MÜNCHEN (dpa-AFX) - "Süddeutsche Zeitung" zum Urteil in Sachen Sterbehilfe:
"Das Grundsatzurteil ist ein Votum für die Freiheit zum Tod, in einer Radikalität, die einem zunächst einmal den Atem nimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat ein unbedingtes Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert, das jedem Individuum einen echten Anspruch einräumt, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Es ist ein Recht, das keineswegs auf todkranke oder vom Schmerz gequälte Patienten beschränkt ist. Das unerhörte Diktum aus Karlsruhe reicht sehr viel weiter. Das Selbstbestimmungsrecht, sein Leben zu beenden, besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Damit das Recht nicht nur auf dem Papier steht, darf, wer sterben will, die Hilfe anderer in Anspruch nehmen. Die Freiheit zum Tod ist eine Freiheit, die der Staat niemandem nehmen darf, indem er "Sterbehelfer" kriminalisiert."/be/DP/jha
"Das Grundsatzurteil ist ein Votum für die Freiheit zum Tod, in einer Radikalität, die einem zunächst einmal den Atem nimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat ein unbedingtes Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert, das jedem Individuum einen echten Anspruch einräumt, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Es ist ein Recht, das keineswegs auf todkranke oder vom Schmerz gequälte Patienten beschränkt ist. Das unerhörte Diktum aus Karlsruhe reicht sehr viel weiter. Das Selbstbestimmungsrecht, sein Leben zu beenden, besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Damit das Recht nicht nur auf dem Papier steht, darf, wer sterben will, die Hilfe anderer in Anspruch nehmen. Die Freiheit zum Tod ist eine Freiheit, die der Staat niemandem nehmen darf, indem er "Sterbehelfer" kriminalisiert."/be/DP/jha
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