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DGAP-Adhoc: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: 1. Widerspruch gegen Bescheid der BaFin betreffend den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, 2. Klageerhebung der Anleihegläubiger, 3

DGAP-Ad-hoc: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des 
steuerberatenden Berufs VVaG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 
Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden 
Berufs VVaG: 1. Widerspruch gegen Bescheid der BaFin betreffend den Widerruf 
der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, 2. Klageerhebung der Anleihegläubiger, 
3. Delisting 
 
2020-03-11 / 15:31 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung 
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Ad hoc Mitteilung 
 
Identität des Emittenten   Deutsche Steuerberater-Versicherung 
                           Pensionskasse des steuerberatenden 
                           Berufs VVaG 
                           Poppelsdorfer Allee 24 
                           53115 Bonn 
 
ISIN                       DE000A13R483 
 
WKN                        A13R48 
 
Identität der mitteilenden Petra Albrecht, Vorstand 
Person                     p.albrecht@ds-versicherung.de 
                           0228/98213-52 
                           Martin Bollmann, Vorstand 
                           m.bollmann@ds-versicherung.de 
                           0228/98213-60 
Insiderinformation 
 
*Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung 
(EU) Nr. 596/2014* 
 
*1. Emittentin legt Widerspruch gegen den Bescheid der BaFin betreffend den 
Widerruf der 
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb ein* 
 
*2. Anleihegläubiger erheben Klage auf Zahlung der zum Zinstermin 17.09.2019 
fälligen Zinsen* 
 
*3. Emittentin beabsichtigt Kündigung der Einbeziehung der Anleihe in den 
Freiverkehr der 
Frankfurter Wertpapierbörse (Quotation Board) - Delisting* 
 
1. *Widerspruch gegen Bescheid der BaFin* 
Die Emittentin hat heute Widerspruch eingelegt gegen die Verfügung der BaFin 
vom 06.02.2020, zugestellt am 12.02.2020, mit der die BaFin die Genehmigung 
des von der Emittentin vorgelegten Finanzierungsplans verweigert und die 
Erlaubnis der Emittentin zum Geschäftsbetrieb widerrufen hat (vgl. 
Ad-hoc-Mitteilung vom 13.02.2020). 
 
Die Einlegung des Widerspruchs erfolgt zunächst fristwahrend. Gleichzeitig 
wurde die BaFin gebeten, eine Frist zur weiteren Begründung des Widerspruchs 
zu gewähren. Die Verweigerung der Genehmigung des von der Emittentin 
vorgelegten Finanzierungsplans und der Widerruf der Erlaubnis zum 
Geschäftsbetrieb sind bedeutsame und für die Emittentin einschneidende 
Verfügungen. Die Frage, ob diese Verfügungen akzeptiert werden oder aber im 
Rechtsbehelfsverfahren angefochten werden sollen, stellt eine besonders 
wichtige Entscheidung dar, die die Mitgliedervertretung als oberstes Organ 
der Kasse treffen soll. Die nächste Vertreterversammlung findet am 
23.06.2020 statt. Im Rahmen dieser Vertreterversammlung soll die 
Entscheidung getroffen werden, ob der Bescheid vom 06.02.2020 akzeptiert 
oder aber im Rechtsbehelfsverfahren angefochten werden soll. 
 
Diese Information ist kursrelevant, weil sie unmittelbar die Erfüllung der 
Verpflichtungen der Emittentin betrifft, die mit den begebenen 
Inhaberschuldverschreibungen verbunden sind. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 und 
S. 2 der Anleihebedingungen stehen die Inhaberschuldverschreibungen im Falle 
der Auflösung, der Liquidation, der Insolvenz oder eines der Abwendung der 
Insolvenz der Emittentin dienenden Verfahren nicht nachrangigen Ansprüchen 
aller Gläubiger im Rang nach, so dass Zahlungen auf die Schuldverschreibung 
erst erfolgen, wenn alle Ansprüche gegen die Emittentin aus nicht 
nachrangigen Verbindlichkeiten vollständig befriedigt sind. Solange der 
Bescheid nicht bestandskräftig ist, tritt die Wirkung des § 304 Abs. 6 S. 1 
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) nicht ein, so dass jedenfalls der in den 
Anleihebedingungen ausdrücklich genannte Fall der Auflösung noch nicht 
vorliegt. 
 
