BERLIN (Dow Jones)--Das nächtliche Dauer-Blinken von Windrädern hat bald ein Ende. Der Bundesrat hat der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Die roten Signalanlagen dürfen nachts künftig nur noch blinken, um eine Kollision mit einem Flugzeug zu verhindern. Das soll die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie steigern.
Zugleich werden die technischen Anforderungen überarbeitet. Künftig dürfen die Blinker durch Transpondersignale aktiviert werden, die von Luftfahrzeugen ausgesendet und den Windenergieanlagen empfangen werden, der sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung. Bislang sind nur radarbasierte Systeme zugelassen.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, damit sinke nun auch die Belastung für Anwohner. Mit der Maßnahme sei nun die erste der 18 Maßnahmen auf seinem im Herbst vorgestellten "Aktionsplan Wind" umgesetzt.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßte, es sei nun ein weiterer wichtiger "Meilenstein" genommen. "Allerdings sind auf dem Weg zum seriellen Einbau an bis zu 17.500 Bestandsanlagen noch einige Hürden zu nehmen", erklärte BWE-Präsident Hermann Albers. Die Umrüstungsfristen für Betreiber von Windenergieanlagen müssten realistisch und umsetzbar bleiben. "Wir appellieren deshalb an die Bundesnetzagentur, auch die Fristen für die Umrüstung entsprechend zu verlängern", so Albers. Andernfalls drohe die Akzeptanzmaßnahme zum wirtschaftlichen Risiko für Windenergieanlagenbetreiber zu werden.
Den Neuerungen muss noch das Bundeskabinett zustimmen. Dann können sie in Kraft treten.
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February 14, 2020 10:59 ET (15:59 GMT)
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