Der börsennotierte Vorarlberger Leuchtenkonzern Zumtobel darf weiter auf den vom Unternehmen mehrfach bei Hauptversammlungen bestellten Abschlussprüfer KPMG setzen. Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) habe ihren Antrag auf Abberufung des Abschlussprüfers zurückgezogen, teilte Zumtobel mit. Die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 30. April durch KPMG sei damit gesetzlich zulässig.Die ...Den vollständigen Artikel lesen ...