Das Kündigungsverbot im Sozialgesetzbuch (§ 110 Abs. 4 SGB XI) hat laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg Konsequenzen für die Pflegeversicherung. In einer Leitsatzentscheidung weist das Gericht darauf hin, dass durch das Verbot eine Beendigung privater Pflegeversicherungsverträge ...Den vollständigen Artikel lesen ...