BERLIN (dpa-AFX) - Die Diakonie hält den Beschluss der Regierungskoalition für unzureichend, wegen der Corona-Krise den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern. "Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen können das Kurzarbeitergeld nicht in Anspruch nehmen, zugleich werden sie aber in besonderem Maße mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert", sagte der Präsident der evangelischen Hilfsorganisation, Ulrich Lilie, in einer Mitteilung am Mittwoch.
Angesichts des neuartigen Coronavirus entstünden beispielsweise Kosten durch die Verschiebung von Operationen, den Ersatz für erkrankte Mitarbeiter und die Absage von Kuren. "Dafür haben die Einrichtungen keinen finanziellen Puffer. Die Bundesregierung muss jetzt deshalb dringend eine entlastende Regelung für das Gesundheits- und Sozialsystem nachreichen", forderte Lilie.
Union und SPD hatten sich beim Koalitionsausschuss in der Nacht zum Montag in Berlin auf ein umfangreiches Paket zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen der Krise verständigt. Dazu soll unter anderem die Auszahlung von Kurzarbeitergeld erleichtert und länger ermöglicht werden.
Bei dieser Leistung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Nach dem neuen Beschluss sollen Arbeitgeber nun anders als bisher auch die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet bekommen./len/DP/jha
Angesichts des neuartigen Coronavirus entstünden beispielsweise Kosten durch die Verschiebung von Operationen, den Ersatz für erkrankte Mitarbeiter und die Absage von Kuren. "Dafür haben die Einrichtungen keinen finanziellen Puffer. Die Bundesregierung muss jetzt deshalb dringend eine entlastende Regelung für das Gesundheits- und Sozialsystem nachreichen", forderte Lilie.
Union und SPD hatten sich beim Koalitionsausschuss in der Nacht zum Montag in Berlin auf ein umfangreiches Paket zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen der Krise verständigt. Dazu soll unter anderem die Auszahlung von Kurzarbeitergeld erleichtert und länger ermöglicht werden.
Bei dieser Leistung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Nach dem neuen Beschluss sollen Arbeitgeber nun anders als bisher auch die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet bekommen./len/DP/jha
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