bekanntermaßen ist die Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) börsennotiert und unterliegt der Ad-hoc-Pflicht. Es heißt klar und deutlich: "Nur wenn börsennotierte Unternehmen alle Marktbeteiligten schnell und umfassend über Insiderinformationen aufklären, können Anleger fundierte Entscheidungen treffen und sind gegenüber Insidern nicht benachteiligt. Inlandsemittenten sind daher verpflichtet, unverzüglich zu diesem Zweck - also ad hoc - die Öffentlichkeit über unbekannte Umstände aus ihrem Unternehmen ins Bild zu setzen, wenn diese so beschaffen sind, dass sie auf den Preis des Finanzinstruments einwirken ...Den vollständigen Artikel lesen ...