Das oberste deutsche Steuergericht hat die geltende Regelung zum Freibetrag bei Ostrenten bestätigt. Die Angleichung der Ostrenten an das Westniveau ändert nichts an den Rentenfreibeträgen der Empfänger, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervorgeht.Den vollständigen Artikel lesen ...
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