Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zum Entschuldungsrecht bei Verbrauchern vorgelegt. Beim VID stößt die damit verbundene Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre auf positives Echo. "Wir begrüßen die Entscheidung, die Restschuldbefreiung ...Den vollständigen Artikel lesen ...