DGAP-Ad-hoc: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des
steuerberatenden Berufs VVaG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden
Berufs VVaG: 1. Widerspruch gegen Bescheid der BaFin betreffend den Widerruf
der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, 2. Klageerhebung der Anleihegläubiger,
3. Delisting
2020-03-11 / 15:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc Mitteilung
Identität des Emittenten Deutsche Steuerberater-Versicherung
Pensionskasse des steuerberatenden
Berufs VVaG
Poppelsdorfer Allee 24
53115 Bonn
ISIN DE000A13R483
WKN A13R48
Identität der mitteilenden Petra Albrecht, Vorstand
Person p.albrecht@ds-versicherung.de
0228/98213-52
Martin Bollmann, Vorstand
m.bollmann@ds-versicherung.de
0228/98213-60
Insiderinformation
*Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014*
*1. Emittentin legt Widerspruch gegen den Bescheid der BaFin betreffend den
Widerruf der
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb ein*
*2. Anleihegläubiger erheben Klage auf Zahlung der zum Zinstermin 17.09.2019
fälligen Zinsen*
*3. Emittentin beabsichtigt Kündigung der Einbeziehung der Anleihe in den
Freiverkehr der
Frankfurter Wertpapierbörse (Quotation Board) - Delisting*
1. *Widerspruch gegen Bescheid der BaFin*
Die Emittentin hat heute Widerspruch eingelegt gegen die Verfügung der BaFin
vom 06.02.2020, zugestellt am 12.02.2020, mit der die BaFin die Genehmigung
des von der Emittentin vorgelegten Finanzierungsplans verweigert und die
Erlaubnis der Emittentin zum Geschäftsbetrieb widerrufen hat (vgl.
Ad-hoc-Mitteilung vom 13.02.2020).
Die Einlegung des Widerspruchs erfolgt zunächst fristwahrend. Gleichzeitig
wurde die BaFin gebeten, eine Frist zur weiteren Begründung des Widerspruchs
zu gewähren. Die Verweigerung der Genehmigung des von der Emittentin
vorgelegten Finanzierungsplans und der Widerruf der Erlaubnis zum
Geschäftsbetrieb sind bedeutsame und für die Emittentin einschneidende
Verfügungen. Die Frage, ob diese Verfügungen akzeptiert werden oder aber im
Rechtsbehelfsverfahren angefochten werden sollen, stellt eine besonders
wichtige Entscheidung dar, die die Mitgliedervertretung als oberstes Organ
der Kasse treffen soll. Die nächste Vertreterversammlung findet am
23.06.2020 statt. Im Rahmen dieser Vertreterversammlung soll die
Entscheidung getroffen werden, ob der Bescheid vom 06.02.2020 akzeptiert
oder aber im Rechtsbehelfsverfahren angefochten werden soll.
Diese Information ist kursrelevant, weil sie unmittelbar die Erfüllung der
Verpflichtungen der Emittentin betrifft, die mit den begebenen
Inhaberschuldverschreibungen verbunden sind. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 und
S. 2 der Anleihebedingungen stehen die Inhaberschuldverschreibungen im Falle
der Auflösung, der Liquidation, der Insolvenz oder eines der Abwendung der
Insolvenz der Emittentin dienenden Verfahren nicht nachrangigen Ansprüchen
aller Gläubiger im Rang nach, so dass Zahlungen auf die Schuldverschreibung
erst erfolgen, wenn alle Ansprüche gegen die Emittentin aus nicht
nachrangigen Verbindlichkeiten vollständig befriedigt sind. Solange der
Bescheid nicht bestandskräftig ist, tritt die Wirkung des § 304 Abs. 6 S. 1
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) nicht ein, so dass jedenfalls der in den
Anleihebedingungen ausdrücklich genannte Fall der Auflösung noch nicht
vorliegt.
2. *Klageerhebung der Anleihegläubiger*
Die Emittentin hatte die zum Zinstermin 17.09.2019 fälligen Zinsen in Höhe
von 4,375 % p. a. (insgesamt 437.500 &euro) zunächst nicht gezahlt (siehe
Ad-hoc-Mitteilung vom 13.09.2019).
Der mit Beschluss der Anleihegläubiger im Wege der Abstimmung ohne
Versammlung im Zeitraum 25.-27.11.2019 bestellte Gemeinsame Vertreter der
Anleihegläubiger gemäß § 7 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) hat im
Namen aller Anleihegläubiger unter dem 03.02.2020, der Emittentin zugestellt
am 07.03.2020, beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-14 O 11/20) Klage
im Urkundsprozess gegen die Emittentin erhoben mit dem Antrag, die
Emittentin zur Zahlung von Zinsen für den Zinszeitraum 2018/2019 in Höhe von
insgesamt 437.500 &euro zu verurteilen.
Die Emittentin wird sich gegen die Klage zur Wehr setzen. Denn nach ihrer
Auffassung besteht
- unabhängig von der Wirkung des Bescheides der BaFin vom 06.02.2020 (s.o.
Ziff.1) - aus Rechtsgründen keine Zahlungspflicht.
Diese Information betrifft unmittelbar die Erfüllung der mit den begebenen
Inhaberschuldverschreibungen verbundenen Verpflichtungen der Emittentin,
hier die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen.
3. *Delisting*
Der Vorstand der Emittentin hat am 11.03.2020 beschlossen, die Einbeziehung
der Anleihen in den Freiverkehr (Quotation Board) an der Frankfurter
Wertpapierbörse (FWB) gemäß § 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse
zu kündigen (Delisting). Die Kündigung ist von dem Institut zu erklären,
welches den Antrag zur Teilnahme der Emittentin am Freiverkehr gestellt hat.
Der Vorstand der Emittentin wird daher die Baader Bank AG beauftragen,
gegenüber der Deutsche Börse AG die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zu erklären.
Auf Grund des faktisch nicht bestehenden Handelsvolumens rechtfertigt die
Einbeziehung der Anleihen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse
(Quotation Board) die dadurch entstehenden Aufwände für die Emittentin
nicht.
Mit Ablauf der Kündigungsfrist, die gemäß § 14 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG sechs Wochen beträgt, wird der
Handel der Anleihen im Freiverkehr (Quotation Board) eingestellt. Bis zum
Ablauf der vorgenannten Frist haben die Anleihegläubiger die Möglichkeit,
ihre Anleihen im Freiverkehr (Quotation Board) zu handeln.
Bekanntgabe der Insiderinformation 11.03.2020 / 15.30 Uhr
über den Dienstleister
EQS Group AG
Karlstr. 47
80333 München
Bonn, den 11.03.2020
Petra Albrecht Martin Bollmann
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des
steuerberatenden Berufs VVaG
Poppelsdorfer Allee 24
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: 0228 - 98 213-0
Fax: 0228 - 98 213-11
E-Mail: info@ds-versicherung.de
Internet: www.ds-versicherung.de
ISIN: DE000A13R483
WKN: A13R48
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt
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994755 2020-03-11 CET/CEST
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March 11, 2020 10:31 ET (14:31 GMT)
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