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DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.04.2020 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SGL Carbon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.04.2020 
in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-03-12 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SGL CARBON SE Wiesbaden - WKN 723530 - 
- ISIN DE0007235301 - Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden 
hiermit zu der am Mittwoch, dem *22. April 2020, *um *10:00 Uhr* 
im Kurhaus Wiesbaden, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SGL Carbon SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der 
   Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des 
   Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2019, 
   des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a, 
   315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
   Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 
   durch die Hauptversammlung erfolgt nicht. Der 
   Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat am 10. März 
   2020 den vom Vorstand vorgelegten 
   Jahresabschluss der SGL Carbon SE zum 31. 
   Dezember 2019 gebilligt. Damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz 
   (AktG) festgestellt. Auch der Konzernabschluss 
   wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. 
   März 2020 gebilligt. Die vorstehend genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr 
   lediglich vorzulegen und dienen der 
   Unterrichtung. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie des Prüfers für etwaige prüferische 
   Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer der SGL Carbon SE und 
      zum Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020, 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 
      und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahrs 2020 zum 
      Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht, sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen 
      Finanzinformationen (§§ 115 Abs. 7 und 
      117 Nr. 2 WpHG) für das Geschäftsjahr 
      2020 sowie für das Geschäftsjahr 2021, 
      soweit diese unterjährigen 
      Finanzinformationen vor der ordentlichen 
      Hauptversammlung 2021 erstellt werden, 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt 
   wurde. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Beendigung der am 22. April 2020 
   stattfindenden Hauptversammlung endet die 
   Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Susanne 
   Klatten, Georg Denoke und Edwin Eichler. 
   Demnach sind von der diesjährigen 
   Hauptversammlung drei Aufsichtsratsmitglieder 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE setzt sich 
   gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
   Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Ziff. 15.2 der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der SGL Carbon SE vom 1. 
   Februar 2018 (Beteiligungsvereinbarung) sowie § 
   8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus acht 
   (8) Mitgliedern zusammen. Von den acht 
   Mitgliedern werden die vier (4) Vertreter der 
   Arbeitnehmerseite direkt vom SE-Betriebsrat 
   gewählt (Ziff. 16.1, 18.3 
   Beteiligungsvereinbarung). Die vier (4) 
   Vertreter der Anteilseigner werden von der 
   Hauptversammlung bestellt (Art. 40 Abs. 2 
   SE-VO). 
 
   Im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE muss daneben 
   jedes Geschlecht mit mindestens 30% der Sitze 
   vertreten sein (§ 17 Abs. 2 SEAG). Diese 
   Geschlechterquote ist für die Vertreter der 
   Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite jeweils 
   getrennt zu erfüllen, außer die 
   Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite des 
   Aufsichtsrats stimmen ausnahmsweise vor einer 
   Wahl einer Gesamterfüllung zu (Ziff. 16.3 
   Beteiligungsvereinbarung). Vorliegend wurde 
   einer Gesamterfüllung nicht zugestimmt, sodass 
   sowohl auf Anteilseigner- wie auch 
   Arbeitnehmerseite bei den jeweils vier (4) 
   Aufsichtsratssitzen mindestens ein Mitglied 
   eines jeden Geschlechts vertreten sein muss. 
   Für die vorliegende Wahl von drei 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite 
   bedeutet dies, dass zur Erfüllung der 
   Geschlechterquote mindestens ein männliches 
   Aufsichtsratsmitglied zu wählen ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen 
   entsprechenden Vorschlag seines 
   Nominierungsausschusses und unter 
   Berücksichtigung des Kompetenzprofils für den 
   Aufsichtsrat sowie der Ziele über seine 
   Zusammensetzung - vor, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   5.1. Frau Susanne Klatten, München, 
        selbstständige Unternehmerin, 
   5.2. Herrn Georg Denoke, München, 
        Geschäftsführer und CEO der ATON GmbH, 
        München, und 
   5.3. Herrn Edwin Eichler, Weggis, Schweiz, 
        selbstständiger Berater, 
 
   jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   der Aufsichtsratsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2024 beschließt, längstens 
   jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit 
   Beginn ihrer Amtszeit. 
 
   Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt 
   werden. 
 
