BERLIN (dpa-AFX) - Zur Verhinderung von Terroranschlägen im Flugverkehr werden Piloten und Bodenpersonal strenger überprüft. Nach einem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat, erhalten die Luftsicherheitsbehörden für ihre Zuverlässigkeitsprüfung künftig auch sicherheitsrelevante Informationen von anderen Behörden wie der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt. Diese Daten standen für die Überprüfung des Luft- und Bodenpersonals bislang nicht zur Verfügung. Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.
"Zweck des Gesetzes ist es, vom Reinigungsbetrieb bis ins Cockpit nur Personen in die verletzlichen Sicherheitsbereiche unserer Flughäfen und der Luftverkehrswirtschaft zu lassen, die strafrechtlich unbescholten und zweifelsfrei rechtstreu sind", erklärte der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir. In der Gesetzesbegründung heißt es ferner, wegen der hohen Symbolkraft und der im Anschlagsfall hohen Opferzahl sei der zivile Luftverkehr besonders stark von möglichen Terrorakten bedroht. Eine der größten Bedrohung gehe dabei von sogenannten Innentätern aus, die Zugang zu zentralen Einrichtungen des Luftverkehrs haben./ax/DP/fba
"Zweck des Gesetzes ist es, vom Reinigungsbetrieb bis ins Cockpit nur Personen in die verletzlichen Sicherheitsbereiche unserer Flughäfen und der Luftverkehrswirtschaft zu lassen, die strafrechtlich unbescholten und zweifelsfrei rechtstreu sind", erklärte der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir. In der Gesetzesbegründung heißt es ferner, wegen der hohen Symbolkraft und der im Anschlagsfall hohen Opferzahl sei der zivile Luftverkehr besonders stark von möglichen Terrorakten bedroht. Eine der größten Bedrohung gehe dabei von sogenannten Innentätern aus, die Zugang zu zentralen Einrichtungen des Luftverkehrs haben./ax/DP/fba