Schwierige Zeiten für die SeniVita Social Estate AG (SSE) - nach der Absage der geplanten Anleihen-Emissionen muss das auf Pflegeimmobilien spezialisierte Unternehmen aus Bayreuth nun aufgrund mangelnder Liquidität ihre im Mai 2020 auslaufende Wandelanleihe (ISIN: DE000A13SHL2) restrukturieren. Die SSE schlägt ihren Gläubigern dabei eine Laufzeit-Verlängerung der Wandelanleihe um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 sowie eine Zinserhöhung auf 8,50% p.a. vor. Die Anleihen Finder Redaktion hat hinsichtlich der Situation bei der SSE AG exklusiv bei Gustav Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte) nachgefragt, der für das Amt des gemeinsamen Vertreters der SSE-Anleihegläubiger kandidiert.
Anleihen Finder: Herr Meyer zu Schwabedissen, können Sie uns und unsere Leser auf den aktuellen Stand in Sachen "SeniVita" bringen?
MzS: Der aktuelle Stand ist, dass die SeniVita Social Estate AG die Anleihe am Fälligkeitstag 12. Mai 2020 nicht wird zurückzahlen können. Eine Insolvenz kann nach Lage der Dinge nur vermieden werden, wenn die Gläubiger das Sanierungskonzept mittragen.
INFO: Das ausstehende Volumen der SSE-Wandelanleihe 2015/20 beläuft sich auf 44,6 Mio. Euro.Anleihen Finder: Ist eine Sanierung überhaupt sinnvoll?
RA Gustav Meyer zu SchwabedissenMzS: Eine Sanierung macht in der Tat nur Sinn, wenn die SeniVita Social Estate AG ein valides Geschäftsmodell hat. Das wird allgemein bejaht. Die SeniVita ist mit einem besonderen Konzept in dem wachsenden Markt der Alterspflege tätig. Aufbauend auf der bisherigen Geschäftstätigkeit hat die erfahrene One Square Advisors GmbH ein Sanierungskonzept erstellt. KPMG hat dieses Konzept einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Mehr kann man nicht verlangen. Insofern ...
Den vollständigen Artikel lesen ...