   Für den Fall ihrer Wiederwahl soll Frau Susanne 
   Klatten im Rahmen der Konstituierung des neuen 
   Aufsichtsrats als Kandidatin für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
   Weiter ist vorgesehen, dass Herr Denoke im 
   Falle seiner Wahl dem Aufsichtsrat als Kandidat 
   für den Vorsitz des Prüfungsausschusses 
   vorgeschlagen werden soll. Er erfüllt die 
   Anforderungen an einen unabhängigen 
   Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG 
   sowie von Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) (in 
   der Fassung vom 7. Februar 2017) bzw. den 
   Empfehlungen C.10 und D.4 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (in der von der 
   Regierungskommission am 16. Dezember 2019 
   beschlossenen Fassung). 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten 
   versichert, dass sie auch weiterhin den für das 
   Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen 
   können. 
 
   Weitere ergänzende Angaben zu den unter Ziffern 
   5.1 - 5.3 vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten finden Sie in diesem 
   Dokument im Anschluss an die Tagesordnung der 
   Hauptversammlung. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
   Die Hauptversammlung der SGL Carbon SE hatte 
   das bisherige System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder am 30. April 2014 mit einer 
   Mehrheit von 99,64% gebilligt. Mit dem am 1. 
   Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 
   (ARUG II) wurde ein neuer § 120a AktG 
   eingeführt. Diese Norm sieht vor, dass die 
   Hauptversammlung einer börsennotierten 
   Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie 
   bei jeder wesentlichen Änderung des 
   Vergütungssystems über die Billigung des vom 
   Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für 
   die Mitglieder des Vorstands beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat und sein Personalausschuss 
   haben dies zum Anlass genommen, das bisherige 
   Vergütungssystem zu überprüfen und es im Januar 
   2020 zu modifizieren 
   (Vorstands-Vergütungssystem 2020). Im Grundsatz 
   hält der Aufsichtsrat das bisherige System mit 
   seinen Bausteinen Grundgehalt (plus 
   Nebenleistungen), kurzfristige variable 
   Vergütung, langfristige variable Vergütung, 
   Beiträge zur Altersversorgung und eine 
   Aktienhaltevorschrift weiter für sachgerecht 
   und angemessen. Der Aufsichtsrat hat jetzt 
   allerdings Nachhaltigkeitsthemen (insbesondere 
   Umwelt, Soziales/Mitarbeiter und Corporate 
   Governance/Compliance) stärker als bisher bei 
   der kurzfristigen variablen Vergütung im System 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 12, 2020 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -2-

berücksichtigt, die Anteile der einzelnen 
   Vergütungsbestandteile an der 
   Ziel-Gesamtvergütung konkretisiert und 
   Regelungen zum Einbehalt oder der Rückforderung 
   von variabler Vergütung bei schwerwiegenden 
   Pflicht- oder Compliance-Verstößen 
   und/oder bei fehlerhafter Feststellung der Höhe 
   eingeführt (sogenannter Clawback). Die Höhe der 
   maximalen Gesamtvergütung für den 
   Vorstandsvorsitzenden und die Mitglieder des 
   Vorstands (Höchstgrenze der Vergütung) wurden 
   gegenüber dem bisherigen System nicht geändert. 
 
   Das Vorstands-Vergütungssystem 2020 finden Sie 
   in diesem Dokument in den Unterlagen nach der 
   Tagesordnung der Hauptversammlung im Abschnitt 
   'System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   (Vorstand-Vergütungssystem 2020)' beschrieben. 
   Die Beschreibung ist auch im Internet unter 
 
   www.sglcarbon.com 
 
   (dort unter 'Unternehmen / Investor Relations / 
   Hauptversammlung') zugänglich, liegt in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden, zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und wird 
   während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   verfügbar sein. Dieses 
   Vorstands-Vergütungssystem 2020 soll nunmehr 
   der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher - gestützt auf 
   die Empfehlung seines Personalausschusses - 
   vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   Die Hauptversammlung billigt das 
   Vorstands-Vergütungssystem 2020. 
7. *Beschlussfassung über die Billigung der 
   Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Die Hauptversammlung der SGL Carbon SE hat die 
   aktuell geltende Vergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder letztmalig am 29. Mai 
   2018 mit einer Mehrheit von 99,93% angepasst. 
 
   Die Vergütung ist in § 12 der Satzung der 
   Gesellschaft niedergelegt und wird 
   einschließlich des ihr zugrunde liegenden 
   Vergütungssystems 
   (Aufsichtsrats-Vergütungssystem) in diesem 
   Dokument im Abschnitt 'Vergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder' im Einzelnen 
   beschrieben. Die Beschreibung ist auch im 
   Internet unter 
 
   www.sglcarbon.com 
 
   (dort unter 'Unternehmen / Investor Relations / 
   Hauptversammlung') zugänglich, liegt in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden, zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und wird 
   während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   verfügbar sein. Die Gesellschaft hält dieses 
   Aufsichtsrats-Vergütungssystem weiter für 
   sachgerecht und angemessen. Es soll daher der 
   Hauptversammlung zur Bestätigung vorgelegt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
    Die Vergütung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 
    12 der Satzung einschließlich des ihr 
    zugrunde liegenden 
    Aufsichtsrats-Vergütungssystems, wie im 
    Abschnitt 'Vergütung der 
    Aufsichtsratsmitglieder' beschrieben, wird 
    bestätigt. 
8. *Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung* 
 
   Die Voraussetzungen an den Nachweis, der für 
   die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts zu erbringen ist, werden durch das 
   Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. 
 
