DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.04.2020 in
Luxembourg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-03-04 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Logwin AG Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
ZIR Potaschberg,
5, an de Längten,
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
am 08. April 2020 Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen
Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 08. April 2020 um
10.00 Uhr im Novotel Luxembourg Kirchberg,
6, Rue du Fort Niedergrünewald,
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird.
*Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Logwin AG*
1| *Genehmigung der Geschäftsordnung der
Hauptversammlungen*
Der Verwaltungsrat schlägt vor die
Geschäftsordnung für Hauptversammlungen der
Aktionäre der Logwin AG zu genehmigen.
2| *Vorlage des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember
2019 beendete Geschäftsjahr*
Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
ist nicht erforderlich.
3| *Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats
für das am 31. Dezember 2019 beendete
Geschäftsjahr*
Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
ist nicht erforderlich.
4| *Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers
(Réviseur d'entreprises agréé) für das am
31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr*
Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
ist nicht erforderlich.
5| *Genehmigung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember
2019 beendete Geschäftsjahr sowie der
Berichte des Verwaltungsrats und des
Abschlussprüfers*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für
das am 31. Dezember 2019 beendete
Geschäftsjahr sowie die Berichte des
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für
das Jahr 2019 zu genehmigen.
6| *Verwendung des Ergebnisses für das am 31.
Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in
Höhe von 39.243.240 EUR wie folgt zu
verwenden:
(i) Zuführung in das Agio: 39.243.240 EUR
und
(ii) eine Ausschüttung von 3,50 EUR je Aktie
an die Aktionäre.
7| *Genehmigung der Grundsätze der Vergütung
für den Verwaltungsrat der Logwin AG*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die
Grundsätze der Vergütung für den
Verwaltungsrat der Logwin AG zu genehmigen.
8| *Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin
AG für das am 31. Dezember 2019 beendete
Geschäftsjahr*
Gemäß Artikel 7ter (4), Absatz 2 des
Gesetzes vom 24. Mai 2011 über die Ausübung
bestimmter Rechte von Aktionären in
börsennotierten Gesellschaften, wird der
Vergütungsbericht der Logwin AG für das am
31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr zur
Erörterung in der Hauptversammlung
vorgelegt. Eine Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.
9| *Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder
für die Ausübung ihrer Mandate während des
am 31. Dezember 2019 beendeten
Geschäftsjahres*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung
ihrer Mandate während des am 31. Dezember
2019 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu
erteilen.
10|
*Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern -
Statutarische Ernennung:*
*Bestellung von*
a. *Herrn Dr. Antonius Wagner*
b. *Herrn Sebastian Esser*
c. *Herrn Andreas Kurtze*
d. *Herrn Philippe Prussen*
*zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit
einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der
ordentlichen Jahreshauptversammlung 2021*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren
Dr. Wagner, Esser, Kurtze und Prussen zu
Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin
AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der
ordentlichen Jahreshauptversammlung 2021 zu
bestellen.
11| *Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in
L-1855 Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John
F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
12| *Vergütung der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die
Vergütung der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 120.000 EUR
festzusetzen.
*Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen*
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit
erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden
mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
*Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.884.395 Namensaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit zum
Zeitpunkt der Einberufung 2.884.395. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist
zum Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie vom Stimmrecht
ausgeschlossen.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten
Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24.
Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in
Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften ('Gesetz über
Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen und haben das Recht,
Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der
Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag
muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem
Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an
folgende Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
antraege@linkmarketservices.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des
Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das
entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 17. März
2020 zuzugehen.
*Teilnahmebedingungen*
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur
Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen, die mit
Ablauf des 25. März 2020 (24:00 Uhr MEZ) ('Luxemburgischer Stichtag')
Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich
ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der
Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei der
Hauptversammlung nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der jeweiligen
Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder
französischer Sprache angemeldet und gegebenenfalls der Gesellschaft
die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der
Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus
verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden
Adresse demnach bis spätestens am 2. April 2020 zugehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag in das
Aktienregister. Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die
Verpflichtung jedes Aktionärs der Gesellschaft, seine
ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister
sicherzustellen.
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle tätig
ist, im Aktienregister eingetragen ist, muss diese, falls dies noch
nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen, dass die jeweiligen Aktien
zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer Kunden gehört.
Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die
Ausübung der Rechte an diesen Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird,
dass der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im
Aktienregister eingetragen ist, beziehungsweise sind. Diese Bestätigung
muss der Gesellschaft unter der oben stehenden Adresse ebenfalls
spätestens bis zum 2. April 2020 zugehen.
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter
Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite ein
Vollmachtsformular abgedruckt ist.
*Vollmachtserteilung*
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem
Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen
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March 04, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
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