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DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.04.2020 in Luxembourg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.04.2020 in 
Luxembourg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-03-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Logwin AG Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, 
ZIR Potaschberg, 
5, an de Längten, 
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am 08. April 2020 Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen 
Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine 
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 08. April 2020 um 
10.00 Uhr im Novotel Luxembourg Kirchberg, 
6, Rue du Fort Niedergrünewald, 
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird. 
 
*Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Logwin AG* 
 
1|  *Genehmigung der Geschäftsordnung der 
    Hauptversammlungen* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor die 
    Geschäftsordnung für Hauptversammlungen der 
    Aktionäre der Logwin AG zu genehmigen. 
2|  *Vorlage des Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 
    2019 beendete Geschäftsjahr* 
 
    Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt 
    ist nicht erforderlich. 
3|  *Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats 
    für das am 31. Dezember 2019 beendete 
    Geschäftsjahr* 
 
    Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt 
    ist nicht erforderlich. 
4|  *Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers 
    (Réviseur d'entreprises agréé) für das am 
    31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr* 
 
    Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt 
    ist nicht erforderlich. 
5|  *Genehmigung des Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 
    2019 beendete Geschäftsjahr sowie der 
    Berichte des Verwaltungsrats und des 
    Abschlussprüfers* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss für 
    das am 31. Dezember 2019 beendete 
    Geschäftsjahr sowie die Berichte des 
    Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für 
    das Jahr 2019 zu genehmigen. 
6|  *Verwendung des Ergebnisses für das am 31. 
    Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
    Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in 
    Höhe von 39.243.240 EUR wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    (i) Zuführung in das Agio: 39.243.240 EUR 
    und 
 
    (ii) eine Ausschüttung von 3,50 EUR je Aktie 
    an die Aktionäre. 
7|  *Genehmigung der Grundsätze der Vergütung 
    für den Verwaltungsrat der Logwin AG* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
    Grundsätze der Vergütung für den 
    Verwaltungsrat der Logwin AG zu genehmigen. 
8|  *Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin 
    AG für das am 31. Dezember 2019 beendete 
    Geschäftsjahr* 
 
    Gemäß Artikel 7ter (4), Absatz 2 des 
    Gesetzes vom 24. Mai 2011 über die Ausübung 
    bestimmter Rechte von Aktionären in 
    börsennotierten Gesellschaften, wird der 
    Vergütungsbericht der Logwin AG für das am 
    31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr zur 
    Erörterung in der Hauptversammlung 
    vorgelegt. Eine Abstimmung zu diesem 
    Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich. 
9|  *Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder 
    für die Ausübung ihrer Mandate während des 
    am 31. Dezember 2019 beendeten 
    Geschäftsjahres* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
    Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung 
    ihrer Mandate während des am 31. Dezember 
    2019 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu 
    erteilen. 
10| 
 
    *Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - 
    Statutarische Ernennung:* 
 
    *Bestellung von* 
 
    a. *Herrn Dr. Antonius Wagner* 
    b. *Herrn Sebastian Esser* 
    c. *Herrn Andreas Kurtze* 
    d. *Herrn Philippe Prussen* 
 
    *zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit 
    einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der 
    ordentlichen Jahreshauptversammlung 2021* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren 
    Dr. Wagner, Esser, Kurtze und Prussen zu 
    Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin 
    AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der 
    ordentlichen Jahreshauptversammlung 2021 zu 
    bestellen. 
11| *Bestellung des Abschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2020* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG 
    Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in 
    L-1855 Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John 
    F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den 
    Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss 
    für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
12| *Vergütung der nicht exekutiven 
    Verwaltungsratsmitglieder* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
    Vergütung der nicht exekutiven 
    Verwaltungsratsmitglieder für das 
    Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 120.000 EUR 
    festzusetzen. 
 
*Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen* 
 
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit 
erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden 
mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. 
 
*Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 
131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.884.395 Namensaktien. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit zum 
Zeitpunkt der Einberufung 2.884.395. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist 
zum Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie vom Stimmrecht 
ausgeschlossen. 
 
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten 
Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. 
Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in 
Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften ('Gesetz über 
Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen und haben das Recht, 
Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der 
Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag 
muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem 
Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an 
folgende Adresse mitgeteilt werden: 
 
Logwin AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 298 
antraege@linkmarketservices.de 
 
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des 
Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das 
entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 17. März 
2020 zuzugehen. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur 
Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen, die mit 
Ablauf des 25. März 2020 (24:00 Uhr MEZ) ('Luxemburgischer Stichtag') 
Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich 
ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der 
Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei der 
Hauptversammlung nicht berücksichtigt. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der jeweiligen 
Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder 
französischer Sprache angemeldet und gegebenenfalls der Gesellschaft 
die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. 
 
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der 
Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus 
verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden 
Adresse demnach bis spätestens am 2. April 2020 zugehen: 
 
Logwin AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 288 
agm@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag in das 
Aktienregister. Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die 
Verpflichtung jedes Aktionärs der Gesellschaft, seine 
ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister 
sicherzustellen. 
 
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle tätig 
ist, im Aktienregister eingetragen ist, muss diese, falls dies noch 
nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen, dass die jeweiligen Aktien 
zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer Kunden gehört. 
Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die 
Ausübung der Rechte an diesen Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, 
dass der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im 
Aktienregister eingetragen ist, beziehungsweise sind. Diese Bestätigung 
muss der Gesellschaft unter der oben stehenden Adresse ebenfalls 
spätestens bis zum 2. April 2020 zugehen. 
 
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter 
Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite ein 
Vollmachtsformular abgedruckt ist. 
 
*Vollmachtserteilung* 
 
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem 
Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen 

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