DJ DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2020 in Stadthalle Bremerhaven, Wilhelm-Kaisen-Platz, 27576 Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.05.2020 in Stadthalle Bremerhaven,
Wilhelm-Kaisen-Platz, 27576 Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-03-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900
ISIN DE0006069008 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag,
dem 15. Mai 2020, 11.00 Uhr*, in der Stadthalle
Bremerhaven, Wilhelm-Kaisen-Platz 1, 27576 Bremerhaven,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung:*
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA
AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/
Hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Am Lunedeich 116, 27572 Bremerhaven,
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus
dem im Jahresschluss zum 31. Dezember 2019
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
10.882.884,80 einen Betrag von EUR
10.882.884,80 zur Zahlung einer Dividende von
EUR 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 10.795 Stück eigene Aktien
hält, die nicht dividendenberechtigt sind.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien
verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden, der unverändert eine Ausschüttung von
EUR 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie
vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre*
Mit Beendigung dieser ordentlichen
Hauptversammlung endet die Amtszeit des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Dirk
Ahlers, sowie des stellvertretenden
Vorsitzenden, Herrn Volker Kuhn.
Deshalb sind Neuwahlen der zwei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im
Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95
Satz 1, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, §
1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1
der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen,
wobei davon zwei Mitglieder von der
Hauptversammlung und ein Mitglied gemäß
den Bestimmungen des Gesetzes über die
Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat von den Arbeitnehmern gewählt
werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dirk Ahlers, Kaufmann, ehemaliger
Vorstand der Gesellschaft, Hamburg, und
b) Herrn Volker Kuhn, Kaufmann, Vice
President Fabric Care Europe, Procter &
Gamble Switzerland Sarl, Genf/Schweiz,
als Mitglieder der Anteilseigner gemäß §
7 der Satzung der Gesellschaft in den
Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung
ab Beendigung dieser ordentlichen
Hauptversammlung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
*Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes*
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 13
der Satzung der Gesellschaft vor der Hauptversammlung
in Textform in deutscher oder englischer Sprache
anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein
in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das Depot führende Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn
des 24. April 2020, 00:00 Uhr, zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend
genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 8. Mai
2020, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
FRoSTA AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49-69-12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
*Stimmrechtsvertretung*
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen in der Regel der Textform. Der
Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des
Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. Die
Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer
Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten
Person, Vereinigung, Institut bzw. Unternehmen bedarf
nicht der Textform; hier sind aber in der Regel
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter
www.frosta-ag.com/ Investor Relations/Hauptversammlung
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten
Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit im Vorfeld der
Hauptversammlung Gebrauch machen wollen, bitten wir,
die Eintrittskarte mit ausgefüllter und
unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens zum
Ablauf des 13. Mai 2020 unter der unten genannten
Adresse an die Gesellschaft zu senden. Darüber hinaus
bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung
des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail im
Vorfeld der Hauptversammlung stehen die unten genannte
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mailadresse zur Verfügung.
*Anträge (einschließlich Gegenanträge) und
Wahlvorschläge*
Anträge (einschließlich Gegenanträge) und
Wahlvorschläge sowie sonstigen Anfragen sind
ausschließlich zu richten an:
FRoSTA AG
Frau Birgit Renken
Am Lunedeich 116
27572 Bremerhaven
Telefon: +49-471-9736-403
Telefax: +49-471-75163
E-Mail: birgit.renken@frosta.de
*Veröffentlichungen im Internet*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 11, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)
sowie weitere Informationen stehen auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung
zur Verfügung.
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre*
Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären
die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die
Gesellschaft personenbezogenen Daten.
Die FRoSTA AG verarbeitet Ihre Daten als
Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum
Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren
Rechten gemäß DSGVO sind über die Webseite der
Gesellschaft unter
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/ Hauptversammlung
abrufbar.
Bremerhaven, im März 2020
_Der Vorstand_
2020-03-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: FRoSTA Aktiengesellschaft
Am Lunedeich 116
27572 Bremerhaven
Deutschland
Telefon: +49 471 9736403
Fax: +49 471 75165
E-Mail: birgit.renken@frosta.com
Internet: http://www.frosta-ag.com
ISIN: DE0006069008
WKN: 606900
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
994809 2020-03-11
(END) Dow Jones Newswires
March 11, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)
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