DGAP-News: HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.05.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-03-16 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HUGO BOSS AG Metzingen - ISIN DE000A1PHFF7 / WKN A1PHFF
- EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der
am Donnerstag, den 7. Mai 2020, 10:00 MESZ
im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS,
Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung *eingeladen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der HUGO BOSS AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des
zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS
AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2019, des Berichts des Aufsichtsrates, des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019
und des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2019
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen sind im Internet unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter "Hauptversammlung 2020" zugänglich.
Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den Bilanzgewinn der HUGO
BOSS AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von
193.600.000,00 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende
von 2,75 Euro je =
dividendenberechtigter 189.794.459,25
Namensstammaktie (69.016.167 Euro
Stück Namensstammaktien) für
das
Geschäftsjahr 2019
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 12. Mai 2020,
fällig.
Die von der HUGO BOSS AG im Zeitpunkt der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind nach
dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt.
Der auf nicht dividendenberechtigte
Namensstammaktien entfallende Betrag, derzeit
Stück 1.383.833 Namensstammaktien, somit
3.805.540,75 Euro, wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG
gehaltenen eigenen Aktien bis zur
Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird
bei unveränderter Ausschüttung von 2,75 Euro
je dividendenberechtigter Namensstammaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2019
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2019
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Mai 2020
endet die Amtszeit der sechs Mitglieder der
Anteilseigner des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage
des Vorschlags des Nominierungsausschusses und
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat im
Jahr 2017 für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele, die ausführlich im
Geschäftsbericht 2019 beschrieben sind - vor,
folgende Personen als Anteilseignervertreter
in den Aufsichtsrat zu wählen:
* Frau Iris Epple-Righi, München,
Deutschland, Unternehmensberaterin
* Herr Gaetano Marzotto, Mailand, Italien,
Verwaltungsratsvorsitzender
* Herr Luca Marzotto, Venedig, Italien,
Vorstandsvorsitzender der Zignago Holding
S.p.A., Fossalta di Portogruaro, Italien
* Frau Christina Rosenberg, München,
Deutschland, Unternehmensberaterin
* Herr Robin John Stalker, Oberreichenbach,
Deutschland, Aufsichtsratsmitglied
* Herr Hermann Waldemer, Blitzingen,
Schweiz, Unternehmensberater
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1
und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes aus je sechs
Mitgliedern der Anteilseigner und der
Arbeitnehmer sowie zu mindestens 30 % aus
Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammen. Da der Gesamterfüllung der
vorgenannten Quote nach § 96 Abs. 2 Satz 3
AktG widersprochen wurde, ist der
Mindestanteil von Anteilseignervertretern und
Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen.
Somit muss der Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG
mindestens aus zwei Frauen und zwei Männern
auf der Seite der Anteilseignervertreter sowie
mindestens aus zwei Frauen und zwei Männern
auf der Seite der Arbeitnehmervertreter
bestehen. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl
von zwei Frauen und vier Männern vor. Damit
wäre das Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2
AktG auf der Seite der Anteilseignervertreter
erfüllt.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten
jeweils vergewissert, dass diese den für das
Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen
können. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl
durchzuführen.
*Angabe gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:*
Die vorgenannten, zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei
den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten
Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b)
aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglieder
eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums.
* Frau Iris Epple-Righi
a)
keine
b)
keine
* Herr Gaetano Marzotto
a)
Mitglied des Aufsichtsrats der HUGO
BOSS AG
b)
Vorsitzender des Verwaltungsrats der
Style Capital SGR S.p.A., Mailand,
Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der TIP
PRE-IPO S.p.A., Mailand, Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der
Zignago Holding S.p.A., Fossalta di
Portogruaro, Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der
Zignago Vetro S.p.A., Fossalta di
Portogruaro, Italien.
* Herr Luca Marzotto
a)
Mitglied des Aufsichtsrats der HUGO
BOSS AG
b)
Mitglied des Verwaltungsrats der Dimora
01, Mailand, Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der Forte
Forte S.r.l., Sarcedo, Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der Isotex
Engineering S.r.l., Trissino, Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der
Multitecno S.r.l., Fossalta di
Portogruaro, Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der Santex
Rimar Group S.r.l., Trissino, Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der Smit
S.r.l., Trissino, Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der Solwa
S.r.l., Trissino, Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der
Sperotto Rimar S.r.l., Trissino,
Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der Vetri
Speciali S.p.A., Trient, Italien;
Mitglied des Verwaltungsrats der
Zignago Vetro S.p.A., Fossalta di
Portogruaro, Italien.
* Frau Christina Rosenberg
a)
Mitglied des Aufsichtsrats der Villeroy
& Boch AG, Mettlach, Deutschland
b)
Mitglied des Beirats der Josef Tretter
GmbH & Co. KG, München, Deutschland
* Herr Robin John Stalker
a)
Mitglied des Aufsichtsrats der
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
Deutschland;
Mitglied des Aufsichtsrats der
Schaeffler AG, Herzogenaurach,
Deutschland;
Zweiter stellvertretender Vorsitzender
des Aufsichtsrats der Schmitz Cargobull
AG, Horstmar, Deutschland.
b)
keine
* Herr Hermann Waldemer
a)
Mitglied des Aufsichtsrats der HUGO
BOSS AG
b)
keine
Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur
Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Personen zum Zeitpunkt der Einberufung, soweit
dies nicht nachfolgend offengelegt ist, in
keinen persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Gesellschaft oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach dem
Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegen wären.
Herr Luca Marzotto ist Vorsitzender des
Vorstands und Herr Gaetano Marzotto ist
Mitglied des Verwaltungsrats der Zignago
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March 16, 2020 10:05 ET (14:05 GMT)
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