   Zukünftig soll nach dem geänderten neuen § 123 
   Abs. 4 Satz 1 AktG für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts der Nachweis _des Letztintermediärs 
   gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 
   AktG _ausreichen. Nach § 15 Abs. 2 der Satzung 
   der Gesellschaft ist gegenwärtig entsprechend 
   den Vorgaben der aktuell geltenden Fassung des 
   § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG ein _in Textform 
   erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut_ ausreichend. 
 
   Auch wenn das ARUG II zum 1. Januar 2020 in 
   Kraft getreten ist, finden die Änderung 
   des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu 
   vorgesehene § 67c AktG allerdings erst für 
   Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. 
   September 2020 einberufen werden. Um für die 
   Hauptversammlung im kommenden Jahr 2021 dann 
   schon eine an das neue Verfahren bzw. die neue 
   Terminologie angepasste Satzung vorliegen zu 
   haben, soll bereits jetzt die erforderliche 
   Satzungsänderung in § 15 Abs. 2 der Satzung 
   beschlossen werden. Der Vorstand soll durch 
   eine entsprechende Anmeldung zum 
   Handelsregister sicherstellen, dass die 
   Satzungsänderung erst nach dem 3. September 
   2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
   a) § 15 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt 
      neu gefasst: 
 
      '(2) Die Aktionäre müssen ihre 
      Berechtigung zur Teilnahme an der 
      Hauptversammlung oder zur Ausübung des 
      Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein in 
      Textform erstellter Nachweis ihres 
      Anteilbesitzes durch den Letztintermediär 
      gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend. 
      Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich 
      auf den Beginn des 21. Tages vor der 
      Versammlung zu beziehen und muss der 
      Gesellschaft spätestens am letzten Tag 
      der Anmeldefrist gemäß § 15 Abs. (1) 
      der Satzung zugehen.' 
   b) Der Vorstand wird angewiesen, diese 
      Änderung der Satzung erst nach dem 
      3. September 2020 zur Eintragung zum 
      Handelsregister anzumelden. 
Lebensläufe und ergänzende Angaben zu den unter Punkt 5 der 
Tagesordnung 
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten (einschließlich der 
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) 
 
*Susanne Klatten* 
 
Vorsitzende des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE 
Mitglied des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE seit 2009, letztmalig 
bestellt am 30. April 2015 
Selbstständige Unternehmerin, München 
 
*Mitglied in folgenden AR-Ausschüssen der SGL Carbon SE* 
 
- Nominierungsausschuss (Vorsitzende) 
- Personalausschuss (Vorsitzende) 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
 
- ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel (_nicht 
  börsennotiert_) 
- Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, 
  München 
- UnternehmerTUM GmbH, Garching 
  (Aufsichtsratsvorsitzende) (_nicht 
  börsennotiert_) 
 
*Tabellarischer Lebenslauf* 
 
Geburtsjahr/ -ort: 1962, Bad Homburg 
Nationalität:      Deutsch 
 
*Studium / Beruflicher Werdegang* 
 
- seit 1991: selbstständige Unternehmerin 
- 1988: MBA, International Institute for 
  Management Development (IMD), Lausanne, 
  Schweiz 
- 1985: Bachelor of Science, University of 
  Buckingham, Vereinigtes Königreich 
 
*Schwerpunkte im Kompetenzprofil Aufsichtsrat* 
 
Expertise Geschäftsfelder SGL Konzern und Kundenindustrien; 
Unternehmensführung / Unternehmensstrategie; 
Führungskräfteentwicklung 
 
*Georg Denoke* 
 
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE 
Mitglied des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE seit 2015, letztmalig 
bestellt am 30. April 2015 
Geschäftsführer und CEO der ATON GmbH, München (_nicht 
börsennotier_t) 
 
*Mitglied in folgenden AR-Ausschüssen der SGL Carbon SE* 
 
- Prüfungsausschuss (Vorsitzender) 
- Nominierungsausschuss 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
 
