In der vergangenen Woche musste der erfolgsverwöhnte Technologiekonzern aus dem kalifornischen Cupertino ungewohnte Kursverluste hinnehmen. Doch bei der vorgestrigen (02.03.2020) Aufwärtsbewegung an den US-Märkten, bei der der Dow-Jones-Index den höchsten Tagesgewinn der vergangenen Jahre verzeichnen konnte, gehörte die Aktie des iPhone-Herstellers zu den größten Tagesgewinnern, so dass die Verluste der Vorwoche nahezu ausgeglichen wurden. Das Apple (WKN: 865985 / ISIN: US0378331005) die sich abzeichnende Beilegung einer laufenden Rechtsstreitigkeit verkünden konnte, dürfte einen maßgeblichen Anteil zur gestrigen Kurserholung beigetragen haben.
Beilegung eines jahrelangen Rechtsstreits beflügelt den Kurs
In dem Verfahren, welches seit Ende des Jahres 2017 verhandelt wird, sieht sich das Unternehmen den Vorwürfen seiner Kunden ausgesetzt, die Prozessorleistung diverser iPhone-Modelle absichtlich herabgedrosselt zu haben. Laut Klägern sollen die betroffenen Geräte der Reihen 6, 6s und 7 durch diese Maßnahme künstlich verlangsamt worden sein. Nun verkündete Apple zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von USD 25 pro betroffenem Gerät bereit zu sein, betonte jedoch, dass diese Zahlung nicht als Schuldeingeständnis zu werten sei. Vielmehr sei die Drosselung der Rechnerleistung notwendig gewesen, um ein automatisches Abschalten der Geräte zu verhindern. Dennoch sei der Konzern zur Zahlung von insgesamt USD 500 Mio. bereit, um das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen.
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