BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat Hand in Hand mit dem Bundestag den Weg für das erleichterte Kurzarbeitergeld freigemacht. Unmittelbar nach der Verabschiedung im Parlament ließ auch die Länderkammer am Freitag den Gesetzentwurf mit den Regelungen passieren. Sie gelten als wichtiges Schutzinstrument für Wirtschaft und Arbeitsmarkt in der Corona-Krise. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach von einem "wirklichen Schweinsgalopp", in dem das Gesetz verabschiedet worden sei. Der Bundesrat billigte unter anderem auch die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse sowie das Aufstiegs-Bafög.
KURZARBEITERGELD: Deutschlands Beschäftigte sollen in der Corona-Krise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Dazu sollen unter anderem mehr Unternehmen als bisher die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. "Dass wir innerhalb von einer Woche zwischen Bund und Ländern ein Gesetz verabschieden, das in der Corona-Krise von besonderer Bedeutung ist, das zeigt, dass der Föderalismus wirklich funktioniert", sagte Ministerpräsidentin Dreyer.
MIETPREISBREMSE: Die Verlängerung der Mietpreisbremse kann in Kraft treten. Der Bundesrat ließ das von der Bundesregierung eingebrachte und vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz passieren. Die bisherige Regelung wäre in Kürze ausgelaufen, die neue soll nun bis längstens Ende 2025 gelten. Wo die Bremse gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Angesichts der andauernden Wohnungsnot und steigender Mieten wird die Regelung zugleich verschärft. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete erstmals auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern.
AUFSTIEGS-BAFÖG: Nebenberufliche Weiterbildungen und Weiterbildungen in Vollzeit sollen ab dem Sommer vom Staat finanziell stärker gefördert werden. Der Bundesrat stimmte einer Reform des sogenannten Aufstiegs-Bafögs - dem früheren Meister-Bafög - zu. Wer sich zum Meister oder Fachwirt weiterbildet oder in sozialen Berufen beispielsweise eine Fortbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher macht, soll künftig höhere Zuschüsse für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten. Die Reform sieht zudem vor, dass die Förderung künftig für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann. Bisher war das beschränkt auf eine Fortbildung.
ADOPTION VON STIEFKINDERN: Auch unverheiratete Paare dürfen künftig Stiefkinder adoptieren. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags. Voraussetzung dafür ist eine stabile Partnerschaft: Das Paar muss seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben. Mit dem Gesetz wird eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Es hatte den Ausschluss der Stiefkindadoption für nicht verheiratete Paare vor einem Jahr für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.
GETRÄNKEPFAND: Der Bundesrat sprach sich dafür aus, die Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen auszudehnen. Er nahm eine Entschließung an, die Hessen und Baden-Württemberg angeregt hatten. Darin heißt es, die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen. Übergangsfristen sollen dem Handel bei der Umstellung helfen. Voraussetzung solle zudem sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Rezyklate - also Recycling-Materialien - auch gut zu verwerten sind.
LUFTSICHERHEIT: Um Terroranschlägen im besonders sensiblen zivilen Luftverkehr vorzubeugen, wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Beschäftigten verschärft. Durch einen stärkeren Informationsaustausch soll der Gefahr durch Anschläge sogenannter Innentäter vorgebeugt werden, die Zugang zu Einrichtungen wie Flughäfen haben und die Abläufe des Luftverkehrs kennen. Luftsicherheitsbehörden können künftig sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden wie Bundespolizei und Zollkriminalamt umfassender als bisher nutzen. Auch in diesem Fall stimmte der Bundesrat einem vom Bundestag schon beschlossenen Gesetz zu.
KOHLEAUSSTIEG: Der bis 2038 geplante Kohleausstieg war das einzige Thema, über das die Ministerpräsidenten ausführlicher berieten. Die davon besonders betroffenen Länder forderten zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) beklagte "einige ziemliche Mängel". Die Pläne zum Beispiel zur Entlastung im Fall steigender Strompreise seien "leider vage", sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU) sah Nachbesserungsbedarf vor allem bei den Entschädigungen für das vorzeitige Abschalten von Steinkohlekraftwerken./sk/DP/nas
KURZARBEITERGELD: Deutschlands Beschäftigte sollen in der Corona-Krise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Dazu sollen unter anderem mehr Unternehmen als bisher die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. "Dass wir innerhalb von einer Woche zwischen Bund und Ländern ein Gesetz verabschieden, das in der Corona-Krise von besonderer Bedeutung ist, das zeigt, dass der Föderalismus wirklich funktioniert", sagte Ministerpräsidentin Dreyer.
MIETPREISBREMSE: Die Verlängerung der Mietpreisbremse kann in Kraft treten. Der Bundesrat ließ das von der Bundesregierung eingebrachte und vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz passieren. Die bisherige Regelung wäre in Kürze ausgelaufen, die neue soll nun bis längstens Ende 2025 gelten. Wo die Bremse gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Angesichts der andauernden Wohnungsnot und steigender Mieten wird die Regelung zugleich verschärft. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete erstmals auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern.
AUFSTIEGS-BAFÖG: Nebenberufliche Weiterbildungen und Weiterbildungen in Vollzeit sollen ab dem Sommer vom Staat finanziell stärker gefördert werden. Der Bundesrat stimmte einer Reform des sogenannten Aufstiegs-Bafögs - dem früheren Meister-Bafög - zu. Wer sich zum Meister oder Fachwirt weiterbildet oder in sozialen Berufen beispielsweise eine Fortbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher macht, soll künftig höhere Zuschüsse für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten. Die Reform sieht zudem vor, dass die Förderung künftig für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann. Bisher war das beschränkt auf eine Fortbildung.
ADOPTION VON STIEFKINDERN: Auch unverheiratete Paare dürfen künftig Stiefkinder adoptieren. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags. Voraussetzung dafür ist eine stabile Partnerschaft: Das Paar muss seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben. Mit dem Gesetz wird eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Es hatte den Ausschluss der Stiefkindadoption für nicht verheiratete Paare vor einem Jahr für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.
GETRÄNKEPFAND: Der Bundesrat sprach sich dafür aus, die Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen auszudehnen. Er nahm eine Entschließung an, die Hessen und Baden-Württemberg angeregt hatten. Darin heißt es, die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen. Übergangsfristen sollen dem Handel bei der Umstellung helfen. Voraussetzung solle zudem sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Rezyklate - also Recycling-Materialien - auch gut zu verwerten sind.
LUFTSICHERHEIT: Um Terroranschlägen im besonders sensiblen zivilen Luftverkehr vorzubeugen, wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Beschäftigten verschärft. Durch einen stärkeren Informationsaustausch soll der Gefahr durch Anschläge sogenannter Innentäter vorgebeugt werden, die Zugang zu Einrichtungen wie Flughäfen haben und die Abläufe des Luftverkehrs kennen. Luftsicherheitsbehörden können künftig sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden wie Bundespolizei und Zollkriminalamt umfassender als bisher nutzen. Auch in diesem Fall stimmte der Bundesrat einem vom Bundestag schon beschlossenen Gesetz zu.
KOHLEAUSSTIEG: Der bis 2038 geplante Kohleausstieg war das einzige Thema, über das die Ministerpräsidenten ausführlicher berieten. Die davon besonders betroffenen Länder forderten zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) beklagte "einige ziemliche Mängel". Die Pläne zum Beispiel zur Entlastung im Fall steigender Strompreise seien "leider vage", sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU) sah Nachbesserungsbedarf vor allem bei den Entschädigungen für das vorzeitige Abschalten von Steinkohlekraftwerken./sk/DP/nas
© 2020 dpa-AFX