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DGAP-HV: HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.05.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-03-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HUGO BOSS AG Metzingen - ISIN DE000A1PHFF7 / WKN A1PHFF 
- EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der 
 
am Donnerstag, den 7. Mai 2020, 10:00 MESZ 
 
im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS, 
Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung *eingeladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der HUGO BOSS AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS 
   AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2019, des Berichts des Aufsichtsrates, des 
   Vorschlags des Vorstands für die Verwendung 
   des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 
   und des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen sind im Internet unter 
 
   hauptversammlung.hugoboss.com 
 
   unter "Hauptversammlung 2020" zugänglich. 
   Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Bilanzgewinn der HUGO 
   BOSS AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 
   193.600.000,00 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende 
   von 2,75 Euro je              = 
   dividendenberechtigter        189.794.459,25 
   Namensstammaktie (69.016.167  Euro 
   Stück Namensstammaktien) für 
   das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 12. Mai 2020, 
   fällig. 
 
   Die von der HUGO BOSS AG im Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind nach 
   dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. 
   Der auf nicht dividendenberechtigte 
   Namensstammaktien entfallende Betrag, derzeit 
   Stück 1.383.833 Namensstammaktien, somit 
   3.805.540,75 Euro, wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG 
   gehaltenen eigenen Aktien bis zur 
   Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird 
   bei unveränderter Ausschüttung von 2,75 Euro 
   je dividendenberechtigter Namensstammaktie der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
   unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2019 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2019 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Mai 2020 
   endet die Amtszeit der sechs Mitglieder der 
   Anteilseigner des Aufsichtsrats. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
   des Vorschlags des Nominierungsausschusses und 
   unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat im 
   Jahr 2017 für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele, die ausführlich im 
   Geschäftsbericht 2019 beschrieben sind - vor, 
   folgende Personen als Anteilseignervertreter 
   in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   * Frau Iris Epple-Righi, München, 
     Deutschland, Unternehmensberaterin 
   * Herr Gaetano Marzotto, Mailand, Italien, 
     Verwaltungsratsvorsitzender 
   * Herr Luca Marzotto, Venedig, Italien, 
     Vorstandsvorsitzender der Zignago Holding 
     S.p.A., Fossalta di Portogruaro, Italien 
   * Frau Christina Rosenberg, München, 
     Deutschland, Unternehmensberaterin 
   * Herr Robin John Stalker, Oberreichenbach, 
     Deutschland, Aufsichtsratsmitglied 
   * Herr Hermann Waldemer, Blitzingen, 
     Schweiz, Unternehmensberater 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 
   und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 
   Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes aus je sechs 
   Mitgliedern der Anteilseigner und der 
   Arbeitnehmer sowie zu mindestens 30 % aus 
   Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammen. Da der Gesamterfüllung der 
   vorgenannten Quote nach § 96 Abs. 2 Satz 3 
   AktG widersprochen wurde, ist der 
   Mindestanteil von Anteilseignervertretern und 
   Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen. 
   Somit muss der Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG 
   mindestens aus zwei Frauen und zwei Männern 
   auf der Seite der Anteilseignervertreter sowie 
   mindestens aus zwei Frauen und zwei Männern 
   auf der Seite der Arbeitnehmervertreter 
   bestehen. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl 
   von zwei Frauen und vier Männern vor. Damit 
   wäre das Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 
   AktG auf der Seite der Anteilseignervertreter 
   erfüllt. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten 
   jeweils vergewissert, dass diese den für das 
   Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen 
   können. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 *Angabe gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 Die vorgenannten, zur Wahl in den Aufsichtsrat 
 vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei 
 den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten 
 Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu 
 bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) 
 aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglieder 
 eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
 Kontrollgremiums. 
 
 * Frau Iris Epple-Righi 
 
   a) 
    keine 
 
   b) 
 
    keine 
 * Herr Gaetano Marzotto 
 
   a) 
 
    Mitglied des Aufsichtsrats der HUGO 
    BOSS AG 
 
   b) 
 
    Vorsitzender des Verwaltungsrats der 
    Style Capital SGR S.p.A., Mailand, 
    Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der TIP 
    PRE-IPO S.p.A., Mailand, Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der 
    Zignago Holding S.p.A., Fossalta di 
    Portogruaro, Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der 
    Zignago Vetro S.p.A., Fossalta di 
    Portogruaro, Italien. 
 * Herr Luca Marzotto 
 
   a) 
 
    Mitglied des Aufsichtsrats der HUGO 
    BOSS AG 
 
   b) 
 
    Mitglied des Verwaltungsrats der Dimora 
    01, Mailand, Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der Forte 
    Forte S.r.l., Sarcedo, Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der Isotex 
    Engineering S.r.l., Trissino, Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der 
    Multitecno S.r.l., Fossalta di 
    Portogruaro, Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der Santex 
    Rimar Group S.r.l., Trissino, Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der Smit 
    S.r.l., Trissino, Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der Solwa 
    S.r.l., Trissino, Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der 
    Sperotto Rimar S.r.l., Trissino, 
    Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der Vetri 
    Speciali S.p.A., Trient, Italien; 
    Mitglied des Verwaltungsrats der 
    Zignago Vetro S.p.A., Fossalta di 
    Portogruaro, Italien. 
 * Frau Christina Rosenberg 
 
   a) 
 
    Mitglied des Aufsichtsrats der Villeroy 
    & Boch AG, Mettlach, Deutschland 
 
   b) 
 
    Mitglied des Beirats der Josef Tretter 
    GmbH & Co. KG, München, Deutschland 
 * Herr Robin John Stalker 
 
   a) 
 
    Mitglied des Aufsichtsrats der 
    Commerzbank AG, Frankfurt am Main, 
    Deutschland; 
    Mitglied des Aufsichtsrats der 
    Schaeffler AG, Herzogenaurach, 
    Deutschland; 
    Zweiter stellvertretender Vorsitzender 
    des Aufsichtsrats der Schmitz Cargobull 
    AG, Horstmar, Deutschland. 
 
   b) 
 
    keine 
 * Herr Hermann Waldemer 
 
   a) 
 
    Mitglied des Aufsichtsrats der HUGO 
    BOSS AG 
 
   b) 
 
    keine 
 Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur 
 Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
 Personen zum Zeitpunkt der Einberufung, soweit 
 dies nicht nachfolgend offengelegt ist, in 
 keinen persönlichen oder geschäftlichen 
 Beziehungen zur Gesellschaft oder deren 
 Konzernunternehmen, den Organen der 
 Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
 Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach dem 
 Deutschen Corporate Governance Kodex 
 offenzulegen wären. 
 Herr Luca Marzotto ist Vorsitzender des 
 Vorstands und Herr Gaetano Marzotto ist 
 Mitglied des Verwaltungsrats der Zignago 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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