Es ging um Leasingangebote für den beliebten VW Golf. Der Konzern hat auf seinen Plakaten und in Internetkampagnen die Zinssätze und sonstige wichtige Kosteninformationen nicht wie vorgeschrieben "klar, prägnant und auffallend" genannt, so das Oberlandesgericht (OLG) Linz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig, weil keine bedeutende Rechtsfrage zu lösen ...Den vollständigen Artikel lesen ...