- EDAG Engineering Group AG, Arbon, Schweiz 
  (Verwaltungsratsvorsitzender) 
 
*Tabellarischer Lebenslauf* 
 
Geburtsjahr/  1965, Northeim 
-ort: 
Nationalität: Deutsch 
Studium:      Diplom-Betriebswirt (BA), Duale 
              Hochschule Baden-Württemberg 
              (1989) 
              Diplom-Informationswissenschaftler 
              , Universität Konstanz (1992) 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
- seit 2018: Geschäftsführer und CEO der ATON 
  GmbH, München 
- 2006 bis 2016: Mitglied des Vorstands, CFO, 
  Arbeitsdirektor, Linde AG, München 
- 2004 bis 2006: Mitglied des Bereichsvorstands, 
  Gases & Engineering, Linde AG, München 
- 2001 bis 2004: Vorsitzender des Vorstands, CEO 
  APOLLIS AG, München 
- 1993 bis 2001: Mannesmann AG, Düsseldorf / 
  Vodafone Group plc, Newbury 
 
  * ab 2000: Vorsitzender des 
    Geschäftsbereichs TeleCommerce & IT, 
    Mitglied des European Boards Vodafone 
    Group plc 
  * ab 1999: Leiter Corporate Communications & 
    Investor Relations, Mannesmann AG 
  * ab 1997: Leiter Konzerncontrolling, 
    Mannesmann AG 
- 1986 bis 1990: Mannesmann Kienzle GmbH, 
  Villingen, sowie Studium der 
  Betriebswirtschaftslehre 
 
*Schwerpunkte im Kompetenzprofil Aufsichtsrat* 
 
Rechnungslegung und Abschlussprüfung; Unternehmensführung / 
Unternehmensstrategie; Compliance und Risikomanagement / Corporate 
Governance; Digitalisierung; HR und Führungskräfteentwicklung 
 
Herr Georg Denoke erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG 
und des DCGK im Hinblick auf Unabhängigkeit und Sachverstand auf den 
Gebieten Rechnungslegung, interne Kontrollverfahren und 
Abschlussprüfung. 
 
*Edwin Eichler* 
 
Mitglied des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE seit 2010, letztmalig 
bestellt am 30. April 2015 
Selbstständiger Berater, Weggis, Schweiz 
 
*Mitglied in folgenden AR-Ausschüssen der SGL Carbon SE* 
 
- Nominierungsausschuss 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 12, 2020 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -3-

*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
 
- SMS group GmbH, Düsseldorf 
  (Aufsichtsratsvorsitzender) (_nicht 
  börsennotiert_) 
- Amatheon Agri Holding N.V., Schiphol, 
  Niederlande (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
*Sonstige wesentliche Tätigkeiten neben AR-Mandat* 
 
- TU Dortmund, Mitglied des Hochschulrats der 
  Universität 
- Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG, Bremen 
  (Beirat) (_nicht börsennotiert_) 
 
*Tabellarischer Lebenslauf* 
 
Geburtsjahr/ -ort: 1958, Passau 
Nationalität:      Deutsch 
Studium:           Informatik, Universität der 
                   Bundeswehr Neubiberg 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
- 2002 bis 2012: Mitglied im Vorstand der 
  ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen 
 
  * Vorstandsvorsitzender TK Steel Europe AG, 
    CEO Steel Americas sowie 
    Aufsichtsratsvorsitzender TK Stainless AG 
    und Material Services 
  * Vorstandsvorsitzender TK Elevator AG 
  * Vorstandsvorsitzender TK Materials AG, 
    später Material Services AG 
- 1990 bis 2002: Funktionen in der Bertelsmann 
  AG, Gütersloh 
 
  * Mitglied im Vorstand der Bertelsmann 
    Industrie AG / ARVATO AG 
  * Vorsitzender der Geschäftsführung 
    Mohndruck-Media Gruppe 
  * 1990 Eintritt Bertelsmann AG. Stationen 
    1990-1995: Assistenz CIO, Geschäftsführer 
    Anwendungsentwicklung, Geschäftsführer 
    Mohndruck GmbH 
- 1978 bis 1990: Offizierslaufbahn Bundeswehr 
- 1978 bis 1990: Managementbetreuung 
  Familienbetrieb Glockengießerei Perner 
  GmbH, Passau 
 
*Schwerpunkte im Kompetenzprofil Aufsichtsrat* 
 
Expertise Geschäftsfelder SGL Konzern und Kundenindustrien; 
Unternehmensführung / Unternehmensstrategie; Compliance und 
Risikomanagement / Corporate Governance; Innovationskompetenz 
 
