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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2020 in Stadthalle Bremerhaven, Wilhelm-Kaisen-Platz, 27576 Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.05.2020 in Stadthalle Bremerhaven, 
Wilhelm-Kaisen-Platz, 27576 Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-03-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900 
ISIN DE0006069008 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, 
dem 15. Mai 2020, 11.00 Uhr*, in der Stadthalle 
Bremerhaven, Wilhelm-Kaisen-Platz 1, 27576 Bremerhaven, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA 
   AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   www.frosta-ag.com/InvestorRelations/ 
   Hauptversammlung 
 
   und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
   Am Lunedeich 116, 27572 Bremerhaven, 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus 
   dem im Jahresschluss zum 31. Dezember 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   10.882.884,80 einen Betrag von EUR 
   10.882.884,80 zur Zahlung einer Dividende von 
   EUR 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   zu verwenden. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 10.795 Stück eigene Aktien 
   hält, die nicht dividendenberechtigt sind. 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Stückaktien 
   verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden, der unverändert eine Ausschüttung von 
   EUR 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre* 
 
   Mit Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung endet die Amtszeit des 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Dirk 
   Ahlers, sowie des stellvertretenden 
   Vorsitzenden, Herrn Volker Kuhn. 
 
   Deshalb sind Neuwahlen der zwei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im 
   Aufsichtsrat erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 
   Satz 1, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, § 
   1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 
   der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, 
   wobei davon zwei Mitglieder von der 
   Hauptversammlung und ein Mitglied gemäß 
   den Bestimmungen des Gesetzes über die 
   Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im 
   Aufsichtsrat von den Arbeitnehmern gewählt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dirk Ahlers, Kaufmann, ehemaliger 
      Vorstand der Gesellschaft, Hamburg, und 
   b) Herrn Volker Kuhn, Kaufmann, Vice 
      President Fabric Care Europe, Procter & 
      Gamble Switzerland Sarl, Genf/Schweiz, 
 
   als Mitglieder der Anteilseigner gemäß § 
   7 der Satzung der Gesellschaft in den 
   Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung 
   ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 13 
der Satzung der Gesellschaft vor der Hauptversammlung 
in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein 
in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das Depot führende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn 
des 24. April 2020, 00:00 Uhr, zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend 
genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 8. Mai 
2020, 24:00 Uhr, zugegangen sein: 
 
 FRoSTA AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49-69-12012-86045 
 E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, 
z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl, ausgeübt werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen in der Regel der Textform. Der 
Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des 
Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. Die 
Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer 
Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder 
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten 
Person, Vereinigung, Institut bzw. Unternehmen bedarf 
nicht der Textform; hier sind aber in der Regel 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter 
 
www.frosta-ag.com/ Investor Relations/Hauptversammlung 
 
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten 
Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen 
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den 
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des 
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit im Vorfeld der 
Hauptversammlung Gebrauch machen wollen, bitten wir, 
die Eintrittskarte mit ausgefüllter und 
unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens zum 
Ablauf des 13. Mai 2020 unter der unten genannten 
Adresse an die Gesellschaft zu senden. Darüber hinaus 
bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des 
Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der 
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung 
des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail im 
Vorfeld der Hauptversammlung stehen die unten genannte 
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mailadresse zur Verfügung. 
 
*Anträge (einschließlich Gegenanträge) und 
Wahlvorschläge* 
 
Anträge (einschließlich Gegenanträge) und 
Wahlvorschläge sowie sonstigen Anfragen sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
FRoSTA AG 
Frau Birgit Renken 
Am Lunedeich 116 
27572 Bremerhaven 
Telefon: +49-471-9736-403 
Telefax: +49-471-75163 
E-Mail: birgit.renken@frosta.de 
 
*Veröffentlichungen im Internet* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 11, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)

sowie weitere Informationen stehen auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung 
 
zur Verfügung. 
 
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären 
die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen 
der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die 
Gesellschaft personenbezogenen Daten. 
 
Die FRoSTA AG verarbeitet Ihre Daten als 
Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller 
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum 
Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren 
Rechten gemäß DSGVO sind über die Webseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/ Hauptversammlung 
 
abrufbar. 
 
Bremerhaven, im März 2020 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-03-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FRoSTA Aktiengesellschaft 
             Am Lunedeich 116 
             27572 Bremerhaven 
             Deutschland 
Telefon:     +49 471 9736403 
Fax:         +49 471 75165 
E-Mail:      birgit.renken@frosta.com 
Internet:    http://www.frosta-ag.com 
ISIN:        DE0006069008 
WKN:         606900 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
994809 2020-03-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 11, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)

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