KARLSRUHE (dpa-AFX) - Klagende Ärzte haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sterbehilfe-Verbot mit großer Erleichterung aufgenommen. "Es ist ein gutes Urteil für Menschen in verzweifelten Situationen, die wir jetzt wieder ganz normal nach unserem Gewissen behandeln dürfen", sagte der Palliativmediziner Matthias Thöns am Mittwoch in Karlsruhe. "Ich kann meinen Patienten wieder ganz normal stark wirksame Schmerzmittel aufschreiben, ohne Angst vor dem Strafrecht haben zu müssen. Und ich kann Patienten in verzweifelten und seltenen Situationen einen Ausweg zeigen und muss sie nicht auf brutale Suizidmethoden verweisen." Thöns betreut in Witten im Ruhrgebiet todkranke Menschen im Hospiz oder daheim.
Die Ärztin Susanne Vogel aus Neumarkt in der Oberpfalz nannte die Ausführungen beeindruckend. "Das wird vieles ändern." Das Wichtigste sei, dass man als Arzt nicht mehr vom Strafgesetz bedroht werde. Dass das Urteil empfehle, auch das ärztliche Berufsrecht und das Betäubungsmittelgesetz zu überarbeiten, finde sie sehr beruhigend.
Das Verfassungsgericht hatte das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nichtig erklärt. Es verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)/sem/DP/fba
Die Ärztin Susanne Vogel aus Neumarkt in der Oberpfalz nannte die Ausführungen beeindruckend. "Das wird vieles ändern." Das Wichtigste sei, dass man als Arzt nicht mehr vom Strafgesetz bedroht werde. Dass das Urteil empfehle, auch das ärztliche Berufsrecht und das Betäubungsmittelgesetz zu überarbeiten, finde sie sehr beruhigend.
Das Verfassungsgericht hatte das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nichtig erklärt. Es verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)/sem/DP/fba
© 2020 dpa-AFX