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DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.03.2020 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Sartorius Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.03.2020 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 
Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-02-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Sartorius Aktiengesellschaft Göttingen ISIN 
DE0007165607 und ISIN DE0007165631 Einladung 
Ordentliche Hauptversammlung 2020 
 
Wir laden die Aktionäre der Sartorius 
Aktiengesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
2020 ein: Donnerstag, 26. März 2020, 10.00 Uhr (MEZ), 
Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Sartorius Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Sartorius 
   Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils 
   mit dem darin eingeschlossenen erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben 
   gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Die genannten Unterlagen sind im Internet 
   veröffentlicht unter der Adresse: 
 
   *www.sartorius.de/hauptversammlung* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Sartorius 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR  117.641.275,26 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende = EUR  
   von je EUR  0,70 pro     23.948.556,80 
   dividendenberechtigter 
   Stammstückaktie 
   Zahlung einer Dividende = EUR  
   von je EUR  0,71 pro     24.265.008,28 
   dividendenberechtigter 
   Vorzugsstückaktie 
   Vortrag auf neue          EUR  
   Rechnung                  69.427.710,18 
   Insgesamt:                EUR  
                             117.641.275,26 
 
   Falls sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns ändern sollte, 
   wird ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt 
   werden. Die Dividende ist am 31. März 2020 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. 
   März 2020 endet die Amtszeit des 
   Aufsichtsratsmitglieds Herrn Prof. David 
   Ebsworth, PhD. Prof. David Ebsworth wurde 
   anstelle von Herrn Dr. Guido Oelkers, der mit 
   Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 sein 
   Amt als Mitglied des Aufsichtsrats 
   niedergelegt hatte, mit Beschluss des 
   Amtsgerichts Göttingen mit Wirkung ab dem 1. 
   Januar 2020 bis zum Ende der nächsten 
   Hauptversammlung als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat bestellt. 
   Daher hat in der Hauptversammlung am 26. März 
   2020 die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
   gemäß § 8 Abs. 1, 2 der Satzung der 
   Sartorius Aktiengesellschaft stattzufinden. 
 
   Der Aufsichtsrat der Sartorius 
   Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 
   1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer und 
   gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu 
   mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens 
   vier) und zu mindestens 30 % aus Männern 
   (also mindestens vier) zusammen. Diese 
   Mindestanteile sind vom Aufsichtsrat 
   insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß 
   § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite der 
   Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der 
   Gesamterfüllung widerspricht. Die 
   Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreter 
   haben jeweils die Getrennterfüllung 
   beschlossen. Der Aufsichtsrat ist damit 
   sowohl auf der Seite der 
   Anteilseignervertreter als auch auf der Seite 
   der Arbeitnehmervertreter jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männern zu besetzen. Diese Mindestanteile 
   werden unabhängig vom Ausgang der Wahl 
   bereits erfüllt. 
 
   Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der 
   Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft 
   nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung 
   derjenigen Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit beschließt; 
   hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
   nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, Prof. David 
   Ebsworth als Vertreter der Anteilseigner mit 
   einer Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem 
   Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und den 
   Zielen, die dieser sich für seine 
   Zusammensetzung gegeben hat. 
 
   Prof. David Ebsworth, wohnhaft in Overath, 
   ist derzeit tätig als Berater für 
   verschiedene Healthcare-Unternehmen und 
   Finanzinvestoren. 
 
   Er ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Verona Pharma plc, Großbritannien 
     _(börsennotiert)_ - Vorsitzender des Board 
     of Directors _(nicht-exekutiv)_ 
   * Pharma Investments SA, Luxemburg - 
     Mitglied des Conseil d'Administration 
     _(nicht-exekutiv)_ 
   * Actimed Therapeutics Ltd, 
     Großbritannien - Vorsitzender des 
     Board of Directors _(nicht-exekutiv)_ 
   * Kyowa Kirin International plc, 
     Großbritannien - Mitglied des Board 
     of Directors _(nicht-exekutiv)_ 
   * Opterion Health AG, Schweiz - Präsident 
     des Verwaltungsrats _(nicht-exekutiv)_ 
   * Interpharma Investments Ltd, Britische 
     Jungferninseln - Mitglied des Board of 
     Directors _(nicht-exekutiv)_ 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen Prof. David Ebsworth und der 
   Sartorius Aktiengesellschaft, deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der Sartorius 
   Aktiengesellschaft oder einem wesentlichen an 
   der Sartorius Aktiengesellschaft beteiligten 
   Aktionär keine maßgebenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
   Der Lebenslauf von Prof. David Ebsworth, der 
   auch eine Übersicht über die 
   wesentlichen Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat enthält, findet sich in 
   der Anlage zu dieser Einladung. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts 2020* 
 
   Auf Empfehlung des Auditausschusses schlägt 
   der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, 
   zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2020 
   zu wählen. 
 
