Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Finanzanlagenvermittler sollen in Deutschland künftig einheitlich durch die Finanzaufsicht Bafin überwacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vor, den das Kabinett nach Angaben des Finanzministeriums in Berlin beschlossen hat. Dies bedeute eine "Stärkung des Verbraucherschutzes bei Geldanlagen".
Derzeit wird die Tätigkeit von Finanzanlagenvermittlern in Abhängigkeit vom jeweiligen Sitz durch die Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Mit dem neuen Gesetz soll die Aufsicht ab dem 1. Januar 2021 schrittweise auf die Bafin übertragen werden. Dadurch soll den Angaben zufolge "eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht erreicht werden". Der Anlegerschutz werde gestärkt.
"Mit der Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bafin beseitigen wir die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur", erklärte Finanz-Staatssekretär Jörg Kukies. "Im Einklang mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages schaffen wir eine einheitliche, spezialisierte und wirksame Aufsicht, die auch der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts gerecht wird." Die Bündelung der Aufsichtsaufgaben bei der Bafin steigere die Qualität und Effektivität der Aufsicht insgesamt. Dabei werde "dem Proportionalitätsgedanken Rechnung getragen und die Aufsicht risikoorientiert unter Nutzung digitaler Verfahren ausgestaltet".
Mit dem Gesetzentwurf sollen die bisher geltenden Vorschriften in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung aufgehoben und inhaltlich weitgehend unverändert in das Wertpapierhandelsgesetz überführt werden. Erlaubnisse, die nach Gewerbeordnung bereits bestehen, sollen grundsätzlich weitergelten, vorbehaltlich eines Überprüfungsverfahrens in Form eines Nachweisverfahrens durch die Bafin. Insbesondere im Hinblick auf bestehende Erlaubnisse und die erforderliche Zusammenarbeit zwischen den bisherigen Aufsichtsbehörden und der Bafin sollen Übergangsvorschriften gelten.
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March 11, 2020 06:58 ET (10:58 GMT)
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