Den Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen wird im Allgemeinen unterstellt, dass sie einen Informationsvorsprung gegenüber der Öffentlichkeit haben und aus diesem Grund unterliegen sie je nach Börsensegment unterschiedlichen Mitteilungspflichten. In der Praxis kann dies bedeuten, dass Vorstände und Aufsichtsräte ihre getätigten Transaktionen veröffentlichen müssen. Veröffentlichte Käufe oder Verkäufe von Personen, die das Unternehmen besonders gut kennen, können einen Hinweis auf die erwartete Entwicklung liefern.Den vollständigen Artikel lesen ...