DGAP-News: HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-03-16 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. HUGO BOSS AG Metzingen - ISIN DE000A1PHFF7 / WKN A1PHFF - EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 7. Mai 2020, 10:00 MESZ im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS, Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung *eingeladen. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrates, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019 Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter hauptversammlung.hugoboss.com unter "Hauptversammlung 2020" zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 193.600.000,00 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 2,75 Euro je = dividendenberechtigter 189.794.459,25 Namensstammaktie (69.016.167 Euro Stück Namensstammaktien) für das Geschäftsjahr 2019 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 12. Mai 2020, fällig. Die von der HUGO BOSS AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Namensstammaktien entfallende Betrag, derzeit Stück 1.383.833 Namensstammaktien, somit 3.805.540,75 Euro, wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG gehaltenen eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von 2,75 Euro je dividendenberechtigter Namensstammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Mai 2020 endet die Amtszeit der sechs Mitglieder der Anteilseigner des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage des Vorschlags des Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat im Jahr 2017 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele, die ausführlich im Geschäftsbericht 2019 beschrieben sind - vor, folgende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: * Frau Iris Epple-Righi, München, Deutschland, Unternehmensberaterin * Herr Gaetano Marzotto, Mailand, Italien, Verwaltungsratsvorsitzender * Herr Luca Marzotto, Venedig, Italien, Vorstandsvorsitzender der Zignago Holding S.p.A., Fossalta di Portogruaro, Italien * Frau Christina Rosenberg, München, Deutschland, Unternehmensberaterin * Herr Robin John Stalker, Oberreichenbach, Deutschland, Aufsichtsratsmitglied * Herr Hermann Waldemer, Blitzingen, Schweiz, Unternehmensberater Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Da der Gesamterfüllung der vorgenannten Quote nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen. Somit muss der Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG mindestens aus zwei Frauen und zwei Männern auf der Seite der Anteilseignervertreter sowie mindestens aus zwei Frauen und zwei Männern auf der Seite der Arbeitnehmervertreter bestehen. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl von zwei Frauen und vier Männern vor. Damit wäre das Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 AktG auf der Seite der Anteilseignervertreter erfüllt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten jeweils vergewissert, dass diese den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. *Angabe gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* Die vorgenannten, zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. * Frau Iris Epple-Righi a) keine b) keine * Herr Gaetano Marzotto a) Mitglied des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG b) Vorsitzender des Verwaltungsrats der Style Capital SGR S.p.A., Mailand, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der TIP PRE-IPO S.p.A., Mailand, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Zignago Holding S.p.A., Fossalta di Portogruaro, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Zignago Vetro S.p.A., Fossalta di Portogruaro, Italien. * Herr Luca Marzotto a) Mitglied des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG b) Mitglied des Verwaltungsrats der Dimora 01, Mailand, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Forte Forte S.r.l., Sarcedo, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Isotex Engineering S.r.l., Trissino, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Multitecno S.r.l., Fossalta di Portogruaro, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Santex Rimar Group S.r.l., Trissino, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Smit S.r.l., Trissino, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Solwa S.r.l., Trissino, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Sperotto Rimar S.r.l., Trissino, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Vetri Speciali S.p.A., Trient, Italien; Mitglied des Verwaltungsrats der Zignago Vetro S.p.A., Fossalta di Portogruaro, Italien. * Frau Christina Rosenberg a) Mitglied des Aufsichtsrats der Villeroy & Boch AG, Mettlach, Deutschland b) Mitglied des Beirats der Josef Tretter GmbH & Co. KG, München, Deutschland * Herr Robin John Stalker a) Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland; Mitglied des Aufsichtsrats der Schaeffler AG, Herzogenaurach, Deutschland; Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schmitz Cargobull AG, Horstmar, Deutschland. b) keine * Herr Hermann Waldemer a) Mitglied des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG b) keine Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen zum Zeitpunkt der Einberufung, soweit dies nicht nachfolgend offengelegt ist, in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wären. Herr Luca Marzotto ist Vorsitzender des Vorstands und Herr Gaetano Marzotto ist Mitglied des Verwaltungsrats der Zignago
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 16, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)
© 2020 Dow Jones News