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(3)

DGAP-RPT: Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: Biofrontera AG / 
Veröffentlichung gemäß § 111c AktG 
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung 
 
2020-03-11 / 16:33 
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen 
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*Biofrontera AG, Leverkusen:* 
 
*Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung* 
 
Die Biofrontera AG, Leverkusen ("*Gesellschaft*") hat am 11. März 2020 mit 
der Maruho Deutschland GmbH, Düsseldorf ("*Darlehensgeber*") eine 
Unterstützung der laufenden Kapitalmarktaktivitäten der Gesellschaft wie 
nachfolgend dargestellt vereinbart ("*Vereinbarung*" oder "*Vertrag*"). Der 
Darlehensgeber hält mehr als 20 % der Anteile an der Gesellschaft und ist 
damit eine nahestehende Person im Sinne von § 111a Abs. 1 AktG. 
 
Gegenstand der Vereinbarung ist die Ausgabe der 0,5 % qualifiziert 
nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 (ISIN: DE000A254RS9) 
und der 1,00 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 
2020/2026 (ISIN: DE000A254RR1) durch die Gesellschaft (zusammen 
"*Pflichtwandelschuldverschreibungen*"). Weitere Einzelheiten zu den 
Pflichtwandelschuldverschreibungen können den Bekanntmachungen über deren 
Bezugsangebote an die Aktionäre im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2020 
entnommen werden. Für den Fall, dass nicht alle 
Pflichtwandelschuldverschreibungen im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts 
bezogen werden, werden die nicht im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts 
bezogenen Pflichtwandelschuldverschreibungen durch die von der Gesellschaft 
beauftragte Emissionsbank (auch "*Darlehensnehmer*") zum Bezugspreis 
("*Bezugspreis*") neuen Investoren, die bisher nicht Aktionäre der 
Gesellschaft sind, zum Erwerb angeboten ("*Placement*"). Der Darlehensgeber 
verpflichtet sich in der Vereinbarung, dem Darlehensnehmer für das Placement 
Aktien der Gesellschaft als Wertpapierleihe zur Verfügung zu stellen. Die 
Emissionsbank kann im Rahmen des Placements, wenn auf diesem Wege neue 
Investoren, die bisher nicht Aktionäre der Gesellschaft sind, gewonnen 
werden können, bei diesen bereits bestehende Aktien der Gesellschaft aus der 
zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbarten Wertpapierleihe für 
einen Preis entsprechend dem Bezugspreis je Aktie für eine Platzierung zur 
Verfügung stellen und eine entsprechende Anzahl neue Aktien durch Zeichnung 
und Wandlung von Pflichtwandelschuldverschreibungen erwerben und an den 
Darlehensgeber zurück übertragen. Die Gesellschaft wird dem Darlehensnehmer 
eine entsprechende Anzahl Pflichtwandelschuldverschreibungen zuteilen. Die 
Gesellschaft hat sich in dem Vertrag zudem dazu verpflichtet, dem 
Darlehensgeber die diesem im Zusammenhang mit der Wertpapierleihe 
entstandenen Kosten, einschließlich etwaiger Depotgebühren für die 
Übertragung der Leih-Aktien und der Kosten der Rechtsberater des 
Darlehensgebers, gegen Nachweis, vollständig zu ersetzen. Darüber hinaus hat 
sich die Gesellschaft für den Fall, dass es nicht zur Wandlung der 
Pflichtwandelschuldverschreibungen kommt und der Darlehensnehmer daher nicht 
in der Lage ist, die Wertpapierleihe zurückzuführen, verpflichtet, dem 
Darlehensgeber eine Zahlung zu gewähren, die dem Differenzbetrag zwischen 
dem Schlusskurs je Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter 
Wertpapierbörse am Tag der Übertragung der Leih-Aktien an den 
Darlehensnehmer (der "*Referenzkurs*") und dem Bezugspreis je 
Teilschuldverschreibung, multipliziert mit der Anzahl der bei Investoren 
platzierten Leih-Aktien, entspricht. Sollte der Bezugspreis höher sein als 
der Referenzkurs, entfällt die Vergütung. Eine feste Vergütung wird dem 
Darlehensgeber von der Gesellschaft nicht gewährt. 
 
Das genaue Volumen des Geschäfts ist nicht bezifferbar, da dies - wie 
dargestellt - von möglichen künftigen Entwicklungen abhängt. Der 
Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Abschluss der Vereinbarung zugestimmt. 
 
2020-03-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Biofrontera AG 
             Hemmelrather Weg 201 
             51377 Leverkusen 
             Deutschland 
Internet:    www.biofrontera.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
994917 2020-03-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 11, 2020 11:33 ET (15:33 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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