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des DCGK (in der Fassung vom 
7. Februar 2017) bzw. der Empfehlung C.13 des DCGK (in der von der 
Regierungskommission am 16. Dezember 2019 beschlossenen Fassung) 
wird ergänzend erklärt: 
 
Abgesehen davon, dass Frau Susanne Klatten derzeit den Vorsitz im 
Aufsichtsrat der SGL Carbon SE bekleidet, ist sie des Weiteren 
kontrollierende Gesellschafterin der SKion GmbH, Bad Homburg, sowie 
Mitglied des Aufsichtsrats und wesentliche Aktionärin der Bayerische 
Motoren Werke Aktiengesellschaft, München (BMW AG). Sowohl die SKion 
GmbH als auch die BMW AG halten mehr als 10% der stimmberechtigten 
Aktien der SGL Carbon SE und sind damit ein wesentlicher an der 
Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne des DCGK. Des Weiteren 
bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen dem SGL Carbon- und dem 
BMW-Konzern, insbesondere bezüglich der Belieferung mit Carbonfaser- 
und Compositeprodukten mit einem Umsatzvolumen in Höhe eines knapp 
dreistelligen Euro-Millionenbetrags im Geschäftsjahr 2019. Daneben 
hält die SKion GmbH an der Wandelanleihe und der Unternehmensanleihe 
der Gesellschaft Anteile in Höhe eines Nominalbetrags von 25 
Millionen Euro an der Unternehmensanleihe (ISIN XS1945271952) und 30 
Millionen Euro an der Wandelanleihe (ISIN DE000A2G8VX7). 
 
Im Übrigen steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der 
vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten in nach der Empfehlung 
des DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen zur SGL Carbon SE oder deren Konzernunternehmen, den 
Organen der SGL Carbon SE oder einem wesentlich an der SGL Carbon SE 
beteiligten Aktionär. 
 
Die Lebensläufe von Frau Klatten sowie den Herren Denoke und Eichler 
sind ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.sglcarbon.com 
 
abrufbar (dort unter 'Unternehmen / Investor Relations / 
Hauptversammlung'). 
 
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
(Vorstands-Vergütungssystem 2020) 
I. *Überblick* 
 
   Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der SGL Carbon SE wird 
   nach Maßgabe des Aktiengesetzes festgesetzt und ist auf 
   die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft 
   ausgerichtet. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder 
   orientiert sich dabei neben den Aufgaben und Leistungen des 
   einzelnen Vorstandsmitglieds an der Größe, Komplexität 
   und Lage des Unternehmens. Sie setzt sich aus 
   erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen sowie 
   Versorgungszusagen und aus erfolgsabhängigen (variablen) 
   Komponenten zusammen. 
 
   Zu den erfolgsunabhängigen Komponenten zählen ein festes 
   Jahresgehalt (Grundgehalt) sowie Nebenleistungen und ein 
   jährlicher Beitrag zur Altersversorgung. Die 
   erfolgsabhängigen Komponenten bestehen aus einer einjährigen 
   variablen Vergütung (SGL Carbon Bonus Plan - STI) und einer 
   mehrjährigen variablen Vergütung (SGL Carbon Long-term 
   Incentive Plan - LTI). Ergänzt wird das System durch 
   zwingende Aktienhaltevorschriften für die Mitglieder des 
   Vorstands. 
 
   Die in den erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen 
   verankerten finanziellen und individuellen Ziele stehen im 
   Einklang mit der Geschäftsstrategie und der nachhaltigen und 
   langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. So werden im 
   Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung über 
   individuelle Ziele für die Vorstandsmitglieder Anreize für 
   eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft gesetzt. Der 
   Aufsichtsrat legt zudem einen Schwerpunkt auf die 
   Langfristigkeit der Unternehmensentwicklung und hat daher den 
   Anteil der mehrjährigen erfolgsabhängigen 
   Vergütungsbestandteile entsprechend hoch gewichtet. 
   Zusätzlich unterstützen die Aktienhaltevorschriften für den 
   Vorstand eine langfristige und nachhaltige Incentivierung der 
   Vorstandstätigkeit. 
 
