In dem Verfahren ging es darum, dass ein Vermieter in Berlin die Miete für eine 135-qm-Wohnung von 895 auf 964 Euro anheben wollte, was u.a. gegen das Mietendeckel-Gesetz verstoßen hätte. Nebenbei bemerkt: Das wäre - nach der Erhöhung - eine Nettokaltmiete von 7,14 Euro. In dem Streit drehte es sich um verschiedene Punkte, aber politisch entscheidend ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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