Alle Versicherungsvertreiber wissen, dass sie sich weiterbilden müssen. Es steht ja schließlich in der VersVermV (§ 7), im § 34d (Absatz 9 GewO) und im VAG (§ 48 Absatz 2). Aber prüft das jemand? Und ist es dann überhaupt noch wichtig? Nach Art. 41 der IDD ist die EU-Kommission verpflichtet, die Umsetzung ...Den vollständigen Artikel lesen ...