2. *Klageerhebung der Anleihegläubiger* 
Die Emittentin hatte die zum Zinstermin 17.09.2019 fälligen Zinsen in Höhe 
von 4,375 % p. a. (insgesamt 437.500 &euro) zunächst nicht gezahlt (siehe 
Ad-hoc-Mitteilung vom 13.09.2019). 
 
Der mit Beschluss der Anleihegläubiger im Wege der Abstimmung ohne 
Versammlung im Zeitraum 25.-27.11.2019 bestellte Gemeinsame Vertreter der 
Anleihegläubiger gemäß § 7 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) hat im 
Namen aller Anleihegläubiger unter dem 03.02.2020, der Emittentin zugestellt 
am 07.03.2020, beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-14 O 11/20) Klage 
im Urkundsprozess gegen die Emittentin erhoben mit dem Antrag, die 
Emittentin zur Zahlung von Zinsen für den Zinszeitraum 2018/2019 in Höhe von 
insgesamt 437.500 &euro zu verurteilen. 
 
Die Emittentin wird sich gegen die Klage zur Wehr setzen. Denn nach ihrer 
Auffassung besteht 
- unabhängig von der Wirkung des Bescheides der BaFin vom 06.02.2020 (s.o. 
Ziff.1) - aus Rechtsgründen keine Zahlungspflicht. 
 
Diese Information betrifft unmittelbar die Erfüllung der mit den begebenen 
Inhaberschuldverschreibungen verbundenen Verpflichtungen der Emittentin, 
hier die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen. 
 
3. *Delisting* 
Der Vorstand der Emittentin hat am 11.03.2020 beschlossen, die Einbeziehung 
der Anleihen in den Freiverkehr (Quotation Board) an der Frankfurter 
Wertpapierbörse (FWB) gemäß § 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse 
zu kündigen (Delisting). Die Kündigung ist von dem Institut zu erklären, 
welches den Antrag zur Teilnahme der Emittentin am Freiverkehr gestellt hat. 
Der Vorstand der Emittentin wird daher die Baader Bank AG beauftragen, 
gegenüber der Deutsche Börse AG die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt 
zu erklären. 
 
Auf Grund des faktisch nicht bestehenden Handelsvolumens rechtfertigt die 
Einbeziehung der Anleihen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse 
(Quotation Board) die dadurch entstehenden Aufwände für die Emittentin 
nicht. 
 
Mit Ablauf der Kündigungsfrist, die gemäß § 14 der Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG sechs Wochen beträgt, wird der 
Handel der Anleihen im Freiverkehr (Quotation Board) eingestellt. Bis zum 
Ablauf der vorgenannten Frist haben die Anleihegläubiger die Möglichkeit, 
ihre Anleihen im Freiverkehr (Quotation Board) zu handeln. 
 
Bekanntgabe der Insiderinformation 11.03.2020 / 15.30 Uhr 
                                   über den Dienstleister 
                                   EQS Group AG 
                                   Karlstr. 47 
                                   80333 München 
 
Bonn, den 11.03.2020 
 
Petra Albrecht Martin Bollmann 
 
2020-03-11 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des 
             steuerberatenden Berufs VVaG 
             Poppelsdorfer Allee 24 
             53115 Bonn 
             Deutschland 
Telefon:     0228 - 98 213-0 
Fax:         0228 - 98 213-11 
E-Mail:      info@ds-versicherung.de 
Internet:    www.ds-versicherung.de 
ISIN:        DE000A13R483 
WKN:         A13R48 
Börsen:      Freiverkehr in Frankfurt 
EQS News ID: 994755 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
994755 2020-03-11 CET/CEST 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 11, 2020 10:31 ET (14:31 GMT)

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