kann es alternativ einen Ehevertrag 
abschließen. Darin kann eine Gütertrennung oder -gemeinschaft oder auch 
eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. "Hier gibt es aber 
wichtige Fallstricke, zum Beispiel steuerlicher Art, zu beachten", warnt Tilmes. 
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft kombiniert die beiden beschriebenen 
Güterrechtsformen, im Scheidungsfall gilt die Gütertrennung und bei Tod greifen 
die Vorteile der Zugewinngemeinschaft. 
 
Noch schwieriger wird es bei einer Partnerschaft ohne Trauschein: Hier kann bei 
einer Trennung die fehlende rechtliche Bindung Nachteile haben - insbesondere 
für den wirtschaftlich schwächeren Partner oder die wirtschaftlich schwächere 
Partnerin. Das gilt zum Beispiel für Ansprüche auf Unterhalt, den Ausgleich von 
Anrecht auf eine Altersversorgung, die Aufteilung von Wohnung und Hausrat, aber 
auch die Sorge für gemeinsame Kinder. 
 
"Es ist wichtig, sich frühzeitig um die Problematik zu kümmern und beispielweise 
einen sogenannten Partnerschaftsvertrag aufzusetzen", rät Prof. Tilmes. Darin 
können die Partner alle ihnen wichtigen Punkte ihres Zusammenlebens regeln oder 
für den Fall der Trennung vorsorgen. Im Todesfall gelten nur sehr niedrige 
Freibeträge in Höhe von 20.000 Euro. Es muss insbesondere ein Testament 
zugunsten des Partners vorliegen, da er sonst leer ausgeht. Entsprechende 
Pflichtteilsansprüche können zum Teil erheblich sein. 
 
"Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, wie wichtig es ist, bei Streitigkeiten 
ums Geld und/oder einer Trennung rechtzeitig die Beratungsleistung eines 
professionellen Finanzplaners in Anspruch zu nehmen", sagt FPSB-Vorstand Tilmes, 
der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Wissenschaftlicher Leiter des PFI 
Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, 
Oestrich-Winkel ist. 
 
Mit Hilfe eines professionellen und auch mediativ tätigen Finanzplaners können 
die künftigen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse überschaubarer 
dargestellt werden. Zudem fungieren die Zertifikatsträger als Schnittstelle 
zwischen den Vermögensinhabern sowie potenziellen weiteren Experten wie 
Rechtsanwälten oder Steuerberatern. 
 
Über den FPSB Deutschland e.V. 
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit 
derzeit 27 Mitgliedsländern und mehr als 181.000 Zertifikatsträgern. Das 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz 
in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. 
Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten 
und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. 
 
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und 
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, 
 unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher 
ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum 
CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial 
Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN 
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich über 1.200 
Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter 
Privater Finanzplaner) zertifiziert. 
 
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen 
Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind 
Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine 
Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und 
Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse 
und interessierter Öffentlichkeit zusammen. 
 
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der 
finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen 
Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über 
alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de 
können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und 
Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. 
Ansprechpartner: Iris Albrecht 
Tel.: +49 69 90559380 
E-Mail: presse@fpsb.de 
Website: www.fpsb.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200214008 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 14, 2020 04:00 ET (09:00 GMT)

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