Wien (www.fondscheck.de) - Erst sollte es zügig gehen, dann geriet das Projekt in Verzug - und nun kommt wieder Bewegung in die Sache: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (11. März 2020) den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin beschlossen, so die Experten von "FONDS professionell". ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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