   Die horizontale und vertikale Angemessenheit der 
   Vorstandsvergütung wird von einem unabhängigen externen 
   Gutachter in regelmäßigen Abständen überprüft und vom 
   Aufsichtsrat gewürdigt. Als horizontale Referenz wird eine 
   Gruppe vergleichbarer Unternehmen mit Börsennotierung in 
   Deutschland herangezogen. Der vertikale unternehmensinterne 
   Vergütungsvergleich fokussiert auf die Relation der 
   Vorstandsvergütung zur Vergütung der in Deutschland 
   beschäftigten nicht leitenden Mitarbeiter sowie zur Vergütung 
   des oberen Führungskreises des SGL Carbon Konzerns, dies auch 
   in der zeitlichen Entwicklung. Das Vergütungssystem des 
   oberen Führungskreises des Unternehmens orientiert sich zudem 
   an der Incentivierung des Vorstands. So wird den Mitgliedern 
   des oberen Führungskreises ein LTI- Programm angeboten, das 
   strukturell dem Programm des Vorstands entspricht. 
 
   Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sieht das 
   Vergütungssystem auch eine absolute Höchstgrenze der 
   Vergütung vor. 
 
   Wie sich aus der nachfolgenden Übersicht ergibt, macht 
   der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile (STI und LTI) 
   zwischen 48% und 64% der Ziel-Gesamtvergütung aus, der Anteil 
   der langfristigen variablen Vergütung übersteigt hierbei den 
   Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung. Der Anteil der 
   erfolgsunabhängigen Vergütung (Grundgehalt, Nebenleistungen 
   und Altersversorgung) macht zwischen 39,5% und 52,5% aus. 
   Betrachtet man allein die Zieldirektvergütung (d.h. die 
   Ziel-Gesamtvergütung ohne Beiträge zur Altersversorgung und 
   Nebenleistungen) liegt bei einer mittigen Festsetzung von 
   Grundgehalt, STI und LTI innerhalb der möglichen anteiligen 
   Bandbreite der Anteil des Grundgehalts bei 36,4%, der 
   variable Vergütungsanteil bei 63,6%. 
 
   Die einzelnen Bausteine der Vergütung stellen sich wie folgt 
   dar: 
 
   *1. Grundgehalt*      Anteil an Ziel-     28-36% 
                         Gesamtvergütung 
                         Auszahlung          Monatlich in 
                                             gleichen Raten 
   *2. Einjährige*       Anteil des          18-26% 
   *variable Vergütung*  jährlichen 
   *(STI)*               Zielbonus an 
                         Ziel-Gesamtvergütun 
                         g 
                         Bemessungsgrundlage Finanzielle 
                                             Ziele; 
                                             Diskretionärer 
                                             Faktor (mit 
                                             individuellen 
                                             Zielen) 
                         Bandbreite für      0% - 200% des 
                         Auszahlungsbetrag   Zielbonus 
                                             (Zielbonus voll 
                                             erreicht = 100% 
                                             Zielerreichung) 
                         Auszahlung          Nach Feststellung 
                                             des 
                                             Jahresabschlusses 
                                             für betreffendes 
                                             Geschäftsjahr 
                         Cap                 200% des 
                                             Zielbonus 
   *3. Mehrjährige*      Anteil des          30-38% 
   *variable Vergütung*  jährlichen 
   *(LTI)*               Zuteilungswerts an 
                         Ziel-Gesamtvergütun 
                         g 
                         Bemessungsgrundlage ROCE-Zielkorridor 
                                            ; Aktienkurs 
                         Bandbreite für      0% - 200% des 
                         Auszahlungsbetrag   Zuteilungswerts 

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March 12, 2020 10:06 ET (14:06 GMT)

Auszahlung          Nach Feststellung 
                                             des 
                                             Jahresabschlusses 
                                             für letztes Jahr 
                                             der 4-jährigen 
                                             Performance-Perio 
                                             de 
                         Cap                 200% des 
                                             Zuteilungswerts 
   *4. Nebenleistungen*  Anteil an           unter 4% 
                         Ziel-Gesamtvergütun 
                         g 
                         Auszahlung          Nach Anfall der 
                                             Aufwendungen 
   *5. Altersversorgung* Anteil an           7-13% 
   (_Beitragsorientierte Ziel-Gesamtvergütun 
   Versorgungszusage)_   g* 
                         Gewährung           Jährliche fixe 
                                             Direktzusage 
                         Auszahlung          Kapitalzahlung 
                                             bzw. 10-jährige 
                                             Rente bei 
                                             Bezugszeitpunkt 
 
   * Angesetzt wird jährlicher Beitrag zur betrieblichen 
   Altersversorgung 
 
   Das Vergütungssystem wird zudem durch angemessene Regelungen 
   im Zusammenhang mit dem Beginn und der Beendigung der 
   Tätigkeit im Vorstand ergänzt. 
II. *Grundlegende Bestandteile des 
    Vergütungssystems im Einzelnen* 
 