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die Gesellschaft 74.880.000 auf den Inhaber lautende 
nennwertlose Stückaktien, aufgeteilt in je 37.440.000 
Stammaktien und stimmrechtslose Vorzugsaktien, 
ausgegeben. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem 
Zeitpunkt beträgt 37.440.000. Teilnahmeberechtigt sind 
68.388.292 Stückaktien, da 3.227.776 Stamm- und 
3.263.932 Vorzugsaktien von der Gesellschaft gehalten 
werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte 
zu. 
 
*III. Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*1.* 
*Teilnahmeberechtigung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen 
Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des 
Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die 
sich spätestens bis zum Ablauf des *19. März 2020 
(24.00 Uhr (MEZ)) *unter der nachfolgend genannten 
Adresse angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der 
Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform 
durch das depotführende Institut erstellter Nachweis 
über den Anteilsbesitz erforderlich, der sich auf den 
Beginn des *5. März 2020 (0.00 Uhr (MEZ), sog. 
Nachweisstichtag) *zu beziehen hat und der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des *19. März 2020 (24.00 Uhr 
(MEZ)) *unter der nachfolgend genannten Adresse 
zugegangen sein muss. Der Nachweis bedarf der Textform 
(§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer 
Sprache erstellt sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 18, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: -2-

an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das 
heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind 
an folgende Anmeldeadresse zu übermitteln: 
 
Sartorius Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
 
oder per Fax: 089.889.690.633 
oder per E-Mail: sartorius@better-orange.de 
 
*2. * 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Vorzugsaktionäre sind in der Hauptversammlung nicht 
stimmberechtigt. Die folgenden Erläuterungen zur 
Stimmrechtsvertretung gelten daher ausschließlich 
für die Stammaktionäre. 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte, z. B. durch eine depotführende Bank, 
eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall 
einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
Anmeldung des betreffenden Aktienbestands und ein 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die 
Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Bei Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG 
erfassten Intermediären und anderen in § 135 AktG 
gleichgestellten Personen und Institutionen genügt es 
jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom 
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; dabei 
muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf 
nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
enthalten. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung 
des Nachweises per Post oder per Fax verwenden 
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die in Ziffer 
III.1. genannte Anmeldeadresse; als elektronischen 
Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den 
Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an folgende 
E-Mail-Adresse zu übersenden: 
 
sartorius@better-orange.de 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten 
Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und 
kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.sartorius.de/hauptversammlung 
 
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der in 
Ziffer III.1. genannten Anmeldeadresse postalisch, per 
Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
 
Die Sartorius Aktiengesellschaft bietet ihren 
Stammaktionären auch in diesem Jahr an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen 
des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung 
befugt. Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu 
erteilen. 
 
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
werden jeder Eintrittskarte beigefügt. Sie können zudem 
unter der in Ziffer III.1. genannten Anmeldeadresse 
postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
Sie stehen ferner auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.sartorius.de/hauptversammlung 
 
zum Herunterladen bereit. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden 
aus organisatorischen Gründen gebeten, die Vollmachten 
nebst Weisungen spätestens bis zum *25. März 2020 
(24.00 Uhr (MEZ), Eingang bei der Gesellschaft)* 
postalisch, per Fax oder per E-Mail an die in Ziffer 
III.1. genannte Anmeldeadresse zu übermitteln. 
 
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter werden mit Übersendung der 
Eintrittskarte übermittelt. Diese Informationen sind 
auch im Internet unter 
 
www.sartorius.de/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. 
 
*3.* 
*Verfahren für die Abgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimme, ohne an der 
Hauptversammlung teilzunehmen, durch Briefwahl abgeben. 
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren 
Anteilsbesitz gemäß Ziffer III.1. nachgewiesen und 
sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Stimmabgabe im 
Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich, in Textform 
oder in elektronischer Form und muss spätestens bis zum 
Ablauf des *25. März 2020 (24.00 Uhr (MEZ))* bei der 
Gesellschaft eingegangen sein. Formulare zur 
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl werden der 
Eintrittskarte beigefügt. Aktionäre senden diese bitte 
an die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse zurück. 
 
Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann 
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.sartorius.de/hauptversammlung 
 
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der in 
Ziffer III.1. genannten Adresse postalisch, per Fax 
oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular 
finden Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch 
bevollmächtigte Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen, sonstige von § 135 AktG 
erfasste Intermediäre und andere in § 135 AktG 
gleichgestellte Personen und Institutionen können sich 
der Briefwahl bedienen. Rechtzeitig abgegebene 
Briefwahlstimmen können bis zum Ablauf des *25. März 
2020 (24.00 Uhr (MEZ))* schriftlich, in Textform oder 
elektronisch unter der in Ziffer III.1. genannten 
Adresse geändert oder widerrufen werden. Entscheidend 
ist der Eingang bei der Gesellschaft. 
 
*4. * 
*Weitere Rechte der Aktionäre* 
 
*a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR  
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 
1 AktG). Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand 
der Gesellschaft zu richten. Jedem neuen Gegenstand 
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. 
 
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. 
Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei 
der Berechnung dieser Frist sind §§ 70 und 121 Abs. 7 
AktG zu beachten. 
 
Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 
*24. Februar 2020 (24.00 Uhr (MEZ))* unter folgender 
Anschrift zugehen: 
 
Sartorius Aktiengesellschaft 
Vorstand 
Otto-Brenner-Straße 20 
37079 Göttingen 
 
*b) Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie 
Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu 
richten an: 
 
Sartorius Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
 
oder per Fax: 089.889.690.633 
oder per E-Mail: sartorius@better-orange.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von 
Aktionären zur Tagesordnung werden einschließlich 
des Namens des Aktionärs und einer Begründung des 
Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet 
unter 
 
www.sartorius.de/hauptversammlung 
 
veröffentlicht, sofern die Anträge mit Begründung bis 
spätestens zum Ablauf des *11. März 2020 (24.00 Uhr 
(MEZ))* bei der Gesellschaft eingehen. Stellungnahmen 
der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser 
Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 18, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 
126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa 
weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr 
als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Vorstehende Ausführungen gelten für Vorschläge eines 
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
von Abschlussprüfern entsprechend mit der Maßgabe, 
dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Bei 
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und 
von Abschlussprüfern kann eine Veröffentlichung 
außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen 
auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht deren 
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort sowie bei 
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine 
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen, auch wenn sie 
der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden 
sind, in der Hauptversammlung mündlich gestellt 
beziehungsweise unterbreitet werden. Das Recht eines 
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der 
Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
bleibt unberührt. 
 
*c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 
131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie 
auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der 
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (zum 
Beispiel keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). 
Nach der Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft ist 
der Versammlungsleiter ermächtigt, neben dem Rederecht 
auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen 
zu beschränken. Der Versammlungsleiter kann 
insbesondere bereits zu Beginn oder während der 
Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen 
Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen 
Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen. 
 
*5. * 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
(§ 124a AktG)* 
 
Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung finden 
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.sartorius.de/hauptversammlung 
 
wie der Inhalt der Einberufung; eine Erläuterung, wenn 
zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss 
gefasst werden soll; die der Versammlung zugänglich zu 
machenden Unterlagen; die Gesamtzahl der Aktien und der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, 
einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl 
für jede Aktiengattung; Formulare, die bei 
Stimmenabgabe durch Vertretung oder zur Briefwahl zu 
verwenden sind, sofern diese Formulare den Aktionären 
nicht direkt übermittelt werden, und der Beleg über die 
Veröffentlichung der Einladung im Bundesanzeiger. 
 
*6. * 
*Teilweise Übertragung* 
 
Alle Aktionäre der Sartorius Aktiengesellschaft sowie 
die interessierte Öffentlichkeit können gemäß 
Bestimmung des Vorstands nach § 16 Abs. 3 der Satzung 
der Sartorius Aktiengesellschaft die einleitenden 
Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die 
Rede des Vorstandsvorsitzenden am Donnerstag, den 26. 
März 2020 ab 10.00 Uhr live im Internet unter 
 
www.sartorius.de/hauptversammlung 
 
erfolgen. 
 
Unter derselben Internetadresse steht nach der 
Hauptversammlung eine Aufzeichnung der einleitenden 
Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie der 
Rede des Vorstandsvorsitzenden zur Verfügung. Eine 
darüber hinausgehende Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung erfolgt nicht. 
 
