Steuerlich gilt für Kosten, die zwischen Wohnung und Arbeitsplatz anfallen, grundsätzlich die Entfernungspauschale. Damit sind in der Regel sämtliche Aufwendungen abgegolten, die mit dem Fahrzeug oder der Wegstrecke zusammenhängen. In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof jetzt aber jüngst entschieden, ...Den vollständigen Artikel lesen ...