*Erfolgsunabhängige Bestandteile* 
 
 A) *Grundgehalt und Nebenleistungen* 
 
    Die Vorstandsmitglieder der SGL Carbon SE 
    erhalten Bezüge in Form eines festen 
    Jahresgehaltes (Grundgehalt) sowie 
    Nebenleistungen. Das Grundgehalt wird in 
    zwölf gleichen Teilbeträgen am Ende eines 
    Monats gezahlt. Es wird in 
    regelmäßigen Abständen vom 
    Aufsichtsrat überprüft und gegebenenfalls 
    angepasst. Daneben können jedem 
    Vorstandsmitglied Nebenleistungen bis zur 
    Höhe des maximalen Anteils dieses 
    Vergütungsbausteins an der 
    Ziel-Gesamtvergütung gewährt werden. Zu 
    diesen Leistungen zählen etwa 
    firmenseitig gewährte Sachbezüge, die 
    Nutzung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu 
    Versicherungen und sonstige marktübliche 
    Kostenübernahmen, einschließlich des 
    Abschlusses einer D&O-Versicherung durch 
    die Gesellschaft mit einem Selbstbehalt 
    für das Vorstandsmitglied gemäß 
    Aktiengesetz (AktG). 
 B) *Zusagen Altersversorgung* 
 
    Vorstandsmitglieder erhalten eine 
    betriebliche Altersversorgung in Form 
    einer Beitragszusage, die Leistungen der 
    Alters-, Invaliden- und 
    Hinterbliebenenversorgung umfasst. Die 
    Zusage ist als Kapitalkontenplan 
    ausgestaltet, bei dem die Gesellschaft 
    während des Dienstverhältnisses für jedes 
    Dienstjahr (bei unterjährigem Beginn bzw. 
    Ende anteilig) einen festen 
    Versorgungsbeitrag gewährt. Das 
    Versorgungskonto wird bis zum Eintritt 
    des Versorgungsfalls mit dem jeweils 
    gültigen gesetzlichen Garantiezins für 
    die Lebensversicherungswirtschaft 
    verzinst. Sollten durch die Anlage des 
    Versorgungskontos höhere Zinsen als der 
    jeweils gültige gesetzliche Garantiezins 
    für die Lebensversicherungswirtschaft 
    erzielt werden, werden diese zusätzlich 
    bei Eintritt des Versorgungsfalls dem 
    Versorgungskonto gutgeschrieben 
    (Überschussanteil). 
 
    Scheidet das Vorstandsmitglied zu oder 
    nach Erreichen der Regelaltersgrenze in 
    der gesetzlichen Rentenversicherung aus 
    den Diensten der Gesellschaft aus, so 
    erhält das Vorstandsmitglied das 
    Alterskapital (d.h. die Summe aller dem 
    Versorgungskonto gutgeschriebenen 
    Versorgungsbeiträge inklusive der 
    Zinsgutschriften), soweit kein Antrag auf 
    eine Auszahlung des Alterskapitals in 
    zehn Jahresraten gestellt wird. Bei einem 
    Ausscheiden ab Vollendung des 62. 
    Lebensjahres bzw. falls sich die 
    steuerlich anerkannte Altersuntergrenze 
    für Neuzusagen ändert, ab der dann 
    jeweils geltenden Altersuntergrenze, 
    besteht ein Anspruch auf eine vorgezogene 
    Auszahlung. 
 
    Im Falle von Berufsunfähigkeit oder Tod 
    vor dem altersbedingten Versorgungsfall 
    werden dem Versorgungskonto die Beiträge 
    auf das Alter von 60 Jahren zugerechnet, 
    wobei die Aufstockung auf maximal zehn 
    Beiträge begrenzt ist. In diesen Fällen 
    erfolgt die Auszahlung des angesparten 
    Versorgungsguthabens zuzüglich etwaiger 
    Zurechnungen bei Eintritt der 
    Berufsunfähigkeit bzw. Todesfall. 
 
    Scheidet das Vorstandsmitglied aus den 
    Diensten der SGL Carbon SE aus, ohne dass 
    ein Leistungsfall eingetreten ist, so 
    behält das Vorstandsmitglied eine 
    unverfallbare Anwartschaft aus dem 
    Versorgungskonto, wenn die gesetzlichen 
    Unverfallbarkeitsvoraussetzungen 
    gemäß § 1b Abs. 1 BetrAVG erfüllt 
    sind. Zuvor geleistete Mandatszeiten in 
    den Diensten der SGL Carbon SE werden 
    angerechnet. 
 
