Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Urteil verkündet, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte dazu am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe, das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.
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