Längere Laufzeit und höherer Zinskupon - die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) schlägt den Gläubigern ihrer Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000A13SHL2) eine Laufzeit-Verlängerung der Anleihe um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 vor. Als Ausgleich soll der Zinssatz der Anleihe im von derzeit 6,50% p.a. auf 8,50% p.a. im Verlängerungszeitraum erhöht werden.
INFO: Die SSE-Wandelanleihe 2015/20 hat ein ausstehendes Volumen von 44,6 Mio. Euro.
Kein Wandlungsrecht mehr
Dabei soll nach einem jährlichen Stufenplan aber immer nur ein Teil des Zinses ausgezahlt, um die Liquiditätsbelastung an die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft während der Transformation anzupassen. Der nicht ausgezahlte Zinsanteil soll am Ende der Laufzeit als einmalige Zusatzzahlung geleistet werden. Je nach Liquiditätsentwicklung hat die Gesellschaft jedoch auch bei vorhergehenden Zinsterminen die Möglichkeit, diese Zusatz-Zinszahlungen vorab zu leisten.
Der am 31. Januar 2020 abgelaufene Wandlungszeitraum der Wandelanleihe wird nicht angepasst, d.h. die Anleihe besteht zukünftig ohne Wandlungsrecht fort. Darüber hinaus schlägt die SSE vor, die Besicherung der Anleihe auf Grundpfandrechte ...
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