Anzeige
Mehr »
Login
Sonntag, 19.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
GOLD-MINEN vor Jahrhundert-Hausse?! Diese Aktie sofort kaufen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
GlobeNewswire (Europe)
424 Leser
Artikel bewerten:
(1)

Arion Bank hf.: Arion Bank: Ankündigung zur bevorstehenden Hauptversammlung der Arion Bank und COVID-19

Die Direktion für Gesundheit und das Ministerium für Katastrophenschutz und Notfallmanagement haben nach der Ausbreitung des COVID-19-Virus den Notstand ausgerufen. Am 25. Februar wurde den Aktionären die Hauptversammlung der Arion Bank mitgeteilt, die am 17. März 2020 stattfinden soll. Da ein Verbot öffentlicher Versammlungen noch nicht eingeführt wurde, wird die Hauptversammlung voraussichtlich wie geplant stattfinden. Angesichts der aktuellen Umstände wird jedoch auch ein Webcast des Treffens auf Isländisch und Englisch verfügbar sein. Ein Link zum Webcast wird am Tag der Hauptversammlung auf der Website der Bank und über das elektronische Abstimmungssystem LUMI AGM verfügbar sein.

Die Arion Bank möchte die Aktionäre der Bank an der Nasdaq Island daran erinnern, dass Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, elektronisch abstimmen können. Diese Option steht auch Inhabern von SDR zur Verfügung, die Skandinaviska Enskilda Banken (SEB) vor dem 10. März mitgeteilt haben, dass sie an der Sitzung teilnehmen möchten.

In diesem Jahr bietet die Arion Bank auf ihrer Hauptversammlung erstmals eine elektronische Abstimmung an. Das verwendete System heißt LUMI AGM und ist sowohl über eine Website als auch als App verfügbar. Als Reaktion auf die von COVID-19 dargestellte Situation können die Aktionäre am 17. März 2020 nach 10:00 Uhr (GMT) auf das System zugreifen.

Aktionäre, die beabsichtigen, die Hauptversammlung elektronisch zu verfolgen und ihr Stimmrecht elektronisch auszuüben, werden gebeten, der Bank so bald wie möglich eine Kopie der Ausweisdokumente zu zu shareholders@arionbanki.iszu zusenden. Proxys werden gebeten, ein Proxy-Formular und eine Kopie der Ausweisdokumente an dieselbe E-Mail-Adresse zu senden. Die Aktionäre und/oder ihre Stellvertreter erhalten anschließend Anweisungen und Zugangsdaten per E-Mail.

Aktionäre, die bereits Zugang zu früheren System haben.

Die Arion Bank fordert alle Aktionäre auf, die Hygienevorschriften auf der Versammlung einzuhalten und die amtlichen Anweisungen zur Quarantäne einzuhalten und elektronisch abzustimmen, wenn sie kürzlich in Gebiete mit hohem Risiko gereist sind, Grippesymptome haben oder sich als Infektionen ausgesetzt sind.

Wenn ein Verbot öffentlicher Versammlungen eingeführt wird, wird die Arion Bank alle verfügbaren Optionen prüfen, um sicherzustellen, dass die Hauptversammlung unter den gegebenen Umständen und in Übereinstimmung mit den offiziellen Anweisungen so normal wie möglich stattfinden kann.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an shareholders@arionbanki.is

© 2020 GlobeNewswire (Europe)
Dieser Artikel wurde möglicherweise maschinell übersetzt. Zur Originalversion.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.