Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat die seit 8 Uhr geltenden Grenzkontrollen zu fünf Nachbarstaaten als EU-rechtskonform verteidigt und betont, der Warenverkehr und Pendler seien davon ausgenommen. "All das, was derzeit geschieht, geschieht nicht außerhalb von EU-Recht, sondern in absolutem Einklang mit EU-Recht", sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, bei einer Pressekonferenz in Berlin. Dies sei im Schengener Grenzkodex explizit so vorgesehen.
"Wichtig ist, dass der Warenverkehr und Berufspendler nicht betroffen sind", betonte er. Dringend notwendige Reisen würden ermöglicht, andere nicht. Alter betonte ausdrücklich, "dass wir keine Grenze geschlossen haben". Dieser Begriff treffe "in der Sache nicht zu". Zur Frage möglicher Grenzkontrollen auch gegenüber Tschechien und Polen betonte der Sprecher, dazu bedürfe es "keiner zusätzlichen Anordnung der deutschen Behörden", da diese Länder bereits selbst entsprechende Beschränkungen verfügt hätten.
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March 16, 2020 07:14 ET (11:14 GMT)
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