Die vorstehend beschriebene Live-Übertragung der 
Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der 
Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
*7. * 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
*a) Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung 
der Hauptversammlung personenbezogene Daten von ihren 
Aktionären sowie ggf. von deren Vertretern 
(insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, 
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien sowie 
Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte 
gemäß AktG und Satzung der Sartorius 
Aktiengesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten 
ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, 
Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung 
sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an 
der Hauptversammlung nach §§ 118 ff. AktG zwingend 
erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Sartorius 
Aktiengesellschaft (Otto-Brenner-Straße 20, 37079 
Göttingen) verantwortliche Stelle i.S.d. Art. 4 Nr. 7 
DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten ist das AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 
1 Satz 1 lit. c) DSGVO. 
 
*b) Weitergabe der personenbezogenen Daten* 
 
Die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
durch die Gesellschaft beauftragten Dienstleister 
erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die 
Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft zu 
verarbeiten. Im Übrigen werden personenbezogene 
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den 
Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit 
der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis. 
 
Darüber hinaus übermittelt die Gesellschaft 
personenbezogene Daten von Aktionären sowie ggf. deren 
Vertretern an weitere Empfänger außerhalb des 
Unternehmens, die diese Daten in eigener 
Verantwortlichkeit verarbeiten, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 
Dies können zum Beispiel öffentliche Stellen aufgrund 
gesetzlicher Vorschriften sein. 
 
*c) Speicherung der personenbezogenen Daten* 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange 
dies gesetzlich geboten ist oder die Sartorius 
Aktiengesellschaft ein berechtigtes Interesse an der 
Speicherung hat, zum Beispiel aus Haftungsrisiken aus 
der anwendbaren Gesetzgebung. Anschließend werden 
die personenbezogenen Daten gelöscht. 
 
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
erfassten personenbezogenen Daten beträgt die 
Speicherdauer unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- 
und Aufbewahrungspflichten (z.B. im AktG, HGB, 
Abgabenordnung) regelmäßig bis zu drei Jahre. Im 
Aktienregister gespeicherte Daten müssen nach Verkauf 
der Aktien regelmäßig noch zehn Jahre aufbewahrt 
werden. 
 
*d) Rechte im Hinblick auf personenbezogene Daten* 
 
Betroffene haben ein jederzeitiges Auskunfts-, 
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und 
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf 
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese 
Rechte können gegenüber der Sartorius 
Aktiengesellschaft unentgeltlich über deren 
Datenschutzbeauftragten unter den in Ziff. III.7.e) 
genannten Kontaktdaten geltend gemacht werden. 
 
Zudem steht betroffenen Personen ein Beschwerderecht 
bei den Datenschutzaufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO 
zu. 
 
*e) Datenschutzbeauftragter* 
 
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft steht 
betroffenen Personen als Ansprechpartner für 
datenschutzbezogene Anliegen unter nachfolgenden 
Kontaktdaten zur Verfügung: 
 
Sartorius Corporate Administration GmbH 
Datenschutzbeauftragter 
Otto-Brenner-Straße 20 
37079 Göttingen 
 
oder per E-Mail: datenschutz@sartorius.com 
 
Göttingen, im Februar 2020 
 
*Sartorius Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Anlage zu I.5 Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
*Lebenslauf* 
 
*Prof. David Ebsworth, PhD*, Overath 
geb. 1954 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
Seit 2015: Beratung ausgewählter Unternehmen im 
           Bereich Healthcare und 
           Finanzinvestoren sowie Angel Investor 
           bei ausgesuchten Firmen der 
           Gesundheitsbranche 
           Seit 2018: Mitglied des Conseil 
           d'Administration _(nicht-exekutiv)_ 
           von Pharma Investments SA, Luxemburg 
           Seit 2018: Vorsitzender des Board of 
           Directors _(nicht-exekutiv)_ von 
           Actimed Therapeutics Ltd, 
           Großbritannien 
           Seit 2017: Mitglied des Board of 
           Directors _(nicht-exekutiv)_ von 
           Kyowa Kirin International plc, 
           Großbritannien 
           Seit 2016: Präsident des 
           Verwaltungsrats _(nicht-exekutiv)_ 
           von Opterion Health AG, Schweiz 
           Seit 2016: Mitglied des Board of 
           Directors _(nicht-exekutiv)_ von 
           Interpharma Investments Ltd, 
           Britische Jungferninseln 
           Seit 2016: Gastprofessor, Business 

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February 18, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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