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Dow Jones News
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(2)

EANS-News: OMV Aktiengesellschaft / Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
kein Stichwort 
 
Wien - OMV Aktiengesellschaft 
Firmenbuch-Nr.: 93363z 
ISIN: AT0000743059 
 
ACHTUNG: 
Dieser Bericht ist aus rechtlichen Gründen notwendig, um Aktien aus den 
langfristigen, leistungsabhängigen Incentive- und Vergütungsprogrammen an 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Geschäftsführung im OMV Konzern 
übertragen zu können. Bei den im Dokument angeführten Aktien-Anzahlen handelt es 
sich um Maximum-Angaben. Die tatsächlich zu übertragende Anzahl an Aktien hängt 
von der Erreichung verschiedener Kriterien und insbesondere auch noch von einem 
Beschluss des Aufsichtsrats der OMV Aktiengesellschaft ab und kann wesentlich 
geringer ausfallen. 
 
Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz 
 
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft 
("OMV" oder "Gesellschaft") vom 18. Mai 2016 wurde der Vorstand der Gesellschaft 
ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits bei 
Beschlussfassung im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien zur 
Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/ 
der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen 
Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, 
insbesondere von Long-Term-Incentive Plänen einschließlich Matching Share Plänen 
oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen 
Kaufmöglichkeit der Aktionäre zu veräußern oder zu verwenden 
(Bezugsrechtsausschluss). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in 
mehreren Tranchen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 
7 Unternehmensgesetzbuch) oder für die Rechnung der Gesellschaft durch Dritte 
ausgeübt werden. 
 
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV beabsichtigen, von dieser Ermächtigung 
Gebrauch zu machen und zu beschließen, maximal 92.055 Stück (für 
Vorstandsmitglieder) sowie maximal 95.881 Stück (für sonstige Führungskräfte) an 
eigenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des von der Hauptversammlung der OMV 
am 24. Mai 2017 genehmigten Long Term Incentive Plans 2017 (LTIP 2017) und des 
von der Hauptversammlung der OMV am 14. Mai 2019 genehmigten Aktienteil des 
Jahresbonus 2019 ("Equity Deferral") an Mitglieder des Vorstands und 
Führungskräfte zuzuteilen. Die tatsächlich zu übertragende Anzahl an eigenen 
Aktien hängt von der tatsächlichen Zielerreichung aus den angeführten Programmen 
sowie von einem Beschluss des Aufsichtsrats der OMV ab und wird separat 
veröffentlicht. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV, vertreten durch den 
Vergütungsausschuss, erstatten daher folgenden Bericht: 
 
1. Long Term Incentive Plan 2017 
 
Zweck und Ziele des Plans 
 
Beim Long Term Incentive Plan (LTIP) 2017 handelt es sich um ein 
leistungsbasiertes und langfristiges Vergütungsinstrument für die 
Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte des OMV Konzerns, das die 
mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV fördern und die Interessen der 
Geschäftsleitung und der Aktionäre verbinden soll, indem der Geschäftsleitung 
die Möglichkeit eingeräumt wird, leistungsabhängig (gemessen an 
Schlüsselkennzahlen, die an die mittelfristige Strategie und den Shareholder 
Return geknüpft sind) Aktien an der Gesellschaft zu erhalten. Der Plan zielt 
weiters darauf ab, das Eingehen unangemessener Risiken zu verhindern. 
 
Teilnahmeberechtigung 
 
Vorstandsmitglieder sind zur Teilnahme verpflichtet. Ausgewählte Führungskräfte 
des OMV Konzerns können am LTIP 2017 teilnehmen. Die Auswahl der Führungskräfte, 
die am LTIP 2017 teilnehmen können, wurde vom Vorstand der OMV getroffen. 
Potentielle Aktienzuteilungen basieren auf den Leistungen der jeweiligen 
Führungskraft im jeweiligen Jahr und können auch gar nicht oder bloß anteilig 
gewährt werden. 
 
Aktienbesitzrichtlinien 
 
Für die Teilnahme am LTIP 2017 besteht kein Erfordernis eines Vorab-Investments 
in OMV Aktien, jedoch sind die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte 
verpflichtet, ein angemessenes Ausmaß an Aktien an der Gesellschaft aufzubauen 
und bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu halten. Das 
Aktienbesitzerfordernis für die Vorstandsmitglieder ist als Prozentsatz des 
jährlichen Bruttogrundgehalts (14-mal (i) das Jänner-Bruttogrundgehalt oder (ii) 
das Bruttogrundgehalt des ersten Dienstmonats als Vorstandsmitglied, wenn die 
Bestellung während des Jahres erfolgte) festgelegt: 
- Vorstandsvorsitzender: 200% 
- Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: 175% 
- Andere Vorstandsmitglieder: 150% 
 
Das Aktienbesitzerfordernis für die Führungskräfte ist als 75% des Werts der 
tatsächlichen Zuteilung der Teilnehmer definiert. 
 
Vorstandsmitglieder müssen den erforderlichen Aktienbesitz innerhalb von 5 
Jahren nach Beginn ihres jeweiligen laufenden Vorstandsvertrages erreichen. 
 