*Erfolgsabhängige Bestandteile* 
 
 A) *SGL Carbon Bonus Plan (Short-term 
    Incentive Plan *- *STI)* 
 
    Die einjährige variable Vergütung der 
    Vorstandsmitglieder für das betreffende 
    Geschäftsjahr bemisst sich im Rahmen des 
    SGL Carbon Bonus Plans (STI) anhand eines 
    für jeden Vorstand individuell 
    festgelegten Zielbonus, der Erreichung 
    vorab definierter finanzieller 
    Erfolgsziele und der Bewertung der 
    sonstigen Leistung des Vorstandsmitglieds 
    durch den Aufsichtsrat über einen 
    Diskretionären Faktor (in dessen Rahmen 
    vorab definierte individuelle Ziele für 
    die Vorstandsmitglieder eine 
    maßgebliche Rolle spielen). 
    Schematisch ist die STI-Struktur wie folgt 
    (illustrativ sind IBT und FCF als 
    finanzielle Bemessungsgrundlagen 
    angenommen worden): 
 
    Im Hinblick auf die finanziellen 
    Erfolgsziele des STI wählt der 
    Aufsichtsrat aus der nachfolgenden Liste 
    zwei der dort niedergelegten 
    Bemessungsgrundlagen aus und legt für sie 
    konkrete Ziele fest. Die zur Auswahl 
    stehenden Bemessungsgrundlagen sind 
    wichtige Gradmesser für das Wachstums-, 
    Ertrags-, Vermögens- bzw. Finanzprofil der 
    Gesellschaft. Der Aufsichtsrat entscheidet 
    im Rahmen der aktuellen 
    Geschäftsstrategie, welche 
    Bemessungsgrundlagen im betreffenden 
    Geschäftsjahr im Vordergrund stehen und 
    Grundlage der Incentivierung des Vorstands 
    sein sollen. Dabei kann der Aufsichtsrat 
    für die einzelnen Vorstandsmitglieder 
    dieselben oder unterschiedliche 
    Bemessungsgrundlagen auswählen. Die 
    konkreten Zielwerte für die ausgewählten 
    Bemessungsgrundlagen werden aus dem Budget 
    des SGL Konzerns für das betreffende 
    Geschäftsjahr abgeleitet und im Wege von 
    Zielvereinbarungen zwischen dem 
    Aufsichtsrat und den Vorstandsmitgliedern 
    festgelegt. 
 
    Unter dem STI mögliche finanzielle 
    Bemessungsgrundlagen sind: 
 
    *Bemessungsgrundlage** Beschreibung 
    *Umsatz*               Umsatzerlöse des 
                           SGL Konzerns im 
                           relevanten 
                           Bezugsjahr 
    *IBT*                  Ergebnis aus 
                           fortgeführten 
                           Aktivitäten vor 
                           Ertragssteuern 
                           des SGL Konzerns 
                           im relevanten 
                           Bezugsjahr, 
                           bereinigt um 
                           Wertminderungen 
                           bzw. 
                           Wertaufholungen 
                           auf Ebene der 
                           zahlungsmittelgen 
                           erierenden 
                           Einheiten des 
                           Unternehmens 
    *Free Cashflow*        Cashflow aus 
                           betrieblicher 
                           Tätigkeit 
                           (fortgeführte 
                           Aktivitäten) 
                           _abzüglich_ 
                           Cashflow aus 
                           Investitionstätig 
                           keit 
                           (fortgeführte 
                           Aktivitäten) im 
                           relevanten 
                           Bezugsjahr 
    *Working Capital*      Vorräte _plus_ 
                           Forderungen aus 
                           Lieferungen und 
                           Leistungen sowie 
                           Vertragsvermögens 
                           werte _abzüglich_ 
                           Verbindlichkeiten 
                           aus Lieferungen 
                           und Leistungen 
    *Nettofinanzschulden*  Summe der 
                           Finanzschulden 
                           _abzüglich_ Summe 
                           der liquiden 
                           Mittel 
 
    * Zahlen währungsbereinigt 
 
    Die beiden für ein Geschäftsjahr gewählten 
    finanziellen Bemessungsgrundlagen werden 
    jeweils gleich - also mit 50% - gewichtet. 
    Die Zielerreichung kann je Erfolgsziel 
    zwischen 0% und 200% betragen, wobei die 
    Ober- und Unterziele, abgeleitet aus dem 
    Budget für das betreffende Jahr, durch den 
    Aufsichtsrat festgelegt werden. Innerhalb 
    dieses Zielkorridors wird der 
    Zielerreichungswert zwischen dem unteren 

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March 12, 2020 10:06 ET (14:06 GMT)

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© 2020 Dow Jones News
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