Grundlage für die Berechnung der jeweils erforderlichen Anzahl an Aktien ist der 
durchschnittliche Aktienkurs während des 3-Monats Zeitraums von 1. Jänner 2017 
bis 31. März 2017 (= durchschnittlicher Schlusskurs an der Wiener Börse). Die 
berechnete Anzahl an Aktien wird aufgerundet. Nach Erreichung des oben genannten 
Prozentsatzes haben Änderungen des Aktienkurses keinen Einfluss mehr auf die 
erforderliche Anzahl an Aktien. Wenn und soweit es zu Gehaltserhöhungen bei 
Vorstandsmitgliedern kommt, ist die erforderliche Aktienanzahl anzupassen. 
 
Aktien, die im Rahmen des Aktienteils des Jahresbonus ("Equity Deferral") für 
Vorstandsmitglieder oder im Rahmen des LTIP 2017 oder eines früheren LTIPs 
übertragen werden sowie für frühere LTIPs und/oder Stock Option Pläne getätigte 
Investments, werden auf das Aktienbesitzerfordernis angerechnet, sofern diese 
auf einem OMV Treuhanddepot gehalten werden. Privat gehaltene Aktien können auf 
das OMV Treuhanddepot übertragen werden, um für das Aktienbesitzerfordernis 
angerechnet zu werden. 
 
Etwaige Dividenden aus den auf den Treuhanddepots gehaltenen Aktien werden in 
bar ausbezahlt. Führungskräfte trifft keine Haltepflicht, wenn das Halten von 
Aktien an der Gesellschaft in Ländern, in denen diese Führungskräfte tätig sind, 
gesetzlich verboten ist. 
 
Ausmaß der Zuteilung 
 
Die maximale Zuteilung von Aktien unter dem LTIP 2017 wird als Prozentsatz des 
jährlichen Bruttogrundgehalts festgelegt: 
- 175% für den Vorstandsvorsitzenden 
- 150% für den stellvertretenden Vorstandvorsitzenden 
- 125% für die anderen Mitglieder des Vorstands 
- 112,5% für Führungskräfte 
 
Sollte das betreffende Mitglied des Vorstands erst im Laufe des Jahres 2017 
bestellt werden, so ist die Zuteilung für das Jahr 2017 anteilig zu bemessen. 
Dasselbe gilt für ein Ausscheiden während des Jahres 2017. Die Zuteilung an 
Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat oder den Vergütungsausschuss 
des Aufsichtsrats. Die Zuteilung an sonstige Führungskräfte erfolgt durch den 
Vorstand. 
 
Planmechanismen 
 
Die maximale Aktienanzahl, die am Anspruchstag einer Teilnehmerin bzw. einem 
Teilnehmer eingeräumt werden kann, wird wie folgt berechnet: Der jeweilige 
Betrag für die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer (ermittelt anhand des 
Prozentsatzes wie oben unter "Ausmaß der Zuteilung" dargestellt) wird durch den 
durchschnittlichen OMV Aktienkurs (= Schlusskurs an der Wiener Börse während des 
3-Monats Zeitraums von 1. Jänner 2017 bis 31. März 2017) geteilt. Die so 
ermittelte Zahl an Aktien wird abgerundet. Vor dem Anspruchstag sind die 
potenziellen Aktien "virtuell", das heißt, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
halten die Aktien nicht und haben keine Stimm- und Dividendenrechte. Nach dem 
Leistungszeitraum wird die endgültige Anzahl an Aktien je nach Erreichung der 
Leistungskriterien festgelegt und am Anspruchstag an die Teilnehmerinnen und die 
Teilnehmer übertragen. 
 
Die endgültige Anzahl der zu gewährenden Aktien errechnet sich durch 
Multiplikation der maximalen Aktienzuteilung mit dem Gesamtprozentsatz der 
Zielerreichung. 
 
Tag des Inkrafttretens und Laufzeit 
 
- Planbeginn: 1. Jänner 2017 
- Leistungszeitraum: 3 Jahre (1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2019) 
- Anspruchstag: 31. März 2020 
 
Leistungskriterien und Gewichtung 
 
Die Leistungskriterien zielen auf nachhaltige Wertschöpfung in drei 
Leistungsbereichen ab: Total Shareholder Return (60%), Cashflow Elemente (20%), 
Reserve Replacement Rate (10%) und Nachhaltigkeitselement (10%). 
 
Im Jahr 2017 wurden die konkreten Leistungskriterien für den Leistungszeitraum 
(1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2019) festgelegt und den Teilnehmerinnen und 
Teilnehmern mitgeteilt. Festgelegte Leistungskriterien dürfen nicht mehr 
geändert werden. Um jedoch die Anreizwirkung, die das Programm entfalten soll, 
weiterhin beizubehalten, kann der Aufsichtsrat nach eigenem Ermessen die Werte 
für Schwelle/Ziel/Zielüberschreitung anpassen (nicht jedoch die Kriterien als 
solche), wenn sich die Marktbedingungen signifikant ändern und/oder beim 
Eintreten spezieller Umstände. 
 
Aktienübertragung/Auszahlung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 21, 2020 03:00 ET (08